@MaHeDo Ich kenn mich ja mit EU-Recht nicht so aus, aber die von Dir gepostete EU-Richtlinie ist nicht die, gegen die gerichtlich angegangen wurde. Die Vorschrift, unter die der Kläger nicht mehr fallen wollte, regelt den Transport von Tieren - nicht die Einfuhr - und die entsprechenden Verantwortlichkeiten. ....
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass auf seine Tätigkeit die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und § 4 der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) nicht an-zuwenden sind sowie die Feststellung, dass seine Tätigkeit nicht erlaubnispflichtig nach § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 b) TierSchG ist.
Du hast doch jetzt nichts anderes geschrieben als ich.Das stimmt so nicht ganz - bzw. es ist etwas durcheinander gekommen.
Welche Anforderungen und Aufwendungen sind das denn konkret?
Das wurde an anderer Stelle schon mal diskutiert, das Landratsamt Ludiwgsburg hat dazu eine recht übersichtliche Seite mit Links zu weiteren Informationen:
Für Privatpersonen sind die Einfuhrbestimmungen lockerer und da bisher nicht eindeutig geklärt war, ob Vereine nun die Bestimmungen für Händler oder die für Privatpersonen zu erfüllen haben und es jeder so gehandhabt hat, wie er die Gesetzeslage ausgelegt hat, war diese Verhandlung sicherlich notwendig, um Klarheit zu schaffen.
Crabat schrieb:Wieso ist das berechtigt, dass der Verein sich wehrt???
Welche Anforderungen und Aufwendungen sind das denn konkret?
Das wurde an anderer Stelle schon mal diskutiert, das Landratsamt Ludiwgsburg hat dazu eine recht übersichtliche Seite mit Links zu weiteren Informationen:
Und hier noch mal die Seite der EU dazu, vielleicht ist dann ersichtlicher, weshalb der Verein im Sinne der Gesetzeslage nicht als Händler gelten wollte:
Für Privatpersonen sind die Einfuhrbestimmungen lockerer und da bisher nicht eindeutig geklärt war, ob Vereine nun die Bestimmungen für Händler oder die für Privatpersonen zu erfüllen haben und es jeder so gehandhabt hat, wie er die Gesetzeslage ausgelegt hat, war diese Verhandlung sicherlich notwendig, um Klarheit zu schaffen.
Welche Anforderungen und Aufwendungen sind das denn konkret?
Das wurde an anderer Stelle schon mal diskutiert, das Landratsamt Ludiwgsburg hat dazu eine recht übersichtliche Seite mit Links zu weiteren Informationen:
Die Seite ist echt hilfreich...
Du hast doch jetzt nichts anderes geschrieben als ich.Das stimmt so nicht ganz - bzw. es ist etwas durcheinander gekommen.
Es gibt in den EU- Verordnungen (dein zweiter Link) für die Verbringung von Tieren (auch Transport genannt) innerhalb der EU einmal die Richtlinien für Privatpersonen, die du jetzt verlinkt hast und einmal die für Händler, die ich verlinkt hatte. Ebenso hatte ich geschrieben, dass der Verein eben nicht wie letzterer betrachtet werden möchte, was ja zwangsläufig heisst, er möchte unter die Richtlinien für Privatpersonen fallen- denn mehr Möglichkeiten gibt es doch gar nicht.
Was genau stimmt da nun deiner Meinung nach nicht genau oder ist durcheinander gekommen?
Und noch etwas:
Mit der fadenscheinigen Ausrede man wolle den illegalen Hundehandel mit den Gesetzen / Bestimmungen bekämpfen ist an Lächerlichkeit fast nicht mehr zu überbieten.
Was ich nicht ganz verstehe, wenn, vom Gesetzgeber, vernünftigerweise gewollt ist, dass Tier-/Hundetransporte sauber ablaufen, damit die Tiere heile und gesund am Zielort ankommen, warum erlässt man nicht eine klare Verordnung dazu und hangelt sich statt dessen durch andere Gesetzte und Verordnungen, bei denen erst vor Gericht geklärt werden muss, ob sie zu treffen?
Oder denke ich da zu naiv?
Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren!
Kann es sein dass hier irgendetwas nicht stimmt???
Um was geht es wirklich? um tierseuchenrechtliche Bestimmungen?
Bitte um eine Antwort!!!
(oder gerne um viele Antworten)
Ich sehe das anders.
Peter Kahr
Externer Link (öffnet in neuem Fenster) TirolerTierEngel e.V. - Home
Und noch etwas:
Mit der fadenscheinigen Ausrede man wolle den illegalen Hundehandel mit den Gesetzen / Bestimmungen bekämpfen ist an Lächerlichkeit fast nicht mehr zu überbieten.
Aber das Urteil lautet doch gerade: die Tätigkeit des Vereins ist und bleibt zulässig. Es müssen nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, auch wenn dies mit Mehraufwand und Kosten verbunden ist.
Meine Nachbarin hat gerade Führerschein gemacht. Ist dasselbe Prinzip: Autofahren ist nicht generell verboten, sondern erlaubt, wenn man einen Führerschein hat.
Was ich nicht ganz verstehe, wenn, vom Gesetzgeber, vernünftigerweise gewollt ist, dass Tier-/Hundetransporte sauber ablaufen, damit die Tiere heile und gesund am Zielort ankommen, warum erlässt man nicht eine klare Verordnung dazu und hangelt sich statt dessen durch andere Gesetzte und Verordnungen, bei denen erst vor Gericht geklärt werden muss, ob sie zu treffen?
Oder denke ich da zu naiv?
Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren!
Das fragt man sich wohl bei vielen EU-VO.
Jedoch die Mitgliederzahl, damit die unterschiedlichen Interessengruppen, werden immer größer und somit wird wohl jegliche Harmonisierung hin zu EU-einheitlichen Reglungen noch schwieriger, oft unmöglich, werden.
Insgesamt finde ich, wenn man sich durch die Urteilsbegründung gekämpft hat, ist das Urteil zumindest so einigermaßen nachvollziehbar und Berufung ist ja wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zugelassen.
Kann es sein dass hier irgendetwas nicht stimmt???
Um was geht es wirklich? um tierseuchenrechtliche Bestimmungen?
Bitte um eine Antwort!!!
(oder gerne um viele Antworten)
Ich sehe das anders.
Peter Kahr
Externer Link (öffnet in neuem Fenster) TirolerTierEngel e.V. - Home
Dass geltendes Recht verletzt wird, sowohl durch Einzelpersonen, als auch durch Orgas mit getürkten Impfpässen, hat aber jetzt nicht direkt etwas mit der Rechtsprechung zu tun oder?
Fragt in Deutschland 10 verschiedene Amtsveterinäre, man wird mindestens 7 verschiedene "Ansichten" bekommen. ........ Wozu ist das alles wirklich gut???
Fragt in Deutschland 10 verschiedene Amtsveterinäre, man wird mindestens 7 verschiedene "Ansichten" bekommen. ........ Wozu ist das alles wirklich gut???
Genau DAZU! Damit sowohl Behörden als auch Vereine Rechtssicherheit haben!
Was du oder ich von unterschiedlichen Gesetzen halten oder ob sich irgendwer sogar wissentlich über die Gesetzeslage hinweg setzt, ist eher nebensächlich. Das ist einmal eine persönliche Meinung und zum anderen sind Gesetze nicht deshalb perse schlecht, nur weil es in jedem Bereich Menschen gibt, die sie nicht einhalten. Durch das hier eingestellte Urteil wird festgestellt, wie die Gesetzeslage umzusetzen ist- sowohl von Vereinen als auch von Behörden.
Okay habe ich nicht verstanden wo da die Rechtssicherheit sein soll? Und eine persönliche Meinung eines Amtsveterinärs hat nichts aber auch gar nichts in seinem Beruf verloren!
Ein Beispiel: Warum verlangen manche Amtsveterinäre nach ihrer Meinung einen §11 für Pflegestellen wenn es ein eindeutiges Gerichtsurteil gibt dass man das bis 5 Tiere nicht braucht?
Logisch für mich: Um zu schikanieren, weil eine neue Gerichtsverhandlung sich die meisten nicht leisten können. Und das finde ich kontraproduktiv, da sage ich immer: Kümmert euch um die vielen ungesetzlichen Nutztiertransporte die es eigentlich seit "Traces" gar nicht mehr geben kann? (Es wird ca. jeder 1000. Schweinetransport kontrolliert)
Okay habe ich nicht verstanden wo da die Rechtssicherheit sein soll? Und eine persönliche Meinung eines Amtsveterinärs hat nichts aber auch gar nichts in seinem Beruf verloren!
Ein Beispiel: Warum verlangen manche Amtsveterinäre nach ihrer Meinung einen §11 für Pflegestellen wenn es ein eindeutiges Gerichtsurteil gibt dass man das bis 5 Tiere nicht braucht?
Logisch für mich: Um zu schikanieren, weil eine neue Gerichtsverhandlung sich die meisten nicht leisten können. Und das finde ich kontraproduktiv, da sage ich immer: Kümmert euch um die vielen ungesetzlichen Nutztiertransporte die es eigentlich seit "Traces" gar nicht mehr geben kann? (Es wird ca. jeder 1000. Schweinetransport kontrolliert)
Mein Problem an Diskussionen mit dir, die ich ja nun sogar schon per PN mit dir ausgiebig geführt habe, ist genau das, was du nun wieder machst. Du bleibst nicht beim Thema, springst von einem Gesetz zum nächsten, vermischt die Gesetzeslagen, willst Einzelfälle klären, bei denen niemand die tatsächlichen Hintergründe kennt und wenn man sich mühsam daran macht, dir das alles aufzubröseln, dann kommst du mit dem nächsten Thema, um dann bei der nächsten Diskussion wieder die gleichen Fragen zu stellen. Ich frage dich jetzt mal ganz ernsthaft: warum machst du das? Auch die Frage nach dem §11 hast du doch bereits gestellt und ich habe dir sehr detailliert dazu eine Antwort geschrieben, deshalb weiss ich das so genau. Wieso fragst du jetzt schon wieder? Um Seiten mit Text zu füllen?
Wie kann man gerade ein Urteil zu einem Thema, bei dem soviele Menschen eine unterschiedliche Auffassung vertreten, als Schikane bezeichnen? Je eindeutiger solche Urteile sind, umso mehr Sicherheiten bekommt doch jeder Einzelne, der, wie du selbst ja immer wieder hervor hebst, alles richtig machen will. Mag sein, dass dir der Ausgang nicht gefällt- aber das ist eben nur deine persönliche Meinung. Auch für dich wird es durch genau solche Urteile zukünftig einfacher, seriös zu arbeiten.
Was ich nicht ganz verstehe, wenn, vom Gesetzgeber, vernünftigerweise gewollt ist, dass Tier-/Hundetransporte sauber ablaufen, damit die Tiere heile und gesund am Zielort ankommen, warum erlässt man nicht eine klare Verordnung dazu und hangelt sich statt dessen durch andere Gesetzte und Verordnungen, bei denen erst vor Gericht geklärt werden muss, ob sie zu treffen?
Oder denke ich da zu naiv?
Ich lasse mich da gerne eines besseren belehren!
Das fragt man sich wohl bei vielen EU-VO.
Jedoch die Mitgliederzahl, damit die unterschiedlichen Interessengruppen, werden immer größer und somit wird wohl jegliche Harmonisierung hin zu EU-einheitlichen Reglungen noch schwieriger, oft unmöglich, werden.
Insgesamt finde ich, wenn man sich durch die Urteilsbegründung gekämpft hat, ist das Urteil zumindest so einigermaßen nachvollziehbar und Berufung ist ja wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zugelassen.
Kann es sein dass hier irgendetwas nicht stimmt???
Um was geht es wirklich? um tierseuchenrechtliche Bestimmungen?
Bitte um eine Antwort!!!
(oder gerne um viele Antworten)
Ich sehe das anders.
Peter Kahr
Externer Link (öffnet in neuem Fenster) TirolerTierEngel e.V. - Home
Dass geltendes Recht verletzt wird, sowohl durch Einzelpersonen, als auch durch Orgas mit getürkten Impfpässen, hat aber jetzt nicht direkt etwas mit der Rechtsprechung zu tun oder?
Ja ja und nochmals ja: Bei "getürkten Ausweisen" (oder z.B. auch bei wirklich ungesetzlichen Transporten) müssen die Behörden handeln, das steht ausser Frage. ich rede von denen die versuchen alles richtig zu machen! Bei Orgas die so ungesetzlich arbeiten kommt es irgendwann auf und dann muss auch behördlicherseits gehandelt werden. Und was ich oben sagen wollte: bei privaten Leuten gelten natürlich die selben Impfregeln, aber bei Orgas die das "regelmässig" machen gelten Bestimmungen wo einem die Haare zu Berge stehen.
Beispiel: Ich hole EINEN Hund ab vom Flughafen für eine Orga, Flugpatin hat Hund mitgenommen, Hund kam mit Traces. Bis hierher alles ok. Aber da muss ich eine Transportgenehmigung für mein Privatfahrzeug haben (muss beantragt werden und man ist wieder eventuellen Schikanen der Behörden ausgeliefert), einen Sachkundenachweis (Deutschland: §11) mitführen, usw. usw. Also wo da die Verhältnismässigkeit ist frage ich mich schon. Von den Kosten die entstehen rede ich noch gar nicht.
Fragt in Deutschland 10 verschiedene Amtsveterinäre, man wird mindestens 7 verschiedene "Ansichten" bekommen. (oder auch KEINE Antworten, erst wenn etwas z.B. aus Versehen nicht ganz richtig läuft!) Und da geht es nicht um einen gefälschten EU Heimtierausweis!
Und für mich stellt sich wieder die Frage: Wozu ist das alles wirklich gut???
Eigentlich steht auch die Frage, ob die Einfuhr über Flugpaten mit EU-Recht harmonieren.