..............wer bewertet jetzt den wahrheitsgehalt bei den zeugenaussagen? im grunde könnte sich jetzt jeder, der gesa ans bein pinkeln will, aus welchem motiv raus auch immer, dort melden und von den schrecklichen zuständen berichten (infos darüber gabs und gibts ja genug in der presse).
es hat keiner, ausser die, mit dem foto von feli, irgendwelche nachweise in form von bildern dazugemacht und es ja nun mal leider so, das jeder viel erzählen kann.
Pommel: Ach Du zweifelst nicht an den beschriebenen Zuständen sondern einfach nur an Artemis selbst?
Das finde ich dann schon extrem unhöflich. Denn dann hättest Du diesen Post lediglich verfasst um eine dir unbekannte Userin in ein schlechtes Licht zu stellen.
Zum Rest denke ich mir mal meinen Teil ... ich muss nicht auf jede Unterstellung reagieren
Die "Unterstellungen" kommen in diesem Fall eher von Deiner Seite. Du zweifelst die Echtheit der Aussage des eigenen Erlebens von Artemis - und damit auch ihre Person - an. Wenn das mal keine Unterstellung ist....
...
Ansonsten wäre ich ebenfalls dankbar, wenn wir uns wieder sachlich dem Thema widmen könnten. Egal wer welchen Standpunkt einnimmt, gehe ich davon aus, das es allen um die Aufklärung und wenn irgend möglich auch um die Ahndung der Zustände auf dem Hof in der Eifel geht.
Es ist aber gerechtfertigt (und aus gutem Grund nicht nur in der deutschen Rechtsprechung üblich), sich auf belegbare Beweise zu stützen und nicht auf Hörensagen.
Dieses Recht wird einem hier permanent versucht zu entziehen gekrönt von der Behauptung, man wolle keine Bilder, Videos etc. akzeptieren.
pdp schrieb:Es gibt ein Video von der Begehung mit Hintergrundkommentar der Frau K. und vollem "Chaos".
Es gibt zig Filmbeiträge und Kommentare der Journaisten bei der Begehung nach Grundreinigung.
Dazu gibt es die Erklärung des Kreisverbandes Eifel wonach die Behörde,
also das zuständige Veterinäramt amtlich feststellt:
Kreisverwaltung Eifel schrieb:Bei einer weiteren unangekündigten Kontrolle am Freitag, den 24.09.2010 konnte seitens des Veterinäramtes zum ersten Mal eine Einsichtnahme in die Wohnung vorgenommen werden, bei der auf Grund des völlig verwahrlosten Zustandes der Wohnung eine nicht tiergerechte Unterbringung festgestellt werden konnte. Am Montag, den 27.09.2010 sollten daraufhin im Rahmen eines Vollzuges tierschutzrechtlicher Maßnahmen nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VWGO der Besitzerin die Hunde entzogen und in eine andere Haltung zugeführt werden
Das nun wieder ist eine Amtliche Feststellung und beschlossen Maßnahme,
bei der ja auch zuvor die Beschuldigte gehört und ihre Argumente angehört wurde!
Pommel schrieb:Ist es für einen Teil der Diskutierenden wirklich so schwierig nachzuvollziehen, dass es gerechtfertigt ist, jede Aussage abzuwägen?
Pommel schrieb:Darum gibt es Leute, die auf von offizieller Seite verifizierte Berichte warten, bevor sie anfangen abschliessend zu beurteilen und sich eine abschliessende Meinung zu bilden.
Pommel schrieb:Ich komme mir echt vor wie im Kindergarten!
POMMEL:
Ich habe doch gar nichts geschrieben...warum schreibst Du mich jetzt an... ICH habe es nicht persönlich genommen... Alles gut...
hmmm... hier wird ja wirklich ALLES in Frage gestellt... Muss ich jetzt also Beweise erbringen ?
Soll ich diese in Schriftform erbringen? Einfach oder mit Durchschlag?
Häää???
PdP: wo bitte habe ich die Aussage des AmtsVet positiv oder negativ kritisiert? Leg mir doch nicht andauernd Sachen in den Mund, die so nicht gesagt wurden. Es reicht wirklich!