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Was ich an der ganzen Sache irgendwie traurig finde, ist ja, dass ich bei Soka-Haltern, die wirklich in der Sache drinstecken und die ganze shice 2000 mitgemacht haben, ja sogar irgendwie verstehen kann, dass sie vor lauter Ohnmacht, Frust und was auch immer, echt auch mal einen Hals auf Gott und die Welt (und eben auch die üblichen Verdächtigen) schieben.

Und wenn man es genau betrachtet, gibt es hier in der KSG zumindest eigentlich eher mehr Soka-Halter, die diesen Attacken gegen andere Halter und Hunderassen kritisch gegenüberstehen als aktiv Attackierende (die aktiv Attackierenden schreien nur lauter und häufiger rum, würde ich sagen).

Da ärgert mich das wiederholte Attackieren des ewig gleichen "Feindbilds" mit den ewig gleichen Resultaten zwar auch, aber was ich wirklich traurig finde ist, wenn Leute, die offenbar nicht wirklich mit der ganzen Thematik vertraut sind (und sich an dem Thema mMn nur in irgendeiner Form abarbeiten oder profilieren), sich so aufführen wie Freund Wolf2012 und damit so schrecklich viel Porzellan zerschlagen.
 
Hovi schrieb:
Aber vorher trinke ich mir natürlich erst noch 2,8 Promille an.

Wenn du da nicht mindestens noch 0,2 Promille drauflegst, wird das schwierig mit der Ernennung Unter 3,0 Promille geht da gar nichts...
 
Ich dachte, für weibliche SV-ler sei die Besäufnisgrenze etwas lascher ....

Man kennt ja Gott sei Dank seine Pappenheimer und weiß so ungefähr, von wem was kommt. Auch in der KSG. Dem Wolf hätte es gut getan, die komplette KSG nicht als eine dümmliche Horde Stimmvieh zu betrachten - aber woher hätte er das wissen sollen. Jetzt hat er den Salat.
 
Wieder zurück zum Thema Klagen!



Vergleicht doch mal dieses Gutachten mit einigen Begründungen in dem Urteil, wo
nachgewiesen werden soll, das Pit Bull und Co. unwiderlegbar gefährlich sind.

Die weitere Begründung in dem Urteil der Körperbau und die Beißkraft von Pit Bull
und Co., dass wird durch die drei hier unten erwähnten Rassen zum ad absurdum geführt.

Und letztendlich noch die falsche Behauptung als Begründung der Gesetzgeber:

"Das Besondere, was man bei Kategorie-1-Hunden betrachten müsse, sei, dass deren Haltung so weit eingeschränkt sei, dass sie mit kurzer Leine und mit Maulkorb geführt werden müssten. Insofern könne dieser Hund nicht beißen."

Dazu:
Der Bullterrier wurde mit dem Hundegesetz 2008 in die Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen aufgenommen. Davor bestand die Möglichkeit, die Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest zu widerlegen. Freistellungen für Bullterrier und Bullterriermischlinge, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung erteilt worden sind, gelten weiter. Dies trifft auf alle 52 in Hamburg registrierten Bullterrier zu . Die Angaben entstammen dem Hunderegister.

Dem entsprechend trifft die Aussage nicht bei allen Kategorie-1-Hunden zu, da alle in Hamburg registrierten Bullterrier ohne Maulkorb geführt werden dürfen.

und
Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 - 1 BvR 1778/01 - I 97 c) "Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.", beachtet, insbesondere in Bezug auf den Bullterrier?

Das hat der Gesetzgeber nicht beachtet.

Mit welcher Begründung steht der Bullterrier weiterhin auf der Rasseliste der unwiderlegbar gefährlichen Hunde, obwohl alle in Hamburg registrierten Bullterrier vom Maulkorbzwang befreit sind und nach den Hamburger Beißstatistiken, in dem Berichtszeitraum in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen sind?

Das sind einige Argumente für Klagen. Eine mögliche Form einer Klage, für eine Haltegenehmigung eines Bullterriers ohne Auflagen in Hamburg zu klagen .Diese Form
der Klage kann das Gericht nicht auf die lange Bank schieben.
Eine Verwaltungsrechtschutzversicherung (3 Monate nach Abschluss gültig) macht das Ganze dann noch Kostengünstig. Einen guten Rechtsanwalt nicht vergessen.
[/QUOTE]

Nachtrag:

In der Beißstatistik waren die Bullterrier nicht aufgeführt, weil die Hunde
in keinen Beißvorfall verwickelt waren.
Andere Hunderassen, die in gleicher Population zu den Bullterriern, in einige Beißvorfälle verwickelt waren sind in der Beißstatistik aufgeführt.
Dazu auch eine Anfrage an Anja Domres (SPD) bei abgeordneten watch,
die von der Dame bis zum heutigen Tag noch nicht beantwortet wurde.

