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So sollte es nicht werden. Aber in dem einen Bereich binich dafuer.
 
Es ist immer schwer Kinder/Menschen vor eventuellen Ereignissen zu schützen ohne die Rechte (auch der Kinder) zu beschneiden. Aber mit deiner Argumentation "in diesem Fall wäre aber eine Beschränkung der Menschenrechte zulässig" kannst du jedes Unheil der Welt rechtfertigen.

Damit könntest du Männer pauschal aus dem Dienst an Kindern verbannen, denn statistisch gesehen sind die meisten pädophilen Täter Männer. Zum Schutze der Kinder wäre es durchaus gerechtfertigt, Männern pauschal zu verbieten mit Kindern zu arbeiten. Damit würdest du die Missbrauchquote in Einrichtungen gegen 0 bringen.

Du könntest auch Folter rechtfertigen, denn mit den eventuellen Informationen könnte man schlimmeres Unheil vermeiden.

Es darf einfach keine Ausnahmen geben, auch wenn es angesichts der Tatsache, dass so manchen Kindern schon vor ihrer Geburt Leid zugeführt wird, eine Situation ist, wo man nur schreien will.
 
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Dieser Artikel 1 des Grundgesetzes sorgt einerseits dafür dass Menschen, die dem zuwiderhandeln bestraft werden, andererseits, dass die Strafe die Würde nicht verletzt, die sogenannte Kuschel-Justiz.

Die Gutmenschen, die an der Verfassung beteiligt waren, haben sich dabei auch etwas gedacht. Es sollte vor allem staatlicher und privater Willkür ( Selbstjustiz, Todesstrafe, Folter etc ) einen Riegel vorschieben.
Dies unter dem Eindruck der jüngsten- sagen wir insgesamt etwas unglücklich gelaufenen- Geschichte.

Das Problem. Es gibt kein Grundgesetz Light.

Die Einen wollen Kindesmisshandlung mit Zwangssterilisation bestrafen
Andere möchten Kindesentführer im Polizeiverhör Foltern lassen und wieder Andere ....

Aber. Länder, die sich diesen Grundsätzen nicht verpflichtet fühlen haben nicht signifikant weniger Gewalt in der Gesellschaft, sie haben nur mehr Todesurteile.
 

Aber man handelt doch schon so. Maenner die sich an Kindern vergriffen haben duerfen nicht mehr mit Kindern arbeiten. Nie wieder.
Und nicht viel anderes ist die Zwangssterilisierung.
 
Das ist so nicht richtig...

Jemand, der nie wieder mit Kindern arbeiten darf, kann es zumindest theoretisch noch. Der könnte auswandern, und woanders unter anderem Namen ein neues Leben anfangen und machen, was immer ihm einfällt.

Aber im anderen Fall gilt: "Futsch ist Futsch!"
 
Alles klar. Zwangsverstümmelung ist das Selbe wie ein Berufsverbot für bestimmte Arbeitsbereiche. Wenns nicht so traurig wär....
 

Die anderen koennten auch auswandern und woanders unter anderem Namen ein neues Leben anfangen und ein Kind adoptieren.
 
Ein Kind adoptieren ist aber nicht dasselbe wie ein Kind bekommen (können).

Jemand, dem wegen Diebstahl eine Hand abgehackt wird, kann auch woanders hinziehen und sich eine Prothese anfertigen lassen. Das ändert aber nichts daran, dass ihm eine Hand fehlt.
 

Und mit anderem Namen in einem anderen Land zu arbeiten ist auch nicht das gleiche wie im Heimatland zu arbeiten.

Mir geht es darum dass ich das was manche Eltern machen zu schlimm finde. Tut mir leid, ich kann denen keine Menschenrechte mehr hinzuvertrauen.
Wir drehen uns im Kreis. Ich weiss was ihr meint und welche Sorge ihr habt. Ich habe die Sorgen nicht und fuer mich waere Zwangssterilisation ab einen gewissen Punkt angebracht.
Ihr nennt das Verstuemmelung und schlimmstemoeglicher Menschenrechtsverstoß. Ich nicht.
Ihr sagt man kann Menschen keine Menschenrechte absprechen. Ich sage in kleine aspekte kann man das.
Ihr sagt keine Tat der Welt rechtfertigt das. Ich sage doch.
Da kommen wir nicht auf einen Nenner.
 
Nein, kommen wir nicht.

Du magst aber gern zur Kenntnis nehmen, dass wir weder die Taten "verharmlosen", noch die Rechte der Eltern "höher" ansetzen als die der Kinder.

Nur ist es so: Wie sich jeder einzelne Mensch in jeder Minute seines Lebens verhält, kann der Staat nicht bin ins kleinste und bis in jeden Haushalt beeinflussen. Also auch nicht, wie sich Eltern verhalten.

Wie sich der Staat und seine Institutionen gegenüber dem Einzelnen verhält, kann man über Gesetze weitgehend beeinflussen.

Dass der Mensch gut werde und Böses nicht mehr tue, kann man nicht erzwingen. Man kann aber wünschenswertes Verhalten definieren. Nur muss das, wenn es langfristig umgesetzt werden soll, auch vorgelebt werden.

Wenn sich nicht mal der Staat bzw. die Justiz an gewisse Grundsätze hält - wie kann er/sie es dann von jedem einzelnen verlangen?
 
Nein, kommen wir nicht.

Du magst aber gern zur Kenntnis nehmen, dass wir weder die Taten "verharmlosen", noch die Rechte der Eltern "höher" ansetzen als die der Kinder.

Muss ich das als "menschenverachtendes A*schloch" zur Kenntnis nehmen?

