peter müller
hatte ja heute einen link zum bundesministerium mit der pressemitteilung zur neuen tierschutzhundeverordnung gesetzt
dort findet man unter pressedienst einen text vom 31.08.01
mail-verkehr mit bmvel
so schnell habe ich noch nie eine antwort erhalten. (in meiner e-mail ist mir zwar ein kleiner fehler unterlaufen, hab da die rasse an einer stelle falsch angegeben, habe die stelle markiert). beantwortet zwar nur einen teil. aber immerhin etwas.
also das mit dem streichen, was sollte denn das? wesenstest oder nicht? was erwartet uns dann von der im-konferenz im herbst? werden dann die diversen lhv so angepasst, dass es keine wesenstests mehr gibt und alle listis immer mit maulkorb/leine rumlaufen müssen? wäre es denn nicht sinnvoller gewesen, in der tierschutz-hundeverordnung zur zucht wesenstests zu regeln, als dass jetzt in allen bundesländern ein riesenaufwand betrieben werden muss? da kann mir nun wirklich keiner mehr kommen und behaupten, das wäre ländersache, da die lhvs dem ordnungsrecht unterliegen. oder ist die unterstellung man will sich nicht mit problemen abgeben, zuerst die vier rassen in d weg, dann folgen die nächsten listen auch bundesweit mit import/zuchtverbot?
hier noch mal die passage aus dem qualzuchtgutachten:
2.1.1.2.6 Verhaltensstörung : Hypertrophie des Aggressionsverhaltens
Definition :
Übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten, das leicht auslösbar und biologisch weder bezüglich Zweck noch Ziel sinnvoll ist.
Vorkommen :
Kann grundsätzlich in vielen Rassen oder Zuchtlinien auftreten, zeigt sich jedoch besonders ausgeprägt in be-stimmten Zuchtlinien der Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier.
32 - Genetik :
Erbgang ist nicht geklärt, jedoch sind Art und Ausmaß aggressiven Verhaltens zu einem erheblichen Teil auch genetisch determiniert, eine Tatsache, die im Rahmen der Selektion auf oder gegen Aggressions-verhalten immer schon mehr oder weniger konkret berücksichtigt wurde (LOCKWOOD, 1995).
Symptomatik :
Im Gegensatz zu normalem, kontrolliertem Aggressionsverhalöten, das schnell durch geeignete Signale beendet werden kann, (FOX, 1971; SCHENKEL, 1967), zeigt sich hypertrophes Aggressionsverhalten augefällig farin, daß jeder Sozialkontakt mit Aggression und Beschädigungsbeißen beantwortet wird. Die Beißhemmung gegenüber Sozialpartnern ( insbesondere gegen Artgenossen) kann sich nicht entwickeln. Biologisch notwendige Verhaltensweisen wie Welpenpflege oder S.exualverhalten werden durch die Aggression überdeckt und ausgeschaltet. Welpen zeigen bereits im Alter von 4 Wochen Kampf- und Beißspiele mit Beschädigungsbeißen (FEDDERSEN-PETERSEN, 1996).
Empfehlung :
Da hypertrophes Aggressionsverhalten artgemäßes sozialverhalten verhindert, worin sich eine Form des Leidens manifestiert, sind züchterische Maßnahmen zwingend (siehe Seite 14, Nr. IIa). Für potentielle Zuchttiere ist ein Wesenstest zu fordern, in dem die Fähigkeiten zu sozielem Verhalten gegenüber Artgenossen nachzuweisen ist. Zuchtverbot für Tiere, die den Wesenstest nicht bestehen.
Literatur :
FEDDERSEN-PETERSEN, D (1996) : pers. Mitt.
FOX, M.W. (1971) : Socio-infantile and socio-S.exual signals in canids: a comparative and ontogenetic study. Zschr. Tierpsychol. 28, 185-210.
LOOKWOOD, R. (1995) : The ethology and epidemology of canine aggression. In : The domestic dog its evolution, behaviour and interaction with people. ed. : J. SERPELL, Univ. Press, Cambridge.
SCHENKEL, R. (1967) : Submission : its features and functions in the wolf and dog. Am. Zoologist 7, 319-329.
seht mal hier jetzt die mails von heute:
Antwort vom bmvel am 05.09.01 13:25
Sehr geehrte Frau xxxxxx,
vielen Dank für Ihre e-Mail vom heutigen Tage. Ihre Kritik an der
Pressemitteilung zur Tierschutz-Hundeverordnung und am § 11 der Verordnung
kann ich nachvollziehen.
