holá sandra,
dasselbe problem hatte ich vorgestern. wegen
habe ich mich per e-mail an den tierschutzverband gewendet. deren antwort:
leider kann man im moment nichts gegen diesen kupier-tourismus unternehmen, aber:
"Der Züchter kann laut Rechtsprechung in solchen Fällen nur dann belangt werden, wenn bei den wieder eingeführten Welpen der Wundschmerz noch anhält." das würde auf die von dir benannten welpen zutreffen.
ferner heisst es in der antwort vom tierschutzverband:
"Um dem Kupiertourismus entgegenzuwirken, ist in § 10 dieser Verordnung ein Ausstellungsverbot für nach dem 01. September 2001 kupierte Hunde festgeschrieben." dieses verbot trifft den züchter wohl eher.
zum thema kupieren will ich mich nicht weiter äussern, ich halte sowas einfach nur für krank...
mit sonnigen inselgrüssen
sammy <img border="0" alt="[RoteKarte]" title="" src="graemlins/rotekarte1.gif" />