Vor Gericht ging es in erster Linie um die Frage, unter welchen Umständen ein wildernder Hund erschossen werden darf. Der Beschuldigte gab zu, am 31. Januar 2007 den Hund eines 48-jährigen Holzkirchners getötet zu haben. Dazu hatte er sich aber berechtigt gefühlt, da er vorher vom Jagdpächter den Auftrag dazu erhalten hatte.
Das ist ja mal wieder typisch, der arme Hund.
Wahrscheinlich keine oder kaum Erziehung, den ganzen Tag draußen am streunen und die Besitzer kommen nicht mal den Auflagen nach, um ihren Hund vor den Behörden sozusagen zu schützen.
Und wer muss es mal wieder büßen, der Hund, der es natürlich nicht anders kennt
Statt man Anzeige erstattet um alles ins reine zu bringen, erschießt man mal lieber schnell den Hund
und eine anzeige hätte WAS geändert?kann ich dir aus eigener erfahrung verraten, gar nichts.....tragisch für den hund, der so einen halter nicht verdient hat.
Abendvortrag
„Die Kastration aus verhaltensbiologischer Sicht “
PD Dr. Udo Gansloßer und Sophie Strodtbeck
Gemeinsam präsentieren die beiden einen ca. 3-stündigen Abendvortrag zum Thema „Die Kastration aus...
Schließe mich den Gedanken der Vorschreiber an. Nur eins möchte ich noch hinzufügen.
Eine DNA Analyse nützt ohne Vergleichsprobe nichts. Ich hoffe und denke mal nicht, dass wegen sowas sämtliche Hunde einer Region zum Speicheltest gebeten werden. Mal abgesehen davon, dass immer noch nicht alle...