Zucht von Bullterriern ab Samstag verboten !!!!!

LillyoftheValley

KSG-Nervensäge™ <img src="http://forum.ksgemeinde.
15 Jahre Mitglied


Zucht von Bullterriern ab Sonnabend verboten


Pirmasens/R.-P., 28.8.01

Am 1. September 2001 tritt die neue Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft, Sie regelt das Halten und Züchten von Hunden generell und löst die seit 1974 geltende Hundehaltungs-Verordnung, in der das Halten von Hunden im Freien geregelt war, ab. Darauf macht jetzt das Ordnungsamt Pirmasens aufmerksam. Danach ist das Züchten und Halten von Bullterriern verboten, weil auch sie zur Klasse der Kampfhunde gezählt werden.

Die Tierschutz-Hundeverordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden und darin sind viele Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes aufgenommen und eingearbeitet worden. So müssen Hundehalter dem Bedürfnis der Tiere nach sozialem Kontakt deutlicher Rechnung tragen als bisher. Insbesondere den Hunden, die allein gehalten werden, muss der Halter mehrmals täglich Kontakt zur Betreuungsperson ermöglichen. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Tieres anzupassen. Hunden, die in Zwingern oder einer Anbindehaltung gehalten werden, muss außerhalb des Zwingers ausreichend Auslauf gewährt werden.

Neu in dieser Tierschutz-Hundeverordnung ist auch, dass als Standard die Gruppenhaltung vorgeschrieben ist, wenn mehrere Hunde gehalten werden. Ausnahmen davon können nur gemacht werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, des Verhaltens oder des Gesundheitszustandes des Hundes erforderlich ist.

Zusätzlich sind die Anforderungen sowohl für die Zwinger- und Anbindehaltung als auch für die Haltung von Hunden in Räumen verschärft worden. Die Zwingergröße beispielsweise richtet sich im Gegensatz zur bisherigen Regelungen in Zukunft nach der Größe des darin gehaltenen Hundes. So ist zum Beispiel für ein Tier mit einer Höhe bis 50 Zentimeter eine Bodenfläche von mindestens sechs Quadratmetern vorgeschrieben. Welpen dürfen in Zukunft erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Wenn eine Trennung zum Schutz der Mutter bzw. aus anderen Gründen nicht vermeidbar ist, müssen die Geschwistertiere bis zum Alter von acht Wochen zusammen gehalten werden. Wer gewerbsmäßig Hunde züchtet, muss für jeweils zehn Zuchthunde und deren Welpen eine Betreuungsperson zur Verfügung stellen können, die der zuständigen Behörde die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen hat. Züchtern, die bereits über eine Erlaubnis verfügen, wird eine Frist bis zum 1. September 2002 eingeräumt.

Auf Hundeausstellungen dürfen kupierte Hunde, an denen der Eingriff nach dem 1. September vorgenommen wurde, in Deutschland nicht mehr teilnehmen. Hunde, die vor dem September kupiert wurden, dürfen noch bis zum 1. Mai 2002 ausgestellt werden.

In der nächsten Bestimmung geht der Gesetzgeber über die Gefahrenabwehrverordnung von Rheinland-Pfalz vom 30. Juni hinaus. Es wird eine Aggressionssteigerung bei den Rassen Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und - das ist neu - Bull Terrier vermutet. Die Zucht und auch die Kreuzung dieser Rassen wird deshalb verboten.

"Wir haben schon nach Bekanntgabe der Gefahrenabwehrverordnung viel mehr auf den Tisch bekommen", stellt Dezernent Peter Scheidel im Gespräch fest. "Aber wir haben die Erfassung vorangetrieben und Ermittlungen angestellt. Wir mussten unter anderem dem Anzeigeverhalten der Bürger Rechnung tragen und die Zuverlässigkeit der Halter prüfen. Aber das ist mit unserer Personaldecke schwierig." Allerdings hat der Dezernent auch Grund zum Optimismus. "Wir werden Mitte September die Mitarbeiter, die mit diesen Aufgaben betraut sind, von vier auf sechs aufstocken können", freut sich Amtsleiter Peter Gaubatz. "Damit ist dann Schichtbetrieb auch am Wochenende gewährleistet. Natürlich bringt die neue Tierschutz-Hundeverordnung mehr Arbeit für uns, aber wir haben mittlerweile auch viel Erfahrung gesammelt."

