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Die von mir verlinkte EU- Richtlinie ist laut bereits eingestelltem Urteil Bestandteil der Verhandlung. Der Kläger zielt darauf ab, dass er als gemeinnütziger Verein nicht als Händler betrachtet werden will und deshalb nicht die von mir verlinkten EU- Richtlinien einhalten müsse, die für den Handel gelten. In dem Urteil wird die von mir verlinkte Richtlinie angesprochen:
....Am 07. Januar 2009 erging seitens des Beklagten ein Rundschreiben an die Veterinärbehörden
der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein mit dem Hinweis, dass das
von dem Kläger organisierte Verbringen beziehungsweise Einführen von Heimtieren nach
Deutschland nicht durch die erleichterten Bedingungen der Verordnung (EG) Nr.
998/2003 gedeckt sei, sondern den strengeren Regelungen der Vorschriften für den Handelsverkehr
unterliege.
...

und weiter
....Der Kläger bat den Beklagten mit anwaltlichem Schreiben vom 19. Januar 2009 unter
Bezug auf das Rundschreiben um Bestätigung, dass für ihn die handelsrechtlichen Bestimmungen
keine Geltung hätten.
 
Das stimmt so nicht ganz - bzw. es ist etwas durcheinander gekommen.

Der Kläger wollte gern gem. behandelt werden, was die ganze Geschichte für ihn deutlich erleichtert hätte. Das wurde in dem genannten Rundschreiben abgelehnt.

Stattdessen sollten für ihn die Bestimmungen nach angewendet werden, was er per Klage (u.a.) abwenden wollte.


Diese EU-Richtlinie legt Standards für den Transport von Tieren fest (z.B. was die Ausstattung der Transportmittel angeht) und regelt Verantwortlichkeiten. U.a. stellt sie fest, dass der Organisator für den Transport zuständig und verantwortlich ist. Sie erschwert natürlich den Transport von Tieren, Ziel ist aber, Leid und Schaden von Tieren auf dem Transport abzuwenden.

Allerdings minimiert die Verordnung und die daraus resultierenden Auflagen die Gewinnspanne des "Tierschützers"

Und da ich den Kläger nicht kenne, gilt der letzte Satz nur für einen imaginären unseriösen Auslandstierschützer
 
Das stimmt so nicht ganz - bzw. es ist etwas durcheinander gekommen.
Du hast doch jetzt nichts anderes geschrieben als ich.
Es gibt in den EU- Verordnungen (dein zweiter Link) für die Verbringung von Tieren (auch Transport genannt ) innerhalb der EU einmal die Richtlinien für Privatpersonen, die du jetzt verlinkt hast und einmal die für Händler, die ich verlinkt hatte. Ebenso hatte ich geschrieben, dass der Verein eben nicht wie letzterer betrachtet werden möchte, was ja zwangsläufig heisst, er möchte unter die Richtlinien für Privatpersonen fallen- denn mehr Möglichkeiten gibt es doch gar nicht.
Was genau stimmt da nun deiner Meinung nach nicht genau oder ist durcheinander gekommen?
 

Die Seite ist echt hilfreich...


Sehe ich genauso. Ich habe das Urteil so verstanden, dass es weniger um die Schutzgebühr geht als vielmehr um den Umstand, dass der Verein offenbar Tiertransporte in etwas größerem Umfang durchgeführt hat. Da überzeugt mich schon die Überlegung, dass der strengere tierseuchenschutzrechtliche Standard zur Anwendung kommen soll. Insofern hab ich durchaus eine gewisse Sympathie für die Entscheidung.

Keine Frage, wer sich durch staatliches Handeln beschwert fühlt, hat auch das Recht, dagegen vorzugehen. Vermute, dass der Verein deswegen auch in Berufung geht/gegangen ist...

Crabat schrieb:
Wieso ist das berechtigt, dass der Verein sich wehrt???

@Crabat: glaub du hattest mich da einfach falsch verstanden

Ich würde mir wünschen, dass die Interessenten, die sich für einen Hund aus dem Ausland entscheiden und ihn eben nicht selbst als Privatperson dort abholen, auch für die Kosten eines ordnungsgemäßen Transports aufkommen. Zugegeben, die Vorstellung ist irgendwo naiv, aber wer sich für einen Hund aus dem Auslandstierschutz entscheidet, sollte auch bereit sein, nicht unbedingt die billigste Lösung zu wählen.
 

