Da steht doch ausdrücklich:
"Das Verbot gilt nicht, wenn...
[...]
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."
Außerdem gilt im Falle der Katzen (weiblich) auch:
"...1. der Eingriff
im Einzelfall
a)nach tierärztlicher Indikation geboten ist"
Stichwort dauerrollig...