Tatsächlich attestieren die Autoren des 11b-Gutachtens nur bestimmten
Zuchtlinien das Potenzial zur übersteigerten Aggressivität. Daher ist das
BMVEL in seinem Regierungsentwurf der Verordnung vom Vorliegen einer
Aggressionssteigerung im Sinne des § 11 b des Tierschutzgesetzes
ausgegangen, sofern dies nicht im Einzelfall aufgrund eines Wesenstests
ausgeschlossen wird. Nach dieser Vorgehensweise könnten die Individuen oder
Zuchtlinien gezielt erfasst werden, die an dieser Verhaltensanomalie leiden.
Dass die zwangsweise Durchführeng von Wesenstests zu einer Belastung der
betroffenen Hundezüchter geführt hätte, kann vor dem Hintergrund des
11b-Gutachtens als verhältnismässig angesehen werden. Die Bundesländer haben
dann allerdings im Bundesratsverfahren diesen letzten Halbsatz gestrichen.
Dadurch ergibt sich nun ein ausnahmsloses Zuchtverbot für alle Tiere dieser
Rassen.
Ihren Vorstellungen zur verantwortungsvollen Gestaltung und Flankierung der
Hundezucht stimme ich uneingeschränkt zu.
Mit freundlichen Grüßen
R. K. (Name ist mir bekannt)
Dr. R. K.
Bundesministerium fuer Verbraucherschutz,
Ernaehrung und Landwirtschaft
(Federal Ministry of Consumer Protection, Food and Agriculture)
Referat 331 „Tierschutz“
Postfach 14 02 70
53107 Bonn
Tel.: +49 228/529-xxxx
Fax: +49 228/529-55-xxxx
Bitte beachten Sie die geänderte
E-Mail-Adresse:
[email protected]
meine e-mail an bmvel am 05.09.01 09:22
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben habe ich die Presseinformation zur Tierschutz-Hundeverordnung gelesen. Hierzu muss ich allerdings wegen der Verbreitung von Halbwahrheiten protestieren. Unter anderem heißt es dort:
<< Die Tierschutz-Hundeverordnung verbietet die Zucht mit Pitbull-Terriern, Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und American-Staffordshire-Terriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren, und zwar aus Tierschutz-Gründen. Bei diesen Hunden tritt besonders ausgeprägt ein erblich bedingt übersteigertes Aggressionsverhalten auf. Solche Hunde leiden darunter, dass sie anderen Hunden gegenüber kein artgemäßes Sozialverhalten zeigen können. Sie gefährden darüber hinaus Leben und Gesundheit von Hunden, die auf das übersteigert aggressive Verhalten artgemäß durch Unterwerfungsgesten reagieren.>>
Dies ist in dieser Form nicht korrekt. Unterschwellig wird der Eindruck erweckt, dass alle Angehörigen dieser Rassen dieses Verhalten zeigen.
Begründung:
Mir liegt das Gutachten zu § 11b des Tierschutzgesetzes (sogenanntes Qualzuchtgutachten) aus Ihrem Hause vor. Zunächst sind in diesem Gutachten nur drei Rassen benannt, in der Auflistung des Gutachtens fehlt der >>Bullterrier<< muss heißen staffbulli<<. Des weiteren heißt es in diesem Gutachten, dass lediglich bestimmte Zuchtlinien stärker belastet wären. Des weiteren wird in diesem Gutachten nicht das Verbot der Zucht der gesamten Rassenpopulation dieser drei Rassen empfohlen, sondern durch Wesenstests der Zuchttiere sollen die Zuchtlinien herausgefunden werden bzw. solche Tiere von der Zucht ausgeschlossen werden, bei denen tatsächlich ein nicht artgerecht übersteigertes Aggressionsverhalten festgestellt werden kann.
Die Pressemitteilung erweckt den Eindruck, dass alle Tiere dieser Rassen auf jeden Fall übersteigert aggressiv wären. Dies ist nicht so. Die Wissenschaft definiert hier durchaus anders (siehe Qualzuchtgutachten). Des weiteren weiß ich aus eigener Erfahrung, dass es ausreichend Exemplare dieser Rassen gibt, die ein ganz normales hundliches Verhalten in jeder Beziehung zeigen, also auch bei innerartlichen Rangkämpfen durchaus keine übersteigerte Beschädigungsaggression zeigen, sondern ein ganz normales hundliches Verhalten zeigen, was auch das Aktzeptieren von Unterwerfungsverhalten einschließt.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den Tod eines Mädchens Anfang August in Lutzhorn (Schleswig-Holstein) verweisen, welches durch einen Hund ganz anderer Rasse zu Tode gekommen ist. Hiermit will ich nicht die Forderung verstanden wissen, dass nun auch alle Hunde dieser Rasse auf Verbotslisten müssen. Dieser Vorfall zeigt auch, wie viele andere Vorfälle mit gelisteten und nicht gelisteten Hunden, dass in den meisten Fällen der Halter versagt, einerseits mangels Wissen, aber auch durch bewusst verantwortungsloses Verhalten und Leichtsinn. Dass zusätzlich auch falsches Verhalten der Opfer hinzukommt, wird vielfach verschwiegen. Dies ist in vielen Lebensbereichen so, aber es ist doch auffällig, dass gerade bei der Hundehaltung anstatt eines vernünftigen Vorsorgekonzeptes lediglich populistisches Reagieren auf die Sensationspresse in besonderem Maße erfolgt ist.