Zu den links des Vet Amts Ludwigsburg: Es gibt keine "Mittelmeerkrankheiten" wie immer landläufig behauptet wird!!! Durch Klimawandel und falsche Interpretationen der Verbreitung wird das so leider oft verbreitet. Wir versuchen unsere Adoptanten über die sogenannten Mittelmeerkrankheiten mit Fakten aufzuklären.
 
Ich möchte etwas loswerden, was ich heuer in unserem Griechenlandurlaub persönlich erlebt habe, und meiner Meinung nach gut zu dem Thema hier passt:

Hier diskutieren wir über die gesetzliche Vermittlung von Hunden innerhalb der EU. OK, sehr gut so!!!

Und was sagt man dazu wenn eine Familie aus Mazedonien (=Land mit Tollwut!!!) einen ungeimpften Welpen!!! (ca. 8 Wochen=kann keine Tollwutimpfung haben) nach Griechenland verbringen??? (Persönlich erlebt auf einem Campingplatz in Griechenland)
Bitte um eine Antwort!!!

Oder was sagt man dazu wenn deutsche Staatsbürger einen ungeimpften griechischen Welpen über Italien nach Deutschland verbringen??? (Persönlich erlebt auf der Fähre Griechenland - Italien)
Bitte um eine Antwort!!!

Und wenn Organisationen / Vereine, die alles tun um durchgeimpfte Hunde nach rechtlichen Bestimmungen nach Mitteleuropa verbringen, werden mit teilweise schikanösen Kontrollen (persönlich erlebt in Deutschland) daran gehindert Tiere zu retten die ansonsten dem Tod geweiht sind.

Kann es sein dass hier irgendetwas nicht stimmt???
Um was geht es wirklich? um tierseuchenrechtliche Bestimmungen?
Bitte um eine Antwort!!!
(oder gerne um viele Antworten)

Ich sehe das anders.
Peter Kahr
 

Ja ist wirklich hilfreich, oder auch nicht. Warum geht es wirklich?
Um tierseuchenrechtliche Bestimmungen???
 

Wir können das Thema hier zerpflücken wie wir wollen.
Dann gibt es Amtsveterinäre die das so oder so sehe (wollen / möchten / können).
Da kann leider jeder Amts Vet das sehen wie es seinem "persönlichem Empfinden" (das natürlich offiziell nicht in seinen Beruf mit eingebracht wird) entspricht. Und warum? weil unsere achso tollen Gesetze einen Handlungsspielraum lassen der fern der Realität ist.

Aber nur wenige sind bereit sich ein Bild von Organisationen / Vereinen zu machen das der Realität entspricht. Dazu braucht es nicht viel um sich überzeugen zu können ob jemand gesetzeskonform arbeitet. Einfacher ist es für die meisten auf allen herumzuhacken.
(Zum Glück gibt es Ausnahmen!!!)

Das heisst was wird gewünscht?
Um Gotteswillen keine "AUSLANDSHUNDE" nach Deutschland / Österreich, usw.. Warum?
Ich weiss es nicht. (Obwohl ich Antworten wüste...)
 
Und noch etwas:
Mit der fadenscheinigen Ausrede man wolle den illegalen Hundehandel mit den Gesetzen / Bestimmungen bekämpfen ist an Lächerlichkeit fast nicht mehr zu überbieten.
Die Leute die wirklich Geschäfte machen mit Hunden aus polnischen, tschechischen, slowakischen, ungarischen, rumänischen Kofferräumen wird man damit nicht begegnen können!
 
Letzteres ist auch bei mir der Punkt, der mich unheimlich stört an der ganzen Aktion!
 
Und noch etwas:
Mit der fadenscheinigen Ausrede man wolle den illegalen Hundehandel mit den Gesetzen / Bestimmungen bekämpfen ist an Lächerlichkeit fast nicht mehr zu überbieten.

Aber das Urteil lautet doch gerade: die Tätigkeit des Vereins ist und bleibt zulässig. Es müssen nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, auch wenn dies mit Mehraufwand und Kosten verbunden ist.

Meine Nachbarin hat gerade Führerschein gemacht. Ist dasselbe Prinzip: Autofahren ist nicht generell verboten, sondern erlaubt, wenn man einen Führerschein hat.
 

