Newsletter VIII/09
Liebe Rhein- und Ruhrwiesenbesucher/Innen,
zunächst möchten wir uns ganz besonders bei Herrn Dr. Greulich, seiner persönlichen Referentin Frau Stölting sowie den vielen städtischen Mitarbeitern bedanken, die an dem Konsens mitgearbeitet haben!
Ohne deren Einsatz wäre sicherlich nicht so schnell mit einer Lösung zu rechnen gewesen, mit der alle Seiten, so meinen wir, wenn auch mit Einschränkungen gut leben können.
Uns freut es sehr, dass es eine Lösung ohne juristische Auseinandersetzung gab, die allein an den praktischen Anforderungen für alle Seiten orientiert war.
Die rechtliche Bewertung ist entgegen vieler Äußerungen, die teilwei se in Online-Kommentaren zu lesen war, nicht eindeutig. Zudem hätte eine gerichtliche Klärung unter Umständen Jahre in Anspruch genommen.
Für uns war es eine äußerst positive Erfahrung, dass sich mit bürgerschaftlichem Engagement etwas erreichen lässt. Dies wäre nicht möglich gewesen, wenn sich nicht so viele Menschen durch Unterschriften oder mit Beschwerdebriefen beteiligt hätten. Danke Smile
Wir hoffen daher sehr, dass sich die gefundene Lösung als tragfähig erweist.
Wir wagen einmal den Versuch, die Rücksichtnahmeerklärung, die wir im Wortlaut mit dem letzten Newsletter übersandt haben, zu erläutern. Einzelfragen werden sicherlich im Detail im praktischen Alltag an Rhein und Ruhr auftreten.
Die Präambel weist darauf hin, dass es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt. Hinsichtlich solcher Flächen besteht grundsätzlich kein Begehungsrecht für die Allgemeinheit. Der Eige ntümer oder Pächter kann die Begehung dulden, muss er aber nicht.
Andererseits weist die Präambel darauf hin, dass die Flächen trotzdem einen hohen Naherholungswert für die Allgemeinheit haben und wegen ihrer besonderen Lage nur eingeschränkt vergleichbar mit beispielweise Feldern sind, die abseits von Gebieten liegen, in denen üblicherweise Naherholung stattfindet.
Die Stadt hat klargestellt, dass beide Nutzungsformen ausdrücklich gewünscht sind.
Der Punkt 2, in dem Ausführungen zum Nutzen der Schafsbeweidung gemacht werden, erklärt sich eigentlich von selbst.
Punkt 3 erläutert die rechtliche Situation in Landschaftsschutzgebieten, um solche handelt es sich bei den meisten Rhein- und Ruhrwiesen. Maßgeblich ist das Landschaftsgesetz NRW.
Der wichtigste Punkt ist hierbei, dass öffentliche und private Wege grundsätzlich betreten werden dürfen. Gleiches gilt für öffentliche Ufer bereiche aber auch private Uferbereiche, soweit es Brachflächen sind. Wichtig ist, dass Trampelpfade nicht betreten werden dürfen.
Beispiele sind in der Rücksichtnahmeerklärung genannt.
Aber: Niemand hat zum Beispiel das Recht, mit seinem unangeleinten und/oder laut bellenden Hund auf privaten Wegen „sein Wegerecht“ durchzusetzen, wenn auf oder an dem Weg Schafe stehen. Dann geht die landwirtschaftliche Nutzung vor.
In Duisburg gilt in Landschaftsschutzgebieten – anders als häufig in den Nachbarstädten – kein Leinenzwang.
Aber: Hunde müssen natürlich immer so geführt werden, dass andere nicht beeinträchtigt werden. Verboten ist es grundsätzlich, Wildtiere zu hetzen oder zu jagen.
Das heißt: Besser einmal zuviel anleinen als zuviel ableinen!
Unter dem 4. Punkt sind Verhaltensregeln aufgestellt, für die Bereiche, auf denen Schafe stehen.
Besonders wichtig und eigentlich selbstverst ändlich ist, dass die Schafsherden nicht beeinträchtigt werden dürfen. Das kann schon durch bellende Hunde geschehen.
D.h. zunächst: Abstand halten! In der Rücksichtnahmeerklärung ist ein solcher von 80 Metern festgehalten.
Wichtig ist auch, sich über den Standort der Schafe zu informieren und die Hunde nicht aus dem Auto heraus frei laufen zu lassen, wenn man nicht sicher ist, dass hinter dem Deich keine Schafe stehen. Auch hier gilt: Im Zweifel erst mal angeleint lassen, andere Spaziergänger nach dem Standort der Schafe fragen und selbst die Augen auf halten!
Wichtig wäre es auch, dass insbesondere Ortsfremde auf die Schafe hingewiesen werden.
Ein besonderes Anliegen ist es uns, auf lammende Muttertiere hinzuweisen. Diese stehen in der Regel abseits der Herde! Deshalb unsere besondere Bitte, auch im Umkreis der Herde besonders auf vereinzelt stehende Tiere zu achten und diese weiträumig zu umlaufen.
Ein echter Erfolg ist für uns der 5. Punkt. Hier ist geregelt, was gilt, wenn auf bestimmten Bereichen keine Schafe stehen. Obwohl es sich bei den meisten Bereichen um landwirtschaftliche Nutzflächen handelt, ist nun das Betreten der Wiesen erlaubt.