Wenn sich nicht mal der Staat bzw. die Justiz an gewisse Grundsätze hält - wie kann er/sie es dann von jedem einzelnen verlangen?

Das ist zu abstrakt
Wozu dann Haftstrafen? Lebt der Staat damit vor dass man Menschen einsperren darf? Duerfen Buerger doch auch nicht.
 
Muss ich das als "menschenverachtendes A*schloch" zur Kenntnis nehmen?

Ich habe dich nicht so genannt.
Das ist zu abstrakt

Die Würde des Menschen ist abstrakt.Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Das Recht des Menschen auf körperliche Unversehrtheit allerdings ist recht konkret.

Wozu dann Haftstrafen? Lebt der Staat damit vor dass man Menschen einsperren darf? Duerfen Buerger doch auch nicht.

Vielleicht kann ein Jurist dir besser erklären, wo da der Unterschied liegt.

In jedem Fall ist es so, dass auch der Staat nicht willkürlich Menschen einsperren darf.

Dadurch, dass es ein Rechtswesen gibt, wird (theoretisch, also prinzipiell) sichergestellt, dass genau abgewogen wird zwischen den Grundrechten des Täters auf der einen Seite und dem Recht der Gesellschaft auf der anderen Seite.

Das können "Bürger" nicht. Weil sie nie neutral sind.

Das Strafrecht und die Justiz sind also nichts, was der Staat dem Bürger vorlebt, es ist etwas, was er dem Bürger abnimmt.

Der Punkt ist:

Der Bürger muss, damit das Zusammenleben funktioniert, gewisse Regeln (Gesetze) befolgen. Und wird vom Staat/der Gesellschaft sanktioniert, wenn er das nicht tut.
Je nachdem, wie der Staat/die Gesellschaft aufgebaut ist, kann das nach Belieben und Gutdünken einzelner Verantwortlicher geschehen, oder gleichfalls innerhalb gewisser Regeln.

Gutdünken/Willkür ist flexibler - Gerechtigkeit kann, wenn überhaupt, aber nur durch Regeln und deren Einhaltung gewährleistet werden.

Wir geben uns Gesetze, weil wir meinen, dass Regeln unser Zusammenleben erleichtern. Wir geben uns einen Staat und eine Justiz, die diese durchsetzen sollen.
Aber im Grunde funktioniert das auf Dauer nur, wenn sich auch Staat und Justiz bei den ihren übertragenen Aufgaben an gewisse Regeln halten.

Und nicht rückgängig zu machende medizinische Eingriffe als juristische Konsequenz von irgendwas gehören nicht dazu. Schon allein, weil man immer mitbedenken muss, wie es demjenigen ergeht, der fälschliuch dazu verurteilt wird...
 
Ich habe dich nicht so genannt.

Ja, aber du hast nicht verlangt, dass ich zur Kenntnis nehme dass du dies und jenes meinst, sondern wir. Ich gehe davon aus, damit meinst du alle.

Dadurch, dass es ein Rechtswesen gibt, wird (theoretisch, also prinzipiell) sichergestellt, dass genau abgewogen wird zwischen den Grundrechten des Täters auf der einen Seite und dem Recht der Gesellschaft auf der anderen Seite.

Und warum geht das beim einsperren, aber nicht beim sterilisieren? Gleich in Art. 1 steht doch, das alle Menschen frei sind. In Art 3 steht das Recht auf Freiheit. Dagegen verstoeßt Gefaengnis.

Auch deine Privatsphaere (Briefverkehr, Wohnung) ist nach Art 12 geschuetzt, kann aber bei Bedarf aufgehoben werden (Hausdurchsuchung, Post & PC beschlagnahmen).

Versammlungsfreiheit Art 20 kann eingeschraenkt werden, wenn Behoerden den vorgesehenen Ort oder Tag oder sonstwas zu kritisieren haben.

Die Menschenrechte werden staendig verbogen und eingeschraenkt vom Strafrecht.

Und nicht rückgängig zu machende medizinische Eingriffe als juristische Konsequenz von irgendwas gehören nicht dazu. Schon allein, weil man immer mitbedenken muss, wie es demjenigen ergeht, der fälschliuch dazu verurteilt wird...

Zu einer faelschlichen Verurteilung kann es nicht kommen, wenn man die Latte hoch genug legt. ZB nach dem 3. eigenen Kind das man misshandelt und an den Staat verloren hat. Die Misshaldungen muessen eindeutig sein.
 
Wow, was eine Disskussion. Sehr interessant, die unterschiedlichen Meinungen und Erklärungen zu lesen.
Ich muss zugeben, dass ich alle Kommentare verfolgt habe und beiden Seiten etwas abgewinnen kann. Es war, zum Großteil, eine sehr hitzige Disskussion, aus der ich aber einiges für meine Gedanken und Meinungsbildung zu dem Thema mitnehmen konnte. Also danke dafür
 
Emotional bin ich auch bei dir @Manny aber rational find ich es gut, dass unsere Gesetze So was nicht vorsehen.

Steri kann man auch rückgängig machen. Und ja, die hat ganz sicher weniger NW. Rein medizinisch gesehen.
Den Satz von Manny und dir kann ich nachvollziehen und unterschreiben.

Nichts desto trotz sieht meine persönliche Einstellung in solchen Geschichten anders aus. Ich finde tatsächlich, das man nicht die "persönliche Unversehrtheit" einer Person, zum Nachteil (im beschriebenen Beispiel mit dem Säugling) mehrerer auslegen darf. Sei es nun durch den Konsum von Drogen oder Gewaltanwendung. Und ja, ich kenne leider auch mehrere zum Teil schwerst körperlich misshandelte Kinder. Genau deswegen ist meine Einstellung zu sowas radikal.
 
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