Hülfäääääää

Tyson`s Mum

15 Jahre Mitglied
Ich brauch dringend Eure Hilfe.

Eine Freundin von mir hat sich von Ihrem Mann getrennt und eins der drei Kinder und den Hund mitgenommen.
Gestern kam nun Ihr "Ex" vorbei und hat den Hund mitgenommen (nichts ungewöhnliches, da er öfter mit dem Hund Gassi geht),
jetzt kommt aber der Hammer, er hat den Hund gestern verkauft.

Jetzt meine Frage: Kann die Noch-Frau Schritte dagegen einleiten (der Hund ist auf den Namen des Mannes gemeldet, aber noch unter gemeinsamer Adresse)?

und zweitens: der verkaufte Hund ist ein Anlage1-Hund (Staffbull-Pitti-Mix). Er hat sich doch damit strafbar gemacht, oder.

Kann mir jemand helfen, dementsprechende Paragraphen zu finden oder ähnliches. Für schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!

Tyson and Mum
 
  • 28. April 2024
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Hi Tyson`s Mum ... hast du hier schon mal geguckt?
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Verstoß gegen das Bundesgesetz.
Anzeigen und Hund wiederholen, da sich auch der Käufer strafbar gemacht hat. "Jegliche Weitergabe der Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier,Pitbull und Staffordshire Bullterrier gegen Entgeld....."
Basta
Gruß
Margrit

Gesetze hin oder her, wir setzten uns zur Wehr - jede Hand,die hilft ist wertvoll!
 
[x] Margit zustimm

Ausserdem würde ich dem Kerl ******** antun, ist ja wohl ne Frechheit - Gibt er auch so einfach ein Kind weg ?

 
Danke, Euch!!!

Könnte dem Kerl auch sämtliche Zähne usw., aber wir werden alle Hebel in Bewegung setzen!!!

Tyson and Mum
 
Entwarnung!!!

Die süsse ist wieder bei Frauchen. Die Androhnung einer Anzeige hat den guten Mann zur Wiederbeschaffung des Hundes veranlasst.

Danke Margit!!!

Tyson and Mum
 
Hoffentlich verliert er als "Quitung" auch noch die Kinder die er ja auch anscheinend "einfach" mitgenohmen hat
mad.gif


"Dem Hunde wenn er wohl erzogen, ist selbst ein weiser Mann gewogen!"
 
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