Haftungsfrage

Peter Schuster

15 Jahre Mitglied
Hi - wie seht ihr folgendes: Mein - großer - Hund angeleint, kleiner - freilaufend - stürzt sich auf meinen Hund, zwickt ihn ins Bein, meiner schnappt zu: die Tierarztrechnung für den kleinen macht 90,- aus. Wer zahlt?
Peter
 
  • 27. April 2024
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Hi Peter Schuster ... hast du hier schon mal geguckt?
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welche rasse hat dein hund? listenhund? wenn ja, maulkorbzwang?
war dort leinenpflicht? wenn ja, zahlt der kleinhundehalter..oder?
 
Hey,

wenn es zur Klage kommen sollte, kommt es immer auch auf den jeweiligen Richter an denk ich.

Es ist wahrscheinlich, das Du zumindest einen Teil zahlen mußt (im günstigsten Fall), da vom größeren Hund immer die größere "Betriebsgefahr" ausgeht. Wenns ein Listi ist sowieso. Es ist ungerecht, aber ich hab schon Entscheidungen gelesen wo der Halter des angeleinten, größeren Hundes den größeren Anteil zahlen mußte.

Am besten ist man einigt sich irgendwie, wenn die Leute vernünftig sind, müßten sie doch einsehen, das der Fehler bei ihrem Hund lag.
 
Also, ich bin in der glücklichen Lage, in Österreich zu leben - da gibts keine Listenhunde. Wie gesagt: die einzige Frage ist: Wer haftet? Automatisch der große, obwohl angeleint oder der unangeleinte?
Peter
 
Sorry,

wie schon gesagt, gibt es in Deutschland die Sache mit der "größeren Betriebsgefahr", aber wie das bei Euch ist, weiß ich nicht.

Noch Österreicher hier???

Mal ganz unter uns, von der Logik her, sollt natürlich der Besitzer vom angreifenden Hund (in dem Fall selber) zahlen,

aber wo regiert schon die Logik? *g*
 
Versicherungen nehmen gern beide Hundehalter;)

Es wird geschaut, von welchem Hund "die größere Gefahr" ausgeht und der begleicht die größere Summe der Rechnung.

Normalerweise wird behauptet, daß von beiden Hunden eine Gefahr ausgeht.
Sind die Hunde gleich groß, gleich schwer und beide angeleint bzw. unangeleint, teilen sich die HH die Kosten zu gleichen Teilen.

watson

PS: Ich verschiebe mal in die rubrik "Verordnungen/Rechtliches"
 
Hai Peter Schuster,
also in der BRD richtet sich die Haftungsfrage nach dem BGB ( Bürgelichem Gesetzbuch), dieses statuiert eine Gefährdungshaftung eines jeden Tierhalters. Habt ihr in Östereich auch sowas?
Gruß Pocke
 
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