Nein, ich denke, wir reden nicht aneinander vorbei.
Es gibt im Prinzip in diesem Fall 2 Möglichkeiten.
A) Der Hund wurde nur "vorübergehend" zwecks Verwahrung weggegeben. Dann wäre der Weiterverkauf eine Unterschlagung.
B) Der Hund wurde verkauft/verschenkt. Dann darf der Käufer/Beschenkte ihn jederzeit weiterverkaufen/weiterverschenken (mal abgesehen von privaten Absprachen wie z. B. Vorkaufsrecht des Ex-Besitzers).
Es gibt im Prinzip in diesem Fall 2 Möglichkeiten.
A) Der Hund wurde nur "vorübergehend" zwecks Verwahrung weggegeben. Dann wäre der Weiterverkauf eine Unterschlagung.
B) Der Hund wurde verkauft/verschenkt. Dann darf der Käufer/Beschenkte ihn jederzeit weiterverkaufen/weiterverschenken (mal abgesehen von privaten Absprachen wie z. B. Vorkaufsrecht des Ex-Besitzers).