Ziel erreicht

WolfgangM

15 Jahre Mitglied
Hallo Leute,
der Vorsitzende des Arbeitskreises Inneres, Jens Kolze (CDU) und der FDP-Sprecher Peter Kehl haben im Nachgang zur erfolgten Anhörung in Sachen HVO gestern übereinstimmend erklärt, dass es in Sachsen-Anhalt *kein* neues Hundegesetz geben wird. Damit ist unser Bundesland das einzige *ohne* eine spezielle Hundeverordnung.
Beide Politiker wiesen darauf hin, dass die alte Gefahrenabwehrverordnung genügend Möglichkeiten biete, gegen die wirklich gefährlichen Hunde bzw. deren Halter vorzugehen. Darüber hinaus werde demnächst in aller Ruhe darüber nachgedacht, ob es sinnvoll sei, Ausführungsbestimmungen zum bestehenden Tierschutzgesetz zu beschließen oder sich bundesweit für die Einführung eines geeigneten Sachkundenachweises wie z.B. ein Hundeführerschein einzusetzen.
Gruß
Wolfgang M.
 
  • 5. Mai 2024
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Hi WolfgangM ... hast du hier schon mal geguckt?
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Herzlichen Glückwunsch an euch Sachsen-Anhaltiner!

Ich hoffe, dass diese Aussagen Bestand haben.
 
Auch von mir einen super-herzlichen Glückwunsch...
das ist ja schon ein Anfang...wenigstens bei euch in Sachsen-Anhalt....
Ich freue mich für euch, auch wenn ich mir wünsche, wir hätten hier auch solche Politiker...
 
Super, ich gratuliere!!

Die sollen sich mal bitte mit der CDU in Niedersachsen unterhalten ;)
 
Original geschrieben von Marion

Die sollen sich mal bitte mit der CDU in Niedersachsen unterhalten ;)

Oja...bitte auch mit der CDU in Hessen - explizit IM "Puffier" ;)


Glückwunsch Wolfgang :)

Die Frage ist allerdings, wie die Sachsen-Anhalter das Bundesgesetz handhaben wollen. Da steht drinne, daß die 4 genannten Hunderassen NUR MIT Genehmigung gehalten werden dürfen ......
 
Hi!

Original geschrieben von Beckersmom
Die Frage ist allerdings, wie die Sachsen-Anhalter das Bundesgesetz handhaben wollen. Da steht drinne, daß die 4 genannten Hunderassen NUR MIT Genehmigung gehalten werden dürfen ......

Wo das?

Tharin
 
Hallo Wolfgang!
Auch von mir herzlichen Glückwunsch.
Das Bundesgesetz wird eh in einem Jahr oder so gekippt.

@ mom:
" das Bundesgesetz handhaben wollen. Da steht drinne, daß die 4 genannten Hunderassen NUR MIT Genehmigung gehalten werden dürfen ......"

nee... das steht da nicht drin.

Das "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. April 2001"
verbietet ausschließlich den Grenzübertritt mit bestimmten Hunderassen

Und das geänderte Strafgesetzbuch sagt das auch nicht so - in dem von dir geschriebenen Sinne - aus
"§ 143 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden

(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden."

Das in Absatz 1 unterstellte Verbot gibt es nicht mehr.
Die nach Absatz 2 unterstellte Erfordernis einer Genehmigung entfällt dann auch.

Übrigens (Themenwechsel:(
Die Stadt Celle in Niedersachsen verschickt derzeit Briefe an soKa-Halter, in denen mitgeteilt wird, dass (Original zitiert von der Frau in meinem Hundeverein)
"unsere Hunde wieder poppen dürfen"

Schlußfolgerung:
- Seit 3.7.2002 ist die niedersächsische Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt, soweit sie Hunde diskriminiert (nur die "Krokodilbestimmungen" gelten weiter)
- es gibt kein landesrechtliches Zuchtverbot nach §143 Abs. 1 StGB mehr

de facto ist das Bundesgesetz wirkungslos, sofern die Landesregelung für nichtig erklärt wurde und der Hund einmal in Deutschland ist.
Nur z.B. den armen Piti aus Mailand, den dürfte ich mir nicht holen.
Das erinnert mich an Asylbewerber, die nur dann wieder zurückgeschickt werden können, wenn man ihnen nachweist, wann sie wo aus welchem anderen Land über die Grenze gekommen sind.

Ganz theoretisch könnte jemand folgende STRAFTAT begehen:
Er holt den armen Piti in Mailand aus dem Tierheim und bringt ihn ohne Grenzkontrolle zunächst nach Österreich und dann von Österreich nach Niedersachsen. In Hannover bindet er ihn nachts am Tor vom Tierheim an.
Mangels Chip oder anderer Hinweise wird dem Hund nicht bewiesen werden können, dass er illegal über die Grenze kam.
Am nächsten Tag könnte der Täter im Tierheim fragen, ob sie einen lieben Piti zu vermitteln haben.
Die Bedingungen zur Haltung eines Pitis in Niedersachsen sind derzeit:
staatliche Bedingungen: keine (Anmeldung zur Hundesteuer)
private Bedingungen: 130 Euro ans Tierheim, Vorkontrolle, Tierschutzvertrag, Nachkontrolle.

Für diese STRAFTAT kann jemand für zwei Jahre in den Knast gehen. Aber züchten dürfte er neue Pitis - oder habe ich was übersehen?

Nachtrag:
auch im , was erst am 1.3.2003 in Kraft treten soll (evtl. wird es schon vorher von der neuen Landesregierung zurückgezogen?)
steht weder Kastrationspflicht noch Zuchtverbot drin.

Selbstverständlich wäre es kompletter Blödsinn, mit Pitis zu züchten, solange es Hunderte zur Vermittlung gibt. Aber schon jetzt sieht es so aus, dass das Ziel "in 15 Jahren keine Listenhunde mehr durch biologische Lösung" aufgegeben wurde.

Sorry... noch ein Nachtrag:

Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland
(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.
Das ist jetzt so überraschend, dass ich es nicht glauben kann...
Heißt das, ich dürfte den Piti aus Mailand holen, wenn ich nachweise (Urteil des BVerwG), dass der Hund im Land Niedersachsen gehalten werden darf?
 
Zum Bundesgesetz

Auch das Land Thüringen lebt mit einer Hundeverordnung, in der ausdrücklich *keine* Rassen benannt sind, ohne dass die Bundesregierung deshalb Thüringen aus dem Bund verstoßen hat :)
Bei der Anhörung im Landtag kam vom Vertreter des Innenministeriums auch der Verweis auf das Bundesgesetz.
Ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass sich dieses Bundesgesetz ebenfalls am neuen Urteil des Bundesverwaltungsgericht messen lassen müsse, demzufolge vermutlich rechtswidrig ist, habe zudem sowohl auf die laufenden Klage beim Bundesverfassungsgericht sowie auf das EG-Recht aufmerksam gemacht. Bei einer realistischen Bewertung dieser drei Bereiche sei die Wahrscheinlichkeit einer weiteren juristischen Niederlage für die Politik hoch, wenn sie ein neuen Landeshundegesetz an dieses Bundesgesetz knüpfen würde. Besser sei es, gemeinsam mit den gutwilligen Hundehaltern und deren Organisationen an sinnvollen vorbeugenden Maßnahmen zur Verminderung des Risikos von Beissunfällen zu arbeiten.
So sieht es - bisher jedenfalls - wohl auch die Mehrheit unserer Abgeordneten. Etwaige rasseunabhängigen Regelungen für die Zukunft sind noch nicht ausdiskutiert.
Auch auf Bundesebene gilt es nun zu prüfen, ob man nicht unter gutwilligen Politikern Verbündete sammeln kann. Am Wochenende treffe ich mich deshalb mit einem Bundesvorstandsmitglied der Grünen - auf deren Wunsch. Mal sehen, was dort möglich ist
Gruß
WolfgangM
 
Andreas...

das mit der Genehmigung ist der Knackpunkt;) Schau mal nach Thüringen wo's keine VO mit Rassenliste gibt. Dort bezieht man sich auf das Bundesgesetz und alle Vertreter dieser 4 Rassen müssen gemeldet werden, WT machen Halter Sachkunde nachweisen. Wie das?
 
Hi!

Original geschrieben von Beckersmom
das mit der Genehmigung ist der Knackpunkt;) Schau mal nach Thüringen wo's keine VO mit Rassenliste gibt. Dort bezieht man sich auf das Bundesgesetz und alle Vertreter dieser 4 Rassen müssen gemeldet werden, WT machen Halter Sachkunde nachweisen. Wie das?

Und schau nach Rheinland-Pfalz: Für Bullis gilt nichts Entsprechendes.
(Ebenso im Saarland.)

@Andreas: Zuchtverbot ergibt sich aus der Tierschutzhunde-VO, wenn ich nicht irre.

Tharin
 
Jetzt mache ich nicht den dritten NAchtrag - sondern eine neue Mitteilung.

§ 11b

(1) ...
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten ..., wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen

1. mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen oder erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten oder
2. jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
3. deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
"Tierschutzgesetz"


§ 11
Aggressionssteigerung nach § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes

Eine Aggressionssteigerung im Sinne des § 11b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes liegt bei Hunden vor, die ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen, das durch artgemäße Signale nicht hinreichend gesteuert wird. Das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden ist verboten. Bei Pitbull-Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern sowie Kreuzungen mit diesen Tieren ist vom Vorliegen einer derartigen Aggressionssteigerung auszugehen.
"Tierschutz"hundeverordnung


Mir war doch so, dass es eine "von-hinten-durch-die Brust-ins-Auge-"Regelung gibt, die die Zucht verbietet.

Nun, auch hiergegen wird ja geklagt....
 
Auch von mit und dem Wuffi Herzlichen Glückwunsch!!
Und RESPEKT für das was du tust und wie du dich einsetzt!!:)
 
@Wolfgang: Dir und deiner Ina noch mal tausend Dank für euer Engagement und den Besuch im Parlament! Klasse, dass es sich gelohnt hat.

Hoffentlich spricht sich diese positive Erfahrung auch auf Bundesebene herum!

Caro-BX
 
Hi
kann mich nur den Worten von Caro-BX anschließen.
Bis Denne:)
 
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