Zurück ja - aber ohne Hund

Strawberry

20 Jahre Mitglied
Der Grund dafür ist eine Lücke im Kampfhundegesetz, das am 20. April
in Kraft getreten ist.
Achim Konnegen traute seinen Ohren nicht. An der Grenze würde sein Hund "selbstverständlich beschlagnahmt", erklärte ein Verantwortlicher aus dem Bundesinnenministerium dem Anwalt aus dem Ruhrgebiet, der zwei Staffordshire-Terrier besitzt. Konnegen hatte, wie jedes Jahr, seine Urlaubsreise ins Ausland geplant. Als Rechstkundiger hatte er die entsprechenden Passagen des neuen Kampfhundegesetzes studiert und war über das Importverbot gestolpert. "Da steht eindeutig, dass alle als gefährlich eingestuften Rassen nicht importiert werden dürfen, ohne jede Ausnahme", erläutert Konnegen. Dass dies nicht nur für Hunde gilt, die wirklich importiert werden sollen, sondern auch für jeden Halter, der mit seinem Hund wieder in die Bundesrepublik einreist, wurde ihm im zuständigen Ministerium eindeutig bestätigt.
"Ja, das ist wohl so", musste jetzt der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) zugeben. Seine grüne Kollegin im Umweltressort Bärbel Höhn, die maßgeblich dafür gesorgt hat, dass an Rhein und Ruhr nicht nur Pitbulls und Terrier, sondern 29 weitere Rassen als gefährlich gelten, schüttelte ebenfalls den Kopf, als sie
von dem Problem hörte. "Wenn es so ist, muss das geändert werden."
Innenminister Behrens hat zugesagt, die Gesetzeslücke bei der Wiedereinreise "zügig" zu schließen. Ob "zügig" noch vor der Sommer-
Urlaubssaison heißt, mochte er aber nicht zusagen.

Jürgen Zurheide, Düsseldorf, 15.05.2001 17:47 Uhr

Hannoversche Allgemeine Vermischtes 15.5.Zurück ja - aber ohne Hund


Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
  • 28. April 2024
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Hi Strawberry ... hast du hier schon mal geguckt?
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Auch dieser Sachverhalt ist ueberholt......
Aufgrund von Ausnahmeregelungen ist die EIN- und
AUSREISE erlaubt,wenn man die Papiere ueber seinen
Hund dabei hat.

Dies habe ich sowohl vom Innenministerium in Berlin,
als auch vom Innenminister Rheinland-Pfalz schriftlich.

Alle Zollstellen pp wurden vom Innenministerium
per Rundschreiben darauf hingewiesen.


Warum wird hier kostbarer Platz mit Meldungen,die
laengst ueberholt sind vergeudet,ausserdem wurde
von mir hier das Original der Ausnahmeanweisungen ins
Internet gesetzt==;
 
Da die Meldung vom 15.5. ist, scheint die Sache ja doch noch aktuell zu sein.
Daß alle Zollstellen (mit sämtlichen Beamten) über die Regelung Bescheid wissen, dürfte nach dieser Meldung zu bezweifeln sein.
Thread bleibt daher mal geöffnet.

Alexis


asthanos.gif
 
Quelle:

Deutschland: Einfuhr- und Verbringungsverbot der vier sog. "Kampfhunderassen" wieder aufgehoben.


Bundesministerium des Innern
Referat IS 1(c) - Rechtstatsachensammlung im Bereich der Inneren Sicherheit;
Pass- und Personalausweisrecht, Ordnungsrecht

Alt-Moabit 101 A - D, 10559 Berlin
Tel.: (030) 3981-1552, Fax: (030) 3981-1609
-----------------------------------------------------------------------------------------------

IS 1c - 641 502/2 II

Sehr geehrte WUFF-Redaktion,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ist seit dem 21. April 2001 in Kraft. Damit sich in der Praxis durch das Einfuhr- und Verbringungsverbot gefährlicher Hunde nach Deutschland nicht übermäßige Beschränkungen z. B. des Reiseverkehrs ergeben, sieht das Gesetz vor, dass die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Ausnahmen von diesem Verbot zulassen kann.

Bis zum Erlass der sich in Vorbereitung befindlichen Verordnung werden ab sofort Ausnahmen von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Deutschland zugelassen.

Danach gilt das Einfuhr- und Verbringungsverbot nicht für:

gefährliche Hunde, welche von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere den Touristenverkehr),

gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt / verbracht werden, Dienst- und Behindertenbegleithunde,

soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z. B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

Bis auf weiteres dürfen die o.g. Hunde eingeführt werden, die Zollstellen sowie der Bundesgrenzschutz wurden bzw. werden kurzfristig entsprechend unterrichtet.

Bezüglich Reisen innerhalb des Bundesgebietes bitte ich folgendes zu beachten:
Im Rahmen des Polizeirechtes liegt die Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde grundsätzlich in der alleinigen Gesetzgebungszuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Ich rege daher an, sich über die in die Bundesländern geltenden Vorschriften bei der zuständigen Landesbehörde zu erkundigen, in der Regel ist das jeweilige Innenministerium der richtige Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüssen

Im Auftrag

Detlev Gesche



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Rambo+Gina
 
Asche auf mein Haupt streu

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