Das Ordnungsamt wird am Donnerstag, 30. August, zwischen 10 und 12 Uhr in der Fußgängerzone einen Infostand einrichten, wo Bürger Fragen stellen und sich informieren können. Wer Fragen hat, kann sich unter der Nummer 06331/842307 an das Ordnungsamt wenden.


a-bulldog22.gif
york3768.gif
 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi LillyoftheValley ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 14 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Ich wundere mich schon seit Bekanntgabe dieses "Aggressionszuchtverbotes" darüber, daß so wenig Widerstand kommt.

Alle denken trotzdem noch an die LHV´s und freuen sich, daß das in den Hundeverodnungen erwähnte Zuchtverbot teils außer Kraft gesetzt wird - aber kaum einer (nichtmal Redner auf Demos) spricht dieses komplette "Aus" der berüchtigten vier Rassen an.....

a_ti_f01.gif

shevoice
 
Hallo She,

man kann keine Rechtsverordnung bekämpfen, die noch nicht in Kraft getreten ist
wink.gif
Warten wir's ab ....

Beckersmom
bullcom.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
sicher mom, kann man nicht, aber:

man könnte im vorfeld schon viel rabatz machen.
wenn datt dingens erst mal durch ist wird es extrem schwer. da nützt es nunmal auch nix, wenn in einigen bundesländern das zuchtverbot aufgehoben wurde.

und bestehende gesetze zu ändern ist ein noch härterer weg als bei den vo's
frown.gif


Sibse

*Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen*
- Inuitspruch -
 
Hi Sibse,

sicherlich ist es schwer, sicherlich ghet es mir auch tierisch auf die Nerven das es scheinbar keinen intressiert. Ich kann für meinen Teil sagen das ich weiter machen werde, ich hoffe viele, viele Menschen tun das auch und vielleicht gibt es da noch ein paar wenige die endlich mal wach werden...

Lieben Gruß
Meike

996141720.jpg


 
Hi Sibse! "Dat Dingens" ist seit Mai durch, und ab morgen gültig!

Vera mit Rudel

ani%20Gif27.gif
 
Die Bundesgesetzgebung war im April 01 und bislang
hatte ich mich gewundert, nirgends etwas über
rechtlichen Widerstand der Bulli-Halter zu lesen.
Ich hatte 2 Hunde dieser Rasse und mag sie sehr.

Hier in Rheinland-Pfalz sind die Bullis nicht
betroffen( irgendwo las ich, die Ehefrau des
Innenminister Zubers würde diese Rasse züchten) und
können ohne Leine und Maulkorb pp. gehen- was ich
den Hunden und Haltern gerne gönne- aber, aufgrund
der Bundesgesetzgebung aber stirbt die Rasse doch hier aus,
da nicht mehr gezüchtet und eingeführt werden darf.

Ich glaube, die Bulli-Halter haben dies noch gar nicht
richtig erkannt...
 
Hallo,

wenn nicht einmal die ZÜCHTER Radau schlagen, wie dann die Besitzer? Da wird dann eben auf andere Rassen umgeschwenkt, bzw kenne ich Züchter die ihr 6 Hündinnen seit einem Jahr bei jeder Hitze belegen lassen und ihre Rüden zu einem Zwinger zum anderen Karren. O-Ton: Ist wie eine gute Aktie so Welpen zu dieser Zeit, da kann man nehmen was man will, die Leute bezahlen es weil es ja der letzte Wurf ist.

GRRRRR

996141720.jpg


 
Wilfried: Die Bestimmungen vom 1.4. beinhalten kein Zuchtverbot - lediglich eine Definition der "Zucht".

Beckersmom: aber wie war es bei den LHV´s? Da sind die Leute auch schon vor Inkrafttreten auf die Barrikaden!

a_ti_f01.gif

shevoice
 
yo vera, scho' klar
biggrin.gif


hab mich vielleicht blöde ausgedrückt: meinte den heutigen tag, also wenn dat dingens in kraft tritt.

damit ist es noch schwerer etwas zu unternehmen.

wilfried:
ist völlig schnuppe ob es den bulli lt. verordnung bei euch bisher nicht getroffen hat.
gesetze über verordnungen - so ist das leider
frown.gif

da kann in der vo hundert mal stehen "den bulli betrifft es nicht", wenn das gesetz was anderes sagt, ist die vo in diesem punkt einfach nichtig
frown.gif


Sibse

*Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen*
- Inuitspruch -
 
Ist so wie Du sagst, Sibse, aber mit der Revision der Kläger z.B. in NS solte es da noch Möglichkeiten geben....... Einer Verfassungsbeschwerde hingegen räume ich wenig Chancen ein.

Vera mit Rudel

ani%20Gif27.gif
 
peter müller hatte ja heute einen link zum bundesministerium mit der pressemitteilung zur neuen tierschutzhundeverordnung gesetzt dort findet man unter pressedienst einen text vom 31.08.01

mail-verkehr mit bmvel

so schnell habe ich noch nie eine antwort erhalten. (in meiner e-mail ist mir zwar ein kleiner fehler unterlaufen, hab da die rasse an einer stelle falsch angegeben, habe die stelle markiert). beantwortet zwar nur einen teil. aber immerhin etwas.
also das mit dem streichen, was sollte denn das? wesenstest oder nicht? was erwartet uns dann von der im-konferenz im herbst? werden dann die diversen lhv so angepasst, dass es keine wesenstests mehr gibt und alle listis immer mit maulkorb/leine rumlaufen müssen? wäre es denn nicht sinnvoller gewesen, in der tierschutz-hundeverordnung zur zucht wesenstests zu regeln, als dass jetzt in allen bundesländern ein riesenaufwand betrieben werden muss? da kann mir nun wirklich keiner mehr kommen und behaupten, das wäre ländersache, da die lhvs dem ordnungsrecht unterliegen. oder ist die unterstellung man will sich nicht mit problemen abgeben, zuerst die vier rassen in d weg, dann folgen die nächsten listen auch bundesweit mit import/zuchtverbot?

hier noch mal die passage aus dem qualzuchtgutachten:
2.1.1.2.6 Verhaltensstörung : Hypertrophie des Aggressionsverhaltens
Definition :
Übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten, das leicht auslösbar und biologisch weder bezüglich Zweck noch Ziel sinnvoll ist.
Vorkommen :
Kann grundsätzlich in vielen Rassen oder Zuchtlinien auftreten, zeigt sich jedoch besonders ausgeprägt in be-stimmten Zuchtlinien der Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier.
 32 - Genetik :
Erbgang ist nicht geklärt, jedoch sind Art und Ausmaß aggressiven Verhaltens zu einem erheblichen Teil auch genetisch determiniert, eine Tatsache, die im Rahmen der Selektion auf oder gegen Aggressions-verhalten immer schon mehr oder weniger konkret berücksichtigt wurde (LOCKWOOD, 1995).
Symptomatik :
Im Gegensatz zu normalem, kontrolliertem Aggressionsverhalöten, das schnell durch geeignete Signale beendet werden kann, (FOX, 1971; SCHENKEL, 1967), zeigt sich hypertrophes Aggressionsverhalten augefällig farin, daß jeder Sozialkontakt mit Aggression und Beschädigungsbeißen beantwortet wird. Die Beißhemmung gegenüber Sozialpartnern ( insbesondere gegen Artgenossen) kann sich nicht entwickeln. Biologisch notwendige Verhaltensweisen wie Welpenpflege oder S.exualverhalten werden durch die Aggression überdeckt und ausgeschaltet. Welpen zeigen bereits im Alter von 4 Wochen Kampf- und Beißspiele mit Beschädigungsbeißen (FEDDERSEN-PETERSEN, 1996).
Empfehlung :
Da hypertrophes Aggressionsverhalten artgemäßes sozialverhalten verhindert, worin sich eine Form des Leidens manifestiert, sind züchterische Maßnahmen zwingend (siehe Seite 14, Nr. IIa). Für potentielle Zuchttiere ist ein Wesenstest zu fordern, in dem die Fähigkeiten zu sozielem Verhalten gegenüber Artgenossen nachzuweisen ist. Zuchtverbot für Tiere, die den Wesenstest nicht bestehen.
Literatur :
FEDDERSEN-PETERSEN, D (1996) : pers. Mitt.
FOX, M.W. (1971) : Socio-infantile and socio-S.exual signals in canids: a comparative and ontogenetic study. Zschr. Tierpsychol. 28, 185-210.
LOOKWOOD, R. (1995) : The ethology and epidemology of canine aggression. In : The domestic dog its evolution, behaviour and interaction with people. ed. : J. SERPELL, Univ. Press, Cambridge.
SCHENKEL, R. (1967) : Submission : its features and functions in the wolf and dog. Am. Zoologist 7, 319-329.

seht mal hier jetzt die mails von heute:
Antwort vom bmvel am 05.09.01 13:25
Sehr geehrte Frau xxxxxx,
vielen Dank für Ihre e-Mail vom heutigen Tage. Ihre Kritik an der
Pressemitteilung zur Tierschutz-Hundeverordnung und am § 11 der Verordnung
kann ich nachvollziehen.

Tatsächlich attestieren die Autoren des 11b-Gutachtens nur bestimmten
Zuchtlinien das Potenzial zur übersteigerten Aggressivität. Daher ist das
BMVEL in seinem Regierungsentwurf der Verordnung vom Vorliegen einer
Aggressionssteigerung im Sinne des § 11 b des Tierschutzgesetzes
ausgegangen, sofern dies nicht im Einzelfall aufgrund eines Wesenstests
ausgeschlossen wird. Nach dieser Vorgehensweise könnten die Individuen oder
Zuchtlinien gezielt erfasst werden, die an dieser Verhaltensanomalie leiden.
Dass die zwangsweise Durchführeng von Wesenstests zu einer Belastung der
betroffenen Hundezüchter geführt hätte, kann vor dem Hintergrund des
11b-Gutachtens als verhältnismässig angesehen werden. Die Bundesländer haben
dann allerdings im Bundesratsverfahren diesen letzten Halbsatz gestrichen.
Dadurch ergibt sich nun ein ausnahmsloses Zuchtverbot für alle Tiere dieser
Rassen.

Ihren Vorstellungen zur verantwortungsvollen Gestaltung und Flankierung der
Hundezucht stimme ich uneingeschränkt zu.

Mit freundlichen Grüßen
R. K. (Name ist mir bekannt)
Dr. R. K.
Bundesministerium fuer Verbraucherschutz,
Ernaehrung und Landwirtschaft
(Federal Ministry of Consumer Protection, Food and Agriculture)
Referat 331 „Tierschutz“
Postfach 14 02 70
53107 Bonn

Tel.: +49 228/529-xxxx
Fax: +49 228/529-55-xxxx
Bitte beachten Sie die geänderte
E-Mail-Adresse: [email protected]

meine e-mail an bmvel am 05.09.01 09:22
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben habe ich die Presseinformation zur Tierschutz-Hundeverordnung gelesen. Hierzu muss ich allerdings wegen der Verbreitung von Halbwahrheiten protestieren. Unter anderem heißt es dort:
&lt;&lt; Die Tierschutz-Hundeverordnung verbietet die Zucht mit Pitbull-Terriern, Bullterriern, Staffordshire Bullterriern und American-Staffordshire-Terriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren, und zwar aus Tierschutz-Gründen. Bei diesen Hunden tritt besonders ausgeprägt ein erblich bedingt übersteigertes Aggressionsverhalten auf. Solche Hunde leiden darunter, dass sie anderen Hunden gegenüber kein artgemäßes Sozialverhalten zeigen können. Sie gefährden darüber hinaus Leben und Gesundheit von Hunden, die auf das übersteigert aggressive Verhalten artgemäß durch Unterwerfungsgesten reagieren.&gt;&gt;
Dies ist in dieser Form nicht korrekt. Unterschwellig wird der Eindruck erweckt, dass alle Angehörigen dieser Rassen dieses Verhalten zeigen.
Begründung:
Mir liegt das Gutachten zu § 11b des Tierschutzgesetzes (sogenanntes Qualzuchtgutachten) aus Ihrem Hause vor. Zunächst sind in diesem Gutachten nur drei Rassen benannt, in der Auflistung des Gutachtens fehlt der &gt;&gt;Bullterrier&lt;&lt; muss heißen staffbulli&lt;&lt;. Des weiteren heißt es in diesem Gutachten, dass lediglich bestimmte Zuchtlinien stärker belastet wären. Des weiteren wird in diesem Gutachten nicht das Verbot der Zucht der gesamten Rassenpopulation dieser drei Rassen empfohlen, sondern durch Wesenstests der Zuchttiere sollen die Zuchtlinien herausgefunden werden bzw. solche Tiere von der Zucht ausgeschlossen werden, bei denen tatsächlich ein nicht artgerecht übersteigertes Aggressionsverhalten festgestellt werden kann.
Die Pressemitteilung erweckt den Eindruck, dass alle Tiere dieser Rassen auf jeden Fall übersteigert aggressiv wären. Dies ist nicht so. Die Wissenschaft definiert hier durchaus anders (siehe Qualzuchtgutachten). Des weiteren weiß ich aus eigener Erfahrung, dass es ausreichend Exemplare dieser Rassen gibt, die ein ganz normales hundliches Verhalten in jeder Beziehung zeigen, also auch bei innerartlichen Rangkämpfen durchaus keine übersteigerte Beschädigungsaggression zeigen, sondern ein ganz normales hundliches Verhalten zeigen, was auch das Aktzeptieren von Unterwerfungsverhalten einschließt.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den Tod eines Mädchens Anfang August in Lutzhorn (Schleswig-Holstein) verweisen, welches durch einen Hund ganz anderer Rasse zu Tode gekommen ist. Hiermit will ich nicht die Forderung verstanden wissen, dass nun auch alle Hunde dieser Rasse auf Verbotslisten müssen. Dieser Vorfall zeigt auch, wie viele andere Vorfälle mit gelisteten und nicht gelisteten Hunden, dass in den meisten Fällen der Halter versagt, einerseits mangels Wissen, aber auch durch bewusst verantwortungsloses Verhalten und Leichtsinn. Dass zusätzlich auch falsches Verhalten der Opfer hinzukommt, wird vielfach verschwiegen. Dies ist in vielen Lebensbereichen so, aber es ist doch auffällig, dass gerade bei der Hundehaltung anstatt eines vernünftigen Vorsorgekonzeptes lediglich populistisches Reagieren auf die Sensationspresse in besonderem Maße erfolgt ist.
Ich bitte um Aufklärung darüber, inwieweit also die Rasselisten der Tierschutz-Hundeverordnung den Schutz von Mensch und Tier gewährleisten sollen.
Sinn machen nur Regelungen, die alle Hunde bzw. die Zucht aller Hunde in besserer Art und Weise kontrolliert, nämlich der Überprüfung des Verhaltens von Zuchttieren (bei Importen aus dem Ausland wären alternative Möglichkeiten ebenfalls möglich). Solche Wesensüberprüfungen können übersteigertes nicht artgerechtes Verhalten aufdecken, wobei natürlich ein normales Aggressionsverhalten, was jedes Lebewesen zum Überleben benötigt, aktzeptabel bleiben muss. Hierbei müsste auch berücksichtigt werden, dass möglicherweise körperliche Leiden verursacht durch Gendefekte (Inzestzucht, Inzucht, Verarmung des genetischen Pools und damit verstärktes Auftreten von defekten Genen in bestimmten Populationen), ebenfalls zu nicht artgerechtem Verhalten führen können. Dies kann nur mit Unterstützung kompetenter Tierärzte mit der Zusatzqualifikation Verhaltenskunde/Genetik und durch Schulung kompetenter Personen möglich sein. Ich kann nicht nachvollziehen, wieso dies nicht seitens der zuständigen Behörden/Ministerien vermehrt unterstützt wird. In einigen Zuchtvereinen des VDH sind unter Hinzuziehung kompetenter Wissenschaftler solche Wesenstests bereits seit Jahren gang und gebe. Auch einige nicht dem VDH angehörende Zuchtvereine haben entsprechende Regelungen in ihren Zuchtordnungen. Leider ist dies noch nicht durchgängig bei allen Vereinen so, auch nicht in adäquater Form bei allen Zuchtvereinen innerhalb des VDH. Unter anderem ist dies insbesondere nicht bei solchen Züchtern/Vermehrern/Händlern, die keinem Verein angehören oder bei Zufallsverpaarungen (sogenannte Hinterhofzüchtungen), zur Zeit überwachbar. Hieran ändern im Moment auch nicht die Regelungen für gewerbliche Züchter etwas, da hier eher zufällig inadäquates Aggressionsverhalten von Zuchttieren feststellbar ist, da keine Wesensüberprüfung durch geschulte Tierärzte oder sonstige geschulte Wesenstester erfolgt.
Weder das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung noch das Bundesgesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden werden auf Dauer den gewünschten Erfolg bringen, wenn in dieser Richtung nicht weiter über sinnvolle Regelungen diskutiert wird. Die Rasselisten der diversen Gesetze/Verordnugnen werden m.E. auf keinen Fall zum gewünschten Ziel, dem Schutz von Mensch und Tier, führen.
Dass natürlich neben einer sinnvollen Überwachung der Zucht auch weitere Schulungsmaßnahmen der Hundehalter und soger Wissensvermittlung an Nichthundehalter nötig sind, ist selbstverständlich, allerdings ist mir natürlich klar, dass dies nicht Aufgabe der Ministerien für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sein kann, sondern hier verstärkt lokale Initiativen erfolgen müssen. Dies wird teilweise durch die verschiedensten Organisationen schon jetzt angeboten, es gilt dieses Angebot natürlich auszuweiten und auch die Unterstützung der Kommunen zu erreichen, um wirklich die Bürger erreichen zu können. Dies nur zur Erläuterung, dass natürlich von mehreren Seiten präventiv Maßnahmen zum Schutz vor Hundebissen erfolgen müssen.
Ich würde mich freuen, zu diesen Fragen eine kompetente Antwort aus Ihrem Hause zu erhalten. Gerne können Sie mir eine Antwort auch per e-mail zu kommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen


renate

*wenn wir einmal zulassen, dass die wörter ihrer inhalte beraubt werden, so kann es nicht mehr lange dauern, bis wir unserer freiheit beraubt werden (konfuzius)*
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Zucht von Bullterriern ab Samstag verboten !!!!!“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

bxjunkie
Werde ich mir bestellen bzw hab ich schon (Kindle) liest sich interessant. Das erste Buch von ihm "Das Kuscheltierdrama" hab ich auch. Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Das brisante Sachbuch zum Thema Rassezucht bei Hunden und Katzen Deutschlands profiliertester...
Antworten
0
Aufrufe
365
bxjunkie
bxjunkie
Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen) Das Gutachten soll insbesondere allen Züchtern von Heimtieren helfen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, welche die Züchtung betreffen, in vollem Umfang zu...
Antworten
5
Aufrufe
689
bxjunkie
bxjunkie
bxjunkie
Von Ralph Rückert, Tierarzt Wenn wir uns hier gegen Qualzucht engagieren, wird uns manchmal vorgeworfen, dass wir uns zu sehr auf die brachycephalen (kurzköpfigen) Rassen konzentrieren und Qualzucht bei anderen Hunderassen ignorieren würden. Das ist nicht der Fall! Als praktizierende...
Antworten
0
Aufrufe
203
bxjunkie
bxjunkie
tessa
so gehts mir leider auch
Antworten
132
Aufrufe
6K
La Traviata
La Traviata
Zurück
Oben Unten