Ich brauch mal Euren Rat.
Ein paar hundert Meter von uns , hat ein Autohändler seinen Platz.
Kurz vor Weihnachten hat er aus Zaunelementen einen Zwinger zusammen
gestellt. Kein Windschutz kein Dach.
Das Gelände unzureichend gesichert.
In diesem Zwinger hält er einen Rotti.
Wie ich in Erfahrung bringen konnte ist das Tier 10 Jahre alt.
In der Eiseskälte saß der Hund nun da.
Habe das OA und die Kreisveterenärärztin eingeschaltet.
Die haben auch prompt gehandelt.Innerhalb von Stunden mußte er das Ganze
Wind und Wtterfest machen.
Freilaufen darf der Hund erst wenn alle Auflagen des OA zwecks Grundstückabsicherung getroffen sind,so weit so gut.
Ich geh mit Carlos 4x am Tag raus immer an dem Gelände vorbei.
Man sieht nie Jemanden auf den Platz.
Der Hund sitzt meiner Meinung dort Tag und Nacht allein.
Auch andere Nachbarn ist niemand über Tag dort auf gefallen.
Heute Abend bin ich erst gegen 21:00 Uhr mit Carlos raus .
Da kam mir ein Mann mit dem Rotti an der Leine entgegen.
Das heißt er wurde erst zu dem Zeitpunkt gefüttert und ausgeführt.
Ich habe ihn darauf angesprochen, das ich das nicht OK finde.
Das der Hund einem leid tun kann.
Er meinte das wäre so in Ordnung und die Mutter des Besitzers ginge ja auch noch mit Ihm.
Das kann ich nicht glauben. Der Rotti ist ein sehr bulliger Kerl , hat enorm
Kraft .
Dieser Mann konnte ihn kaum halten.
Wie kann das dann eine Frau, die zudem ja auch schon nicht mehr die Jüngste sein kann.Könnt ihr mir weiterhelfen ?
Ab wann ist Zwingerhaltung vom Gesetzgeber her erlaubt.
Ich will noch mal morgen beim OA und der AV anrufen. Möchte dann aber gern Fakten haben.Ich bin auch der Ansicht das 1x ausführen pro Tag zu wenig ist.
Ein paar hundert Meter von uns , hat ein Autohändler seinen Platz.
Kurz vor Weihnachten hat er aus Zaunelementen einen Zwinger zusammen
gestellt. Kein Windschutz kein Dach.
Das Gelände unzureichend gesichert.
In diesem Zwinger hält er einen Rotti.
Wie ich in Erfahrung bringen konnte ist das Tier 10 Jahre alt.
In der Eiseskälte saß der Hund nun da.
Habe das OA und die Kreisveterenärärztin eingeschaltet.
Die haben auch prompt gehandelt.Innerhalb von Stunden mußte er das Ganze
Wind und Wtterfest machen.
Freilaufen darf der Hund erst wenn alle Auflagen des OA zwecks Grundstückabsicherung getroffen sind,so weit so gut.
Ich geh mit Carlos 4x am Tag raus immer an dem Gelände vorbei.
Man sieht nie Jemanden auf den Platz.
Der Hund sitzt meiner Meinung dort Tag und Nacht allein.
Auch andere Nachbarn ist niemand über Tag dort auf gefallen.
Heute Abend bin ich erst gegen 21:00 Uhr mit Carlos raus .
Da kam mir ein Mann mit dem Rotti an der Leine entgegen.
Das heißt er wurde erst zu dem Zeitpunkt gefüttert und ausgeführt.
Ich habe ihn darauf angesprochen, das ich das nicht OK finde.
Das der Hund einem leid tun kann.
Er meinte das wäre so in Ordnung und die Mutter des Besitzers ginge ja auch noch mit Ihm.
Das kann ich nicht glauben. Der Rotti ist ein sehr bulliger Kerl , hat enorm
Kraft .
Dieser Mann konnte ihn kaum halten.
Wie kann das dann eine Frau, die zudem ja auch schon nicht mehr die Jüngste sein kann.Könnt ihr mir weiterhelfen ?
Ab wann ist Zwingerhaltung vom Gesetzgeber her erlaubt.
Ich will noch mal morgen beim OA und der AV anrufen. Möchte dann aber gern Fakten haben.Ich bin auch der Ansicht das 1x ausführen pro Tag zu wenig ist.