Villiers
15 Jahre Mitglied
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (F.D.P.) in seinem Antwortschreiben vom 20.03.2001 (zu unserer Verfassungsbeschwerde) an den Verfassungsgerichtshof:
"Die Betroffenen können die Anwendung der Gefahrenabwehrverordnung für sich ohne weiteres dadurch ausschließen, dass sie einen ungefährlichen Hund halten; zum Aufgeben der Hundehaltung überhaupt sind sie nicht genötigt."
So einfach ist das!! Also nichts wie ran! Da die Tierheime zu sind, ab mit dem Hund in den Schlachthof oder in die Spritze. Der Labrador tut's auch.
Aber es geht weiter:
"Der Rassekatalog wird im Übrigen bewusst offengehalten. Sofern sich künftig zeigen sollte, dass auch anderen Rassen eine vergleichbar hohe Gefährlichkeit bescheinigt werden muss, würde dies der Verordnungsgeber zum Anlass nehmen, den Rassekatalog entsprechend zu ergänzen."
Also: im nächsten Jahr ist der Labrador dran, da er bekanntermaßen ja auch beißen kann und die liebenswerte Empfehlung des Justizministers kann erneut angewandt werden: Da die Tierheime zu sind, ab mit dem Hund ... u.s.w.
Gruß Villiers
"Die Betroffenen können die Anwendung der Gefahrenabwehrverordnung für sich ohne weiteres dadurch ausschließen, dass sie einen ungefährlichen Hund halten; zum Aufgeben der Hundehaltung überhaupt sind sie nicht genötigt."
So einfach ist das!! Also nichts wie ran! Da die Tierheime zu sind, ab mit dem Hund in den Schlachthof oder in die Spritze. Der Labrador tut's auch.
Aber es geht weiter:
"Der Rassekatalog wird im Übrigen bewusst offengehalten. Sofern sich künftig zeigen sollte, dass auch anderen Rassen eine vergleichbar hohe Gefährlichkeit bescheinigt werden muss, würde dies der Verordnungsgeber zum Anlass nehmen, den Rassekatalog entsprechend zu ergänzen."
Also: im nächsten Jahr ist der Labrador dran, da er bekanntermaßen ja auch beißen kann und die liebenswerte Empfehlung des Justizministers kann erneut angewandt werden: Da die Tierheime zu sind, ab mit dem Hund ... u.s.w.
Gruß Villiers