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Consultani

15 Jahre Mitglied
 
  • 14. Mai 2024
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Pressemitteilung

Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

NRW-Landtagsabstimmung: CDU und FDP
blockieren Tierschutz-Verbandsklage erneut

CDU und FDP haben heute den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen auf
Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen
endgültig abgelehnt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte zeigt
sich dennoch zuversichtlich, Schwarz-Gelb im Vorfeld zur Landtagswahl
am 9. Mai für das Klagerecht im Tierschutz zu gewinnen.

Nach Aussagen des Verbandes bestätige bisher jede Rechtsprüfung, dass
Deutschlands Demokratie gerade auch dem Tierschutz den Gang vor Gericht
zu ermöglichen hat. Aber die Fehlinformationen von Forschung und
Wirtschaft, die mit der Tierschutz-Verbandsklage das Aus für die
tierexperimentelle Forschung und eine Prozessflut propagieren, sei bei
Nordrhein-Westfalens Christ- und freien Demokraten auf fruchtbaren
Boden gefallen, so der Bundesverband Menschen für Tierrechte.

Anders als ihre Parteikollegen im Saarland, die sich im
Koalitionsvertrag mit B90/Die Grünen zur Tierschutz-Verbandsklage
bekennen, zeigen CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen, wie sehr sie an
den Lippen von Forschung und Wirtschaft kleben, statt sich redlich mit
den Sachargumenten auseinanderzusetzen, beschreibt Dr. Kurt Simons,
Vorsitzender des Bundesverbandes, die Situation.

Während jeder Tiernutzer gegen zuviel Tierschutz vor Gericht klagen
kann, darf niemand stellvertretend für die Tiere die Einhaltung von
Tierschutzvorgaben gerichtlich überprüfen lassen. Für Deutschlands
Demokratie, die den Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung
aufgenommen hat, sei dies ein untragbarer Zustand, betont der
Tierrechtsverband. Juristische Gutachten belegten zweifelsfrei, dass
das Klagerecht weder Forschung, noch Tierversuche behindere oder gar
Gerichte mit Prozessen blockiere. Um auf diese Ungerechtigkeit erneut
aufmerksam zu machen, habe der Verband heute vor dem Landtag eine
Demonstration veranstaltet.

Die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden

- sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrechtliche Vorschriften
gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher können bei Verstößen gegen
Tierschutzrecht lediglich Strafanzeigen erstattet werden, die
erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Die Bundesländer sind
durch die Verwaltungsgerichtsordnung des Bundes berechtigt, das
Tierschutz-Verbandsklagerecht zu etablieren. Als erstes führte es
Bremen in 2007 ein. 2009 wurde es im Jamaika-Koalitionsvertrag des
Saarlands festgeschrieben. In Hamburg ist es Bestandteil des
schwarz-grünen Koalitionsvertrages. Die Fraktion Die Linke hat bereits
einen Antrag in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht.

Informationen:

 

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