Den "Hundeführerschein" haben erst wenige Halter in der Tasche
Unmut nach der gestrigen Urteilsverkündung auch im Ordnungsamt
Von der Agentur ddp und
Redaktionsmitglied Kerstin Pöller
Greifswald /Neubrandenburg.
Seit dem vergangenen Sommer dürfen im Nordosten zwölf Hunderassen sowie deren Kreuzungen und Unterarten nur nach Erteilung einer behördlichen Genehmigung gehalten oder gezüchtet werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen in einer Höhe von bis zu 10 000 Mark. Nur wenige haben diesen Schein bislang in der Tasche. "In Neubrandenburg sind es 5 von 122. Und erhalten haben die Antragsteller ihn nur", erklärt Ellen Brünning im Neubrandenburger Ordnungsamt, "wenn auch eine Hunde-Haftpflichtversicherung abgeschlossen war."
Dass das laut Richterbeschluss jetzt nicht mehr nötig sein soll, ärgert sie. "Das dient ganz sicher nicht dem Schutz der Bürger und stellt höchstens eine zusätzliche Belastung der Gerichte dar." Auch, dass die Jägerprüfung nicht als Sachkundenachweis anerkannt werde, verstehe sie nicht. Bisher habe man damit in der Viertorestadt gute Erfahrungen gemacht. Viel saurer aber als die Amtsmitarbeiter sind die Kläger über die gestrige Gerichtsentscheidung: "Wir woll ten, dass diese Verordnung für nichtig erklärt wird", sagt Waldemar Reinke. Er war einer von sechs Hundehaltern, die Klage eingereicht ha tten. Die Verordnung war und ist für Reinke "reiner politischer Aktionismus". Die wirklich Schuldigen seien verantwortungslose Schwarzzüchter - diese aber würden davon gar nicht erfasst.
Das bloße Abstempeln der Tiere als Kampfmaschinen w ollte auch Reinkes Frau nicht gelten lassen. Ihre Familie habe sich einen Bullmastiff angeschafft, weil dessen "extrem ausgeglichenes Wesen" einen beruhigenden Einfluss auf ihr hyperaktives Kind gehabt habe, sagt sie. Reinke hatte seine Klage auf mehrere wissenschaftliche Gutachten gestützt, die angeblich nachweisen, dass es keine gefährlichen Rassen von Natur aus gibt. Gefährlich werde ein Hund erst durch seine Umwelt, gezielte Aufzucht und falsche Haltung, sagt er. Wie andere Bundesländer auch hatte Mecklenburg-Vorpommern die Verordnung einst mit einer vorbeugenden Gefahrenabwehr begründet. Städte und Landkreise haben inzwischen durchweg mehr oder weniger scharfe eigene Bestimmungen erlassen. Die Viertorestädter beispielsweise gelangte diese Woche in die Öffentlichkeit. Sie erregte viele Gemüter so, dass eine Unterschriftenaktion dagegen gestartet wurde. Inzwischen wird übrigens auch auf Bundesebene an einer Gesetzesverschärfung gestrickt. Mitte Februar hat der Entwurf bereits die letzte parlamentarische Hürde genommen.
Quelle :
Unmut nach der gestrigen Urteilsverkündung auch im Ordnungsamt
Von der Agentur ddp und
Redaktionsmitglied Kerstin Pöller
Greifswald /Neubrandenburg.
Seit dem vergangenen Sommer dürfen im Nordosten zwölf Hunderassen sowie deren Kreuzungen und Unterarten nur nach Erteilung einer behördlichen Genehmigung gehalten oder gezüchtet werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen in einer Höhe von bis zu 10 000 Mark. Nur wenige haben diesen Schein bislang in der Tasche. "In Neubrandenburg sind es 5 von 122. Und erhalten haben die Antragsteller ihn nur", erklärt Ellen Brünning im Neubrandenburger Ordnungsamt, "wenn auch eine Hunde-Haftpflichtversicherung abgeschlossen war."
Dass das laut Richterbeschluss jetzt nicht mehr nötig sein soll, ärgert sie. "Das dient ganz sicher nicht dem Schutz der Bürger und stellt höchstens eine zusätzliche Belastung der Gerichte dar." Auch, dass die Jägerprüfung nicht als Sachkundenachweis anerkannt werde, verstehe sie nicht. Bisher habe man damit in der Viertorestadt gute Erfahrungen gemacht. Viel saurer aber als die Amtsmitarbeiter sind die Kläger über die gestrige Gerichtsentscheidung: "Wir woll ten, dass diese Verordnung für nichtig erklärt wird", sagt Waldemar Reinke. Er war einer von sechs Hundehaltern, die Klage eingereicht ha tten. Die Verordnung war und ist für Reinke "reiner politischer Aktionismus". Die wirklich Schuldigen seien verantwortungslose Schwarzzüchter - diese aber würden davon gar nicht erfasst.
Das bloße Abstempeln der Tiere als Kampfmaschinen w ollte auch Reinkes Frau nicht gelten lassen. Ihre Familie habe sich einen Bullmastiff angeschafft, weil dessen "extrem ausgeglichenes Wesen" einen beruhigenden Einfluss auf ihr hyperaktives Kind gehabt habe, sagt sie. Reinke hatte seine Klage auf mehrere wissenschaftliche Gutachten gestützt, die angeblich nachweisen, dass es keine gefährlichen Rassen von Natur aus gibt. Gefährlich werde ein Hund erst durch seine Umwelt, gezielte Aufzucht und falsche Haltung, sagt er. Wie andere Bundesländer auch hatte Mecklenburg-Vorpommern die Verordnung einst mit einer vorbeugenden Gefahrenabwehr begründet. Städte und Landkreise haben inzwischen durchweg mehr oder weniger scharfe eigene Bestimmungen erlassen. Die Viertorestädter beispielsweise gelangte diese Woche in die Öffentlichkeit. Sie erregte viele Gemüter so, dass eine Unterschriftenaktion dagegen gestartet wurde. Inzwischen wird übrigens auch auf Bundesebene an einer Gesetzesverschärfung gestrickt. Mitte Februar hat der Entwurf bereits die letzte parlamentarische Hürde genommen.
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