Gericht bestätigt saarl. Kampfhundeverordnung

Samantha

15 Jahre Mitglied
Montag 24. Mai 2004, 14:18 Uhr
Gericht bestätigt saarländische Kampfhundeverordnung

gefunden bei hundejo

Saarbrücken (ddp-rps). Anders als in anderen Bundesländern hält die saarländische Kampfhundeverordnung einer juristischen Prüfung stand. Das saarländische Oberverwaltungsgericht in Saarlouis hat die Kampfhundeverordnung des Landes bestätigt, teilte Sozialsekretär Josef Hecken am Montag in Saarbrücken mit. Das Oberverwaltungsgericht habe eindeutig festgestellt, dass die saarländischen Regelungen so gestaltet seien, dass sie sowohl dem Interesse der Allgemeinheit auf wirksamen Schutz vor gefährlichen Hunden wie auch den Interessen der Hundehalter und des Tierschutzes Rechnung trügen, hieß es.

Nach der vier Jahre alten Verordnung ist die Haltung von American Staffordshire Terriern, Staffordshire Bullterriern sowie von American Pit Bull Terriern nur ausnahmsweise und nach Sachkundenachweis durch den Halter sowie nach einem Wesenstest für den Hund möglich.
 
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Entschuldigung, habe gerade gemerkt, dass der Beitrag bereits unter Presse u. Medien steht, evtl. kann er dann hier gelöscht werden.
Gruß
Kirsten
 
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