Das fragt man sich wohl bei vielen EU-VO.
Jedoch die Mitgliederzahl, damit die unterschiedlichen Interessengruppen, werden immer größer und somit wird wohl jegliche Harmonisierung hin zu EU-einheitlichen Reglungen noch schwieriger, oft unmöglich, werden.

Insgesamt finde ich, wenn man sich durch die Urteilsbegründung gekämpft hat, ist das Urteil zumindest so einigermaßen nachvollziehbar und Berufung ist ja wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zugelassen.


Dass geltendes Recht verletzt wird, sowohl durch Einzelpersonen, als auch durch Orgas mit getürkten Impfpässen, hat aber jetzt nicht direkt etwas mit der Rechtsprechung zu tun oder?
 

Es hat ja keiner etwas gegen Gesetze, natürlich soll es so auch sein!
Nur beim Autofahren ist es genau definiert wann es eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt, wann ein Überholverbot, wann ein Parkverbot.
Und es ist leider nicht ein "NUR DIE GESETZLICHEN ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN".
Wenn jeder Amtsveterinär die Gesetze so "hinbiegt" wie er gerade will oder nicht dann hört sich der Spass auf. Davon kann ich ein Lied singen. Die Amtsveterinäre haben einen Spielraum der mir absolut unverständlich ist. Bei Verstössen bei einer Kontrolle reicht die Bandbreite von Weiterfahren lassen bis zum Einschläfern ALLER Tiere am Transport. Das kanns doch nicht sein, oder?

Und wenn das mit der sogenannten "Gewerblichkeit" so weiter durchgeht dann wird das Finanzamt auch noch hellhörig werden. Wetten?

Ich sehe das Problem da: Es gibt KEINE Bestimmung, Gesetze für Tierschutztransporte. Das mit der Gewerblichkeit wird "so gesehen" weil es kein Privattransport ist. Das ist eine absolute Farce!
 

Ja ja und nochmals ja: Bei "getürkten Ausweisen" (oder z.B. auch bei wirklich ungesetzlichen Transporten) müssen die Behörden handeln, das steht ausser Frage. ich rede von denen die versuchen alles richtig zu machen! Bei Orgas die so ungesetzlich arbeiten kommt es irgendwann auf und dann muss auch behördlicherseits gehandelt werden. Und was ich oben sagen wollte: bei privaten Leuten gelten natürlich die selben Impfregeln, aber bei Orgas die das "regelmässig" machen gelten Bestimmungen wo einem die Haare zu Berge stehen.

Beispiel: Ich hole EINEN Hund ab vom Flughafen für eine Orga, Flugpatin hat Hund mitgenommen, Hund kam mit Traces. Bis hierher alles ok. Aber da muss ich eine Transportgenehmigung für mein Privatfahrzeug haben (muss beantragt werden und man ist wieder eventuellen Schikanen der Behörden ausgeliefert), einen Sachkundenachweis (Deutschland: §11) mitführen, usw. usw. Also wo da die Verhältnismässigkeit ist frage ich mich schon. Von den Kosten die entstehen rede ich noch gar nicht.

Fragt in Deutschland 10 verschiedene Amtsveterinäre, man wird mindestens 7 verschiedene "Ansichten" bekommen. (oder auch KEINE Antworten, erst wenn etwas z.B. aus Versehen nicht ganz richtig läuft!) Und da geht es nicht um einen gefälschten EU Heimtierausweis!

Und für mich stellt sich wieder die Frage: Wozu ist das alles wirklich gut???
 
Fragt in Deutschland 10 verschiedene Amtsveterinäre, man wird mindestens 7 verschiedene "Ansichten" bekommen. ........ Wozu ist das alles wirklich gut???

Genau DAZU! Damit sowohl Behörden als auch Vereine Rechtssicherheit haben!
Was du oder ich von unterschiedlichen Gesetzen halten oder ob sich irgendwer sogar wissentlich über die Gesetzeslage hinweg setzt, ist eher nebensächlich. Das ist einmal eine persönliche Meinung und zum anderen sind Gesetze nicht deshalb perse schlecht, nur weil es in jedem Bereich Menschen gibt, die sie nicht einhalten. Durch das hier eingestellte Urteil wird festgestellt, wie die Gesetzeslage umzusetzen ist- sowohl von Vereinen als auch von Behörden.
 

