Die Verwendung eines zuziehenden Halsbandes z. B. "Kettenwürger" ohne Stopp, "Retrieverleine" ohne Stopp ist in Ö verboten.Naja, das war nicht die Frage. Du hast gefragt ob das Halsband ohne Stop verboten ist. Ist es nicht. Die Antwort ist Nein. Und nicht „Aber wenn…“
Es ist verboten Hunde zu würgen, auch mit Lederhalsband.
Es geht um das "Zuziehen" des Halsbandes und das daraus resultierende Erschweren der Atmung.
Meines Erachtens könnte das auch in D von der Tierschutzhundeverordnung erfasst sein:
§ 2 (5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden
Dieser Begriff muss ausgelegt werden. Es gibt da schon juristische Kommentare zu.