1. "Außerdem zeige sie, dass es keine signifikante Entwicklung im Berichtszeitraum und damit keinen Anlass gebe, aufgrund der Beißstatistik Hunderassen in eine andere Kategorie nach dem Gesetz aufzunehmen."
Ist es keine signifikante Entwicklung, dass die 52 in Hamburg registrierten Bullterrier in keinen Beißvorfall verwickelt waren? Anm.:Es gibt in Hamburg Hunderassen, die in gleicher Population zu den Bullterriern, in einige Beißvorfälle verwickelt waren.
Zitat SPD:
2. "Es sei auch nicht ersichtlich, warum man sich in Hamburg von einer bundesgesetzlichen Regelung unterscheiden sollte, die die Hunde der Kategorie 1 im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz als unwiderlegbar gefährlich eingruppiere und weder die Zucht, den Handel ...... gestatte..... gerade diese in Deutschland verbotenen Rassen zu halten, falle die Entscheidung eindeutig"
Weder die Zucht noch die Haltung der Kat 1 Hunde sind in Deutschland generell verboten..
Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 – 1 BvR 1778/01 – I 97c) beachtet?
Zitat SPD:
3."..was man bei Kategorie-1-Hunden betrachten müsse, sei, dass deren Haltung so weit eingeschränkt sei, dass sie mit kurzer Leine und mit Maulkorb geführt werden müssten. Insofern könne dieser Hund nicht beißen.."
Die 52 in Hamburg registrierten Bullterrier sind alle von Maulkorbzwang befreit
Ist dem SPD Senat diese Sachlage nicht bekannt gewesen?

 
Na nicht nur er.
Da das Forum öffentlich gelesen wird und auch recht ordentliche Zugriffszahlen hat, dürfte "Wolf" in den letzten Tagen kräftig dafür gesorgt haben, daß sich Leute von der Soka-Sache verabschieden.
 

und wenn man seinen VPG hund mit 3 promille auf dem hundeplatz zu richtig traktiert, kann man juristisch sogar mit mildernden tatumständen rechnen.
also vor dem übungsbetrieb ordentlich einen kippen, hund aus der box, stachel,tele,schlinge dran und so ordentlich als privatperson seinen schutzhund drauflos ausbilden.
 


das hast du schön ausgedrückt
 

ich hoffe doch mal , daß wenn es einige ertragen haben so weit zu lesen ... auch geschafft haben den Unterschied zwischen der Soka-Sache und der Wolf - Sache zu erkennen .
 

Das ist doch aber nichts neues, mit den Filmchen über Listenhunde, das treiben die Boulevardmedien schon seit Jahren so.So what?!
Interessant und aufschlussreich, dass du Soka-Hunde als Kampfhunde bezeichnest.
Und auf welches Konto die meisten getöteten Menschen gehen, braucht hier wohl
nicht erwähnt zu werden. Ein Eigentor von dir!
 
Wir können ja mal nachzählen.
Hinter welchem Stein hast Du bisher gepennt?
Hast Du überhaupt etwas in den letzten 10 Jahren mitbekommen?
 
und die allermeisten Menschen sterben durch Menschen....

wie sagt das Sprichwort:

Homo Homini Lupus

 
übersetzt: "der Mensch ist des Menschen Wolf"

wäre auch eine coole Signatur
 
Wir können ja mal nachzählen.
Hinter welchem Stein hast Du bisher gepennt?
Hast Du überhaupt etwas in den letzten 10 Jahren mitbekommen?

Du begibst dich auf gefährliches Glatteis!!!

Übersicht tödlicher Beißvorfälle mit Hunden in Deutschland im Zeitraum 1968 bis 2005.

Zu lesen auf Maulkorb.... die, laut Auskunft der KSG-Moderatoren hier nicht verlinkt werden möchten.
 
wir leben momentan im Jahr 2012
Wen interessieren Deine uralten Propaganda-Kamellen?
Deine "Erkenntnisse" wurden hier sicher schon 20 Mal diskutiert, das geht auch ohne den Link zu M_aulkorbzwang
 
Ich dachte, für weibliche SV-ler sei die Besäufnisgrenze etwas lascher ....

Man kennt ja Gott sei Dank seine Pappenheimer und weiß so ungefähr, von wem was kommt. Auch in der KSG.

danke, claudia. das tut echt gut. einzelne user sind nicht "die sokahalter".
 

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