Ich bitte um Aufklärung darüber, inwieweit also die Rasselisten der Tierschutz-Hundeverordnung den Schutz von Mensch und Tier gewährleisten sollen.
Sinn machen nur Regelungen, die alle Hunde bzw. die Zucht aller Hunde in besserer Art und Weise kontrolliert, nämlich der Überprüfung des Verhaltens von Zuchttieren (bei Importen aus dem Ausland wären alternative Möglichkeiten ebenfalls möglich). Solche Wesensüberprüfungen können übersteigertes nicht artgerechtes Verhalten aufdecken, wobei natürlich ein normales Aggressionsverhalten, was jedes Lebewesen zum Überleben benötigt, aktzeptabel bleiben muss. Hierbei müsste auch berücksichtigt werden, dass möglicherweise körperliche Leiden verursacht durch Gendefekte (Inzestzucht, Inzucht, Verarmung des genetischen Pools und damit verstärktes Auftreten von defekten Genen in bestimmten Populationen), ebenfalls zu nicht artgerechtem Verhalten führen können. Dies kann nur mit Unterstützung kompetenter Tierärzte mit der Zusatzqualifikation Verhaltenskunde/Genetik und durch Schulung kompetenter Personen möglich sein. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso dies nicht seitens der zuständigen Behörden/Ministerien vermehrt unterstützt wird. In einigen Zuchtvereinen des VDH sind unter Hinzuziehung kompetenter Wissenschaftler solche Wesenstests bereits seit Jahren gang und gebe. Auch einige nicht dem VDH angehörende Zuchtvereine haben entsprechende Regelungen in ihren Zuchtordnungen. Leider ist dies noch nicht durchgängig bei allen Vereinen so, auch nicht in adäquater Form bei allen Zuchtvereinen innerhalb des VDH. Unter anderem ist dies insbesondere nicht bei solchen Züchtern/Vermehrern/Händlern, die keinem Verein angehören oder bei Zufallsverpaarungen (sogenannte Hinterhofzüchtungen), zur Zeit überwachbar. Hieran ändern im Moment auch nicht die Regelungen für gewerbliche Züchter etwas, da hier eher zufällig inadäquates Aggressionsverhalten von Zuchttieren feststellbar ist, da keine Wesensüberprüfung durch geschulte Tierärzte oder sonstige geschulte Wesenstester erfolgt.
Weder das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung noch das Bundesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden werden auf Dauer den gewünschten Erfolg bringen, wenn in dieser Richtung nicht weiter über sinnvolle Regelungen diskutiert wird. Die Rasselisten der diversen Gesetze/Verordnugnen werden m.E. auf keinen Fall zum gewünschten Ziel, dem Schutz von Mensch und Tier, führen.
Dass natürlich neben einer sinnvollen Überwachung der Zucht auch weitere Schulungsmaßnahmen der Hundehalter und soger Wissensvermittlung an Nichthundehalter nötig sind, ist selbstverständlich, allerdings ist mir natürlich klar, dass dies nicht Aufgabe der Ministerien für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sein kann, sondern hier verstärkt lokale Initiativen erfolgen müssen. Dies wird teilweise durch die verschiedensten Organisationen schon jetzt angeboten, es gilt dieses Angebot natürlich auszuweiten und auch die Unterstützung der Kommunen zu erreichen, um wirklich die Bürger erreichen zu können. Dies nur zur Erläuterung, dass natürlich von mehreren Seiten präventiv Maßnahmen zum Schutz vor Hundebissen erfolgen müssen.
Ich würde mich freuen, zu diesen Fragen eine kompetente Antwort aus Ihrem Hause zu erhalten. Gerne können Sie mir eine Antwort auch per e-mail zu kommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
renate
*wenn wir einmal zulassen, dass die wörter ihrer inhalte beraubt werden, so kann es nicht mehr lange dauern, bis wir unserer freiheit beraubt werden (konfuzius)*