Nein, aber die Diskussion um das "Werbeverbot" für Schwangerschaftsabbrüche ist hier aktuell ein heißes Thema.
Die entsprechenden aktuell gültigen Gesetze und ihre Auslegungen stammen noch aus einer Zeit (die letztwe von Mitte der 1990er Jahre), als die Information von Ärzten über ihre Leistungen über das Internet noch kein so großes Thema waren.
Denn über Schwangerschaftsabbrüche darf und muss infomiert werden, es darf aber nicht dafür geworben werden, dass man welche durchführt.
Die Übergänge sind aber gerade online fließend und es gibt verschiedene Rechtsauffassungen dazu.
Während die einen das Verbot ganz abschaffen wollen, sehen ABtreibungsgegner ihre Chance, eine Grundsatzentscheidung in ihrem Sinne zu erzwingen, indem sie im Moment gehäuft Ärzte verklagen, die eben online mit dem Hinweise auf das Informationsgebot auch Informationen bereit halten.