Was fühlst du gerade?

Versteh ich nicht. Wo hatte sie das geschrieben? Doch nicht in dem Berliner Testament?
nein, sie hat es auf einen Zettel geschrieben, ich hab es auf dem Handy, aber wie gesagt,ist ja alles egal jetzt.
Alle zwei Tage ändert sie ihre Meinung, und die Worte werden Mama in den Mund gelegt..Sie macht alles was Judith sagt.
 
ich schreib hier am besten gar nichts nehr,bin ja hier anscheinend auch wieder die schuldige.
 
Egal ist es (dir) natürlich nicht, und ich verstehe durchaus, dass dich das ärgert. Aber sie ist durch etwas, das sie irgendwann einmal auf einen Zettel (!) geschrieben hat, nicht gebunden. Das kannst du, wie gesagt, nicht einfordern.
Und wenn deine Mutter eine Betreuerin hat, ist es ja womöglich auch so, dass sie nicht mehr so ganz fit ist - da kannst du vielleicht einfach nicht mehr erwarten, dass sie sich voll verantwortlich verhält. So nachteilig es für dich in dem Fall auch ist. Hilft ja nichts, wenn du dich verrückt machst.
 
Nein, du bist nicht die Schuldige, @kaukase - aber leider durch die Rechtslage im Nachteil.

Das schreibt hier niemand, weil er dich nicht mag oder dich für schuldig hält.
Es macht aber kein schlanken fuss über das erbe zu streiten wenn der erblasser noch lebt.

Wenn der Bruder einen Teil schon bekommen hat, hat ja offenbar er damit angefangen.
 
Du kannst das nicht einfordern, es ist das Geld deiner Mutter, und sie kann damit machen was sie will. Punkt.
Das ist nicht ganz richtig
Man kann gegen ein Berliner Testament klagen.
Sie hätte nach dem Tod des Vaters ihren Pflichtteil einklagen können (was in dem Fall 12,5% des Vermögens des Vaters gewesen wäre).

Nach der Klage ist das Berliner Testament aber hinfällig und nach dem Ableben der Mutter steht ihr nichts weiter mehr zu.

So eine Klage würde also nur Sinn machen, wenn man befürchtet, dass zu Lebzeiten der Mutter alles Vermögen anderweitig ausgegeben/verteilt was auch immer wird
 
Nein, du bist nicht die Schuldige, @kaukase - aber leider durch die Rechtslage im Nachteil.

Das schreibt hier niemand, weil er dich nicht mag oder dich für schuldig hält.


Wenn der Bruder einen Teil schon bekommen hat, hat ja offenbar er damit angefangen.
Der hat geld vom mutter bekommen, das hat nichts mit das erbe zu tun.
 
@toubab

Ich weiß, wie du es meinst, aber wenn es um eine bestimmte Summe geht, die fest auf einem Konto liegt und als Ganzes vererbt werden sollte - hat es schon mit dem Erbe zu tun.

Es hätte schriftlich festgehalten werden müssen, dass der Bruder seinen Anteil an der Summe noch zu Lebzeiten der Mutter erhält, aber der Rest dann komplett an kaukase geht. Das ist aber offenbar nicht passiert, und jetzt ist es so, wie du es sagst.

Das ist ärgerlich, wenn es so nicht gedacht war.
 
liebe @snowflake , es ist ein Testament (Berliner Testament); dass mein Bruder und ich das Erbe zu gleichen Teilen bekomme.
Das du aber notfalls einklagen musst wenn der verwaltende Erbe das schlicht nicht raus rückt. Da gibt es eine Verjährungsfrist soviel ich weiß. Auf die Art ist meine Kusine von ihrem Bruder ums Pflichtteil gebracht worden. Hatte ich ja schon mal geschrieben. Meine Kusine war schön als Kind an allem Schuld, dazu reichte ihre Existenz. Und ihr Bruder hat das allzu gerne ausgenutzt. Wobei sie halt quasi enterbt wurde und es kein "Berliner Testament" war.
 
Das ist nicht ganz richtig
Man kann gegen ein Berliner Testament klagen.
Das ist interessant, und das war mir nicht geläufig, obwohl ich jetzt wieder weiß, dass ich es irgendwann schon mal gelesen habe.
Diese Aussage von mir, auf die du dich da beziehst, hat damit aber nichts zu tun. Die 35.000,-€, auf die Sonja hier abhebt, wurden ja ohne Bezug zum Testament von der Mutter zu ihren Lebzeiten dem Bruder gegeben, und sie erhält das ihr "zustehende" Äquivalent entgegen einer gemachten Zusage nicht.
Und auf diese Gleichbehandlung zu Lebzeiten kann sie nicht klagen.
Oder meinst du, dass sie jetzt, weil sie sich ausgebootet sieht, noch gegen das Testament klagen und sich somit wenigstens das sichern könnte, was ihr Anteil nach dem Tod des Vaters gewesen wäre?
 
wenn es um eine bestimmte Summe geht, die fest auf einem Konto liegt und als Ganzes vererbt werden sollte - hat es schon mit dem Erbe zu tun.
Ist es so? Das habe ich anders verstanden. Nämlich so, dass er das Geld bekommen hat und ihr die gleiche Summe versprochen worden war. Zu Lebzeiten der Mutter, also eben nicht als Erbe.
 
Oder meinst du, dass sie jetzt, weil sie sich ausgebootet sieht, noch gegen das Testament klagen und sich somit wenigstens das sichern könnte, was ihr Anteil nach dem Tod des Vaters gewesen wäre?
Keine Ahnung, was es da für Fristen gibt :kp:
es macht ja auch nicht zwingend Sinn, zu klagen.
Das hängt wie geschrieben von der Erwartungshaltung ab, die man hat
(und kann sich uU hinziehen… ich hab das im Bekanntenkreis erlebt. Da werden dann auch Zuwendungen verrechnet, die man zu Lebzeiten schon erhalten hat und und und…)
 
Nämlich so, dass er das Geld bekommen hat und ihr die gleiche Summe versprochen worden war. Zu Lebzeiten der Mutter, also eben nicht als Erbe.

Nein, beide sollten von dem Geld die Hälfte erben, wenn die Mutter stirbt, aber der Bruder hat auf seine Bitte hin seinen Anteil schon vorher bekommen.

Die Mutter hat aber nirgends verbindlich festgehalten, dass der Rest jetzt an kaukase geht, also wird er wieder halb und halb aufgeteilt.
 
Das stimmt so auch nicht
Ein Berliner Testament kann nach dem Tod des ersten Erblassers nicht mehr geändert werden.
Das ist ja gerade der Sinn eines Berliner Testaments
Ja , hatte ich auch so mal gelesen, sorry.
Also kommt es auf das eigentliche Testament an alle späteren Nebenabreden oder auch Schriftliches bezüglich des Testaments sind irrelevant.
 
Spannend, wie unterschiedlich man Beiträge interpretieren kann. Ich hatte es so verstanden, dass es um 35.000 Euro geht, von denen die Hälfte Sonja nach dem Tod der Mutter zusteht. Da der Bruder aber jetzt schon Geld bekommen hat und trotzdem die 17.500 nach dem Tod der Mutter bekommt, wird Sonja benachteiligt.
 
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