Okay habe ich nicht verstanden wo da die Rechtssicherheit sein soll? Und eine persönliche Meinung eines Amtsveterinärs hat nichts aber auch gar nichts in seinem Beruf verloren!
Ein Beispiel: Warum verlangen manche Amtsveterinäre nach ihrer Meinung einen §11 für Pflegestellen wenn es ein eindeutiges Gerichtsurteil gibt dass man das bis 5 Tiere nicht braucht?
Logisch für mich: Um zu schikanieren, weil eine neue Gerichtsverhandlung sich die meisten nicht leisten können. Und das finde ich kontraproduktiv, da sage ich immer: Kümmert euch um die vielen ungesetzlichen Nutztiertransporte die es eigentlich seit "Traces" gar nicht mehr geben kann? (Es wird ca. jeder 1000. Schweinetransport kontrolliert)
 

Mein Problem an Diskussionen mit dir, die ich ja nun sogar schon per PN mit dir ausgiebig geführt habe, ist genau das, was du nun wieder machst. Du bleibst nicht beim Thema, springst von einem Gesetz zum nächsten, vermischt die Gesetzeslagen, willst Einzelfälle klären, bei denen niemand die tatsächlichen Hintergründe kennt und wenn man sich mühsam daran macht, dir das alles aufzubröseln, dann kommst du mit dem nächsten Thema, um dann bei der nächsten Diskussion wieder die gleichen Fragen zu stellen. Ich frage dich jetzt mal ganz ernsthaft: warum machst du das? Auch die Frage nach dem §11 hast du doch bereits gestellt und ich habe dir sehr detailliert dazu eine Antwort geschrieben, deshalb weiss ich das so genau. Wieso fragst du jetzt schon wieder? Um Seiten mit Text zu füllen?

Wie kann man gerade ein Urteil zu einem Thema, bei dem soviele Menschen eine unterschiedliche Auffassung vertreten, als Schikane bezeichnen? Je eindeutiger solche Urteile sind, umso mehr Sicherheiten bekommt doch jeder Einzelne, der, wie du selbst ja immer wieder hervor hebst, alles richtig machen will. Mag sein, dass dir der Ausgang nicht gefällt- aber das ist eben nur deine persönliche Meinung. Auch für dich wird es durch genau solche Urteile zukünftig einfacher, seriös zu arbeiten.
 

Du schweifst jetzt vom Them ab. Es geht darum alles richtig zu machen. Und glaube mir: es ist faktisch UNMÖGLICH ALLES richtig zu machen. Das ist leider so! Und der Auslandstierschutz wird schikaniert.
Und auch Gerichtsurteile können Schikanen sein, glaube mir, das habe ich heuer selber erlebt!
Uns hat ein Richter einen Hund UND das Recht am Hund weggenommen und der Pflegestelle zugesprochen! Wir hätten in einem Punkt Einspruch machen können, aber wir haben kein Geld dafür. Alleine die verlorene Gerichtsverhandlung hat uns ca. 1000 Euro gekostet!
Glaube mir ich weiss schon von was ich rede!
 

Eigentlich steht auch die Frage, ob die Einfuhr über Flugpaten mit EU-Recht harmonieren.

Zu den verschiedenen Meinungen denke ich, dass das Urteil genau diesem Zustand entgegen wirken soll.

P.S. Rechtsstreit mit der eigenen Pflegestelle sollte einem eigentlich peinlich sein, weil die Auswahl dann ja irgendwie nicht optimal gelaufen ist.
Als Beispiel würde ich das hier jedenfalls nicht anführen.
 
Eigentlich steht auch die Frage, ob die Einfuhr über Flugpaten mit EU-Recht harmonieren.

Nein, eigentlich nicht. Dem Urteil (wie anderen) entsprechend wird der Begriff "Handel" im Sinne der EU- Verordnungen nicht durch "Gewinn" oder "nicht Gewinn" definiert, sondern schon von der Tatsache abgeleitet, dass ein Tier für Dritte transportiert wird und diese Transporte regelmäßig durchgeführt werden. Das wurde alles schon mal in dem 140 Seiten- Thread angesprochen, der leider unsäglich zerredet und mit persönlichen Kleinkriegen gespickt wurde und daher kann ich es niemandem verdenken, dass er sich irgendwann ausgeklinkt und die wenigen nützlichen Informationen deshalb nicht mitbekommen hat.
http://forum.ksgemeinde.de/tierschu...-tote-hunde-bei-illegalem-hundetransport.html
 

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