Die Einschränkungen ergeben sich aus der Rücksichtnahmeerklärung.
Keine nennenswerten Einschränkungen dürften sich für Menschen ohne Hund ergeben. Diese können die Wiesen weiterhin zum Sonnen baden nutzen und auch die Kinder dürfen dort spielen. Dennoch ist darauf zu achten, dass insbesondere bei hoch stehendem Gras das Gras nicht großflächig niedergetreten wird. Die entsprechende Formulierung in der Erklärung ist etwas vage, ließ sich aber nicht besser fassen.
Auch hier unser Appell: Im Zweifel Rücksicht nehmen!
Für die meisten Hundehalter neu dürfte sein, dass Hundekot zu entfernen ist.
Uns ist bewusst, dass die Umstellung für viele schwer sein wird. Ohne diese Regelung wäre jedoch kein K onsens zu erreichen gewesen.
Grundsätzlich gibt es zur Gefährlichkeit von Hundekot als Krankheitsüberträger verschiedene Gutachten. Nach unserer Auffassung besteht nur eine geringe Gefahr, da die meisten Hunde regelmäßig entwurmt werden und kein Frischfleisch essen.
Da die Meinungen in den verschiedenen Gutachten aber auseinander gehen, wäre es nicht möglich gewesen, ohne die „Hundekotregelung“ in kurzer Zeit ein gutes Ergebnis zu erreichen.
Dazu kommt, dass der Kot wohl in der Silage oder im Heu schimmelt, so dass das Futter von den Schafen verweigert wird und es somit zu nicht unerheblichen Futterausfällen kommt.
Die Punkte 6, 7 und 8 erklären sich selbst.
Entgegen der Überschrift sollen keine Kotbeutelspender aufgestellt werden, da sich alle Beteiligten darüber einig waren, dass die Beutel im Zweifel über die Wiesen fliegen. Jeder Hundehalter ist also dafür verantwortlich, entsprechende Beutel mitzuf? ?hren.
Der Punkt 9 stellt klar, dass sich die Rücksichtnahmeerklärung nur auf städtische Flächen beziehen. Das sind die Flächen Neuenkamp und Ruhrort bis Alsum am Rhein und die meisten Flächen an der Ruhr. Nicht betroffen sind die bereits eingezäunten Gebiete.
Hinsichtlich der privaten Flächen, vor allem in Homberg, hoffen wir auf vergleichbare Lösungen, was aber noch dauern wird.
In Homberg dürfen aber ebenfalls die privaten Wege (nicht Trampelpfade) und das Kiesbett am Ufer betreten werden. Wege sind der Franzosenweg und der Bunkerweg sowie der Weg vom PCC-Stadion runter zum Rhein. Kein Weg soll der links hiervon parallel laufende sogenannte „Zaunweg“ sein und auch nicht der auf der linken Seite quer durch die Wiese verlaufende Weg.
Die Stadt wird kurzfristig eine Karte veröffentlichen, auf denen die Wege eingezeichnet sind, die betreten werden dürfen. Wir werden dann eine entsprechende Karte auf unserer Homepage veröffentlichen.
Das Gebiet in Rheinhausen ist ebenfalls privat! Der entsprechende Pächter war an den Verhandlungen mit der Stadt deshalb nicht beteiligt. Wir hatten vor einiger Zeit telefonischen Kontakt zu ihm. Im Grunde hat er bislang die Nutzung in einem Umfang geduldet, der weitestgehend der jetzt getroffenen Rücksichtnahmeerklärung entspricht.
Damit es in Rheinhausen nicht ebenfalls zu einer Situation wie in Homberg kommt, bitten wir eindringlich darum, sich auch dort an die Regeln zu halten und im Zweifel nachzugeben.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass jetzt weder Hundehalter noch Schäfer mit der Rücksichtnahmeerklärung durch die Wiesen laufen sollten.
Die Erklärung ist ein Versuch. Im Grunde ein Appell an das, was jeder umsichtig handelnde Mensch, ob Hundehalter, Spaziergänger oder Schäfer von sich aus beachten sollte.
Aus der Erklärung gibt es keine einklagbaren Rechte. Die Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Landschaftsrecht, also im Wesentlichen aus dem Wege- und Uferbetretungsrecht.
Es nutzt also nichts, nun mit dem Zollstock die Höhe des Grases zu messen oder mit einer 80 Meter langen Schnur den Abstand zum letzten Schaf einer Herde.
Jeder unnötige Streit mit den Schäfern schadet im Grunde allen Hundehaltern.
Der Klügere gibt im Zweifel nach Wink
Sollte es dennoch zu Eskalationen kommen, wäre es uns sehr lieb, wenn zeitnah Kontakt zu uns aufgenommen wird und insbesondere Zeugen von Vorfällen namentlich und mit Anschrift genannt werden können.
Auch wenn der Eindruck entstehen sollte, dass sich einzelne Schäfer nicht an die Rücksichtnahmeerklärung halten, ohne dass es zu Eskalationen kommt, weil der Klügere nachgegeben hat, bitten wir darum, uns solche Vorfälle bekannt zu geben.
So, dass war viel!
Bei Fragen bitte eine Mail an uns. Wir werden Fragen sammeln und auf de r Homepage die Fragen und Antworten veröffentlichen.
Wir wünschen allen schöne und entspannte Spaziergänge!
Herzliche Grüße
Die Duisburger-Hundefreunde