Montag 24. Mai 2004, 14:18 Uhr
Gericht bestätigt saarländische Kampfhundeverordnung
gefunden bei hundejo
Saarbrücken (ddp-rps). Anders als in anderen Bundesländern hält die saarländische Kampfhundeverordnung einer juristischen Prüfung stand. Das saarländische Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat die Kampfhundeverordnung des Landes bestätigt, teilte Sozialsekretär Josef Hecken am Montag in Saarbrücken mit. Das Oberverwaltungsgericht habe eindeutig festgestellt, dass die saarländischen Regelungen so gestaltet seien, dass sie sowohl dem Interesse der Allgemeinheit auf wirksamen Schutz vor gefährlichen Hunden wie auch den Interessen der Hundehalter und des Tierschutzes Rechnung trügen, hieß es.
Nach der vier Jahre alten Verordnung ist die Haltung von American Staffordshire Terriern, Staffordshire Bullterriern sowie von American Pit Bull Terriern nur ausnahmsweise und nach Sachkundenachweis durch den Halter sowie nach einem Wesenstest für den Hund möglich.