Norwegen:Oberster Gerichtshof verbietet Zucht von Cavalier King Charles Spaniels

bxjunkie

Bordeauxdoggen Flüsterin®
15 Jahre Mitglied
Schön und gut, aber die English Bulldog darf weiterhin gezüchtet werden? Krass..


Nach dem Urteil des norwegisachen Obersten Gerichtshofs vom 11. Oktober ist die Zucht der Hunderasse Cavalier King Charles Spaniel rechtswidrig. Der Grund dafür sind die gesundheitlichen Probleme der Rasse.

Auf der anderen Seite stellt der Oberste Gerichtshof fest, dass die Zucht von Englischen Bulldoggen im Rahmen eines speziellen Zuchtprogramms möglich ist.


„Natürlich sind wir ein wenig enttäuscht, dass das Verbot der Cavalierzucht aufrechterhalten wird“, sagte Nils Erik Haagenrud, Vorsitzender des norwegischen Kennel Clubs, gegenüber NRK.

Åshild Roaldset, Leiterin der Tierschutzvereins Dyrebeskyttelsen Norge, hält das Urteil für einen Sieg.

„Wir denken, dass das Urteil ein großer Sieg für unsere Hunde ist. Wir betrachten die unethische Zucht als das wichtigste Tierschutzproblem für unsere Hunde“, sagte Roaldset gegenüber .

Roaldset sagte, dass das Urteil ein klares und wichtiges Signal an die Hundegemeinschaft sende.

„Wir denken, dass es ein starkes Signal an die Bulldoggengemeinschaft und an andere Rassen mit den gleichen Problemen wie Bulldoggen sendet“, sagt Roaldset und fährt fort:

„Der Oberste Gerichtshof ist sich darüber im Klaren, dass es inakzeptabel ist, wenn Hunde Atemprobleme haben.“

Kennel Club befürchtet Schikane für Cavalier-Besitzer​

In einer heutigen Pressemitteilung äußerte der norwegische Kennel Club Bedenken ob der Gerichtsentscheidung.

„Der norwegische Kennel Club ist besorgt, dass die vielen Tausend Besitzer von Cavalier King Charles Spaniels in Norwegen nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 11. Oktober Gefahr laufen, schikaniert und stigmatisiert zu werden“, heißt es in der Mitteilung

„Es ist uns wichtig, klarzustellen, dass der Besitz eines Cavalier King Charles Spaniels nicht illegal oder unethisch ist. Wir schätzen, dass es in Norwegen zwischen vier- und fünftausend Exemplare dieser […] Rasse gibt […]“, sagt Cecilie Holgersen, Leiterin der Kommunikationsabteilung des Norwegischen Kennel Clubs.

Man bedenke, dass zwar die Zucht dieser Rasse in Norwegen nun verboten sei, jedoch nicht der Besitz eines Cavaliers, heißt es weiter in ihrer Pressemitteilung.

Mehrmals Berufung gegen Qualzucht-Urteil eingelegt​

Im Herbst 2021 wurden der Norwegische Kennel Club (NKK), der Norwegische Bulldoggenclub, der Norwegische Cavalier Club und sechs Züchter vom Norwegischen Tierschutzverein verklagt.

Der norwegische Tierschutzverein ist der Ansicht, dass die beiden Hunderassen so schwerwiegende Gesundheitsprobleme haben, dass sie nicht weiter gezüchtet werden sollten.

Im Januar kam das Bezirksgericht Oslo zu dem Schluss, dass die Zucht der Hunderassen für den NKK, zwei Rassehundevereine und sechs Züchter gegen § 25 des Tierschutzgesetzes verstößt.

Was steht im § 25 des Tierschutzgesetzes?​

Im Paragraph 25 des norwegischen Tierschutzgesetzes heißt es:

Die Zucht muss Merkmale fördern, die robuste Tiere mit guter Funktion und Gesundheit hervorbringen.

Es darf keine Zucht betrieben werden, auch nicht durch den Einsatz gentechnischer Methoden, die:

a) genetisches Material so verändert, dass es sich negativ auf die körperlichen oder geistigen Funktionen der Tiere auswirkt, oder solches genetisches Material weitervererbt.

b) die Fähigkeit von Tieren, natürliche Verhaltensweisen auszuführen, einschränkt.

c) allgemeine ethische Reaktionen hervorruft. Tiere mit den im zweiten Absatz genannten genetischen Merkmalen dürfen nicht für die weitere Zucht verwendet werden.

(Quelle: )

Der NKK beschloss, in Berufung zu gehen. Sie wollten nachweisen, dass es unter den fraglichen Hunderassen gesunde Individuen gibt.

Im November letzten Jahres entschied das Berufungsgericht in Bezug auf Englische Bulldoggen zu ihren Gunsten, nicht aber in Bezug auf Cavalier King Charles Spaniels.

Während die Zucht der Englischen Bulldogge in einigen Ländern als Qualzucht bereits verboten ist, in Norwegen jedoch erlaubt, beklagen sich die Hundezüchter, dass Norwegen das einzige Land der Welt sei, das die Zucht des Cavaliers verbiete.

Entsprechend legte der NKK nach dem Urteil des Berufungsgerichts in Borgarting erneut Berufung ein, und der Fall ging an den Obersten Gerichtshof.

Nach der endgültigen Entscheidung des Gerichtshofes ist die Zucht des Cavalier King Charles Spaniel nun aus gesundheitlichen Gründen der Rasse verboten.

Gesundheitliche Probleme der Cavalier King Charles Spaniels​

Der Cavalier King Charles Spaniel ist häufig mit Endokardiose geplagt, einer Herzerkrankung an den Vorhofklappen. Auch eine Missbildung des Gehirns, die zu fortschreitenden neurologischen Ausfallerscheinungen führt, ist bei dieser Rasse verbreitet. Weitere Problemfelder sind: Schulterluxationen, Konjunktivitis sowie retinale Dysplasien.

In den Niederlanden ist die Zucht von kurznasigen Hunden aller Rassen, einschließlich der Mischlinge, grundsätzlich als Qualzucht verboten.
 
  • 27. April 2024
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Hi bxjunkie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wirkt natürlich etwas befremdlich angesichts fast erstickender Möpse und Bulldogs, aber irgendwo muss man anfangen und wer mal gesehen hat, wie elendig sich ein Cavalier quält, weil sein Gehirn zu groß für den Schädel ist, der findet den schnorchelnden Mops daneben fast gesund. Ich habe das mehrmals in verschiedenen Dokus gesehen, das war wirklich schlimm.
Ich hoffe sehr, dass wir irgendwann dahin kommen, dass Qualzuchtmerkmale nicht mehr hip sind. Es ist mir ein Rätsel wie man diese plattgedrückten Gesichter von Mops und Co niedlich finden und röcheln als normal ansehen kann.
 
Eben. Darüber steht hier leider nichts Näheres, aber das wird - hoffentlich - auf ein Zuchtprogramm für gesündere EBs bezogen sein. Anders wäre es ja völlig unverständlich.
 
Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen)
Das Gutachten soll insbesondere allen Züchtern von Heimtieren helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, welche die Züchtung betreffen, in vollem Umfang zu beachten. Ziel ist das vitale, gesunde, schmerz- und leidensfreie Tier. Es muss ein Umdenken einsetzen, um die negativen Auswirkungen von Extremzüchtungen und Übertypisierungen zurückzudrängen. umdenken.tierzuliebe. Im Gutachten werden die Zuchtziele, soweit sie mit dem geltenden Tierschutzgesetz nicht vereinbar sind, zunächst allgemein und dann im Einzelnen besprochen und Vorschläge zur Verbesserung gemacht. Es handelt sich um züchterisch geförderte Defektgene oder deren Auswirkungen sowie durch wenige oder mehrere Gene bedingte Merkmalsausprägungen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden bewirken oder die mit krankhaften Zuständen gekoppelt sind.Wenn Sie daran denken, sich ein Heimtier anzuschaffen, sei es Hund oder Katze, Kaninchen oder Vögel, dient dieses Gutachten auch für Sie als Orientierung.

Für Tierärztinnen und Tierärzte ist es hilfreich, um insbesondere zukünftige Tierbesitzer*innen über problematische Züchtungen aufzuklären und Alternativvorschläge zu machen.

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