Blick in den Amtsgerichtssaal : Schäferhund beißt Collie samt "Frauchen" - 1.400 Mark Schmerzensgeld gefordert
Ehingen (bur) - 1.400 Mark möchte eine Hundebesitzerin von einer anderen Hundehalterin haben, weil deren Hund ihren kleinen Collie anfiel. Als die Klägerin bei dieser Auseinandersetzung ihren Hund schützen wollte, zog sie sich eine Bisswunde zu. - Eine Entscheidung des Amtsgerichts steht noch aus.
Die Klägerin war nach eigener Aussage mit ihrem Hund an einem Sportplatz spazieren gegangen, als ein Schäferhund - das Tier der Beklagten - mit einem Ast im Maul auf ihren kleinen Collie zusprang. Zunächst versuchte die Klägerin, ihren Collie zu schützen, indem sie ihn auf den Arm nahm, während der Schäferhund an ihr hochsprang. Als ihr die Kraft ausging, setzte sie den Hund ab. Dann fiel der Schäferhund über den Collie her.
Der Collie wurde schwer verletzt und anschließend tierärztlich behandelt; ein Zahn wurde ihm gezogen. Die Besitzerin des Collies wurde wegen der Bisswunde an der linken Hand, die ihr nach eigener Aussage der Schäferhund zugefügt haben soll, im Krankenhaus behandelt; mehrmals ging die Geschädigte wegen der Verletzung zu ihrem Hausarzt. Die Hand wurde geschient.
Der Rechtsanwalt der Beklagten argumentierte, dass die Klägerin ein Mitverschulden trifft, weil sie in den Hundekampf eingriff. Richter Lampa folgte dieser Argumentation in der Verhandlung nicht und stützte seine ablehnende Haltung mit entsprechenden Urteilen anderer Gerichte in ähnlichen Fällen.
Der Rechtsanwalt der Beklagten hält die geforderte Summe von 1.400 Mark für zu hoch. Der Verteidiger der Klägerin meint, dass diese Summe "moderat" ist. Er legte die teure Tierarzt-Rechnung vor.
(Stand: Do. 25.01.)
Ehingen (bur) - 1.400 Mark möchte eine Hundebesitzerin von einer anderen Hundehalterin haben, weil deren Hund ihren kleinen Collie anfiel. Als die Klägerin bei dieser Auseinandersetzung ihren Hund schützen wollte, zog sie sich eine Bisswunde zu. - Eine Entscheidung des Amtsgerichts steht noch aus.
Die Klägerin war nach eigener Aussage mit ihrem Hund an einem Sportplatz spazieren gegangen, als ein Schäferhund - das Tier der Beklagten - mit einem Ast im Maul auf ihren kleinen Collie zusprang. Zunächst versuchte die Klägerin, ihren Collie zu schützen, indem sie ihn auf den Arm nahm, während der Schäferhund an ihr hochsprang. Als ihr die Kraft ausging, setzte sie den Hund ab. Dann fiel der Schäferhund über den Collie her.
Der Collie wurde schwer verletzt und anschließend tierärztlich behandelt; ein Zahn wurde ihm gezogen. Die Besitzerin des Collies wurde wegen der Bisswunde an der linken Hand, die ihr nach eigener Aussage der Schäferhund zugefügt haben soll, im Krankenhaus behandelt; mehrmals ging die Geschädigte wegen der Verletzung zu ihrem Hausarzt. Die Hand wurde geschient.
Der Rechtsanwalt der Beklagten argumentierte, dass die Klägerin ein Mitverschulden trifft, weil sie in den Hundekampf eingriff. Richter Lampa folgte dieser Argumentation in der Verhandlung nicht und stützte seine ablehnende Haltung mit entsprechenden Urteilen anderer Gerichte in ähnlichen Fällen.
Der Rechtsanwalt der Beklagten hält die geforderte Summe von 1.400 Mark für zu hoch. Der Verteidiger der Klägerin meint, dass diese Summe "moderat" ist. Er legte die teure Tierarzt-Rechnung vor.
(Stand: Do. 25.01.)