Original geschrieben von Marcus3b
Wir haben vor ca. 4 Wochen einen WT auch in Bayern abgelegt. Offensichtlich gibt es hier einige Unterschiede der einzelnen Prüfer.
Natürlich gibt es Unterschiede...es gibt Richtlinien für die Prüfung, aber in der Interpretaion ist der SV relativ frei (um mich mal zu wiederholen). Deswegen sollte man halt seine Hausaufgaben machen und sich über "seinen" Sachverständigen genau informieren. Wer das nicht macht, ist selber schuld, wenn er böse Überraschungen erlebt. Gerade seit die Rottis Liste 2 sind, gibt es genügend Leute, die schon nen WT gemacht haben und berichten können.
Original geschrieben von Marcus3b
Zu den bayerischen Richtlinien kann ich nur wiedergeben, was der Prüfer (öffentlich bestellt und vereidigt) meinte. Zum einen sollte der Test in den eigenen 4 Wänden beginnen (terretorialverhalten) da dies aber mit mehr Kosten verbunden wäre (Anfahrt des Prüfers). Ergo wurde es auf dem Grundstück des Prüfers gemacht (Hund im Auto --> Bedrohung durch den Prüfer).
ja das ist verbreitete Praxis, gerade wegen der Kosten. Allerdings würde ich mich darauf nicht einlassen, wenn ich Probleme mit der Gemeinde erwarte. Das oben zitierte Schreiben des Innenministeriums enthält zwar einen Passus, der dehnbar ist und Prüfungen beim SV zulässt:
"Für die Vorgabe, den Hund im Halteranwesen zu überprüfen, gilt folgendes:
Bei Hunden, die ausschließlich oder überwiegend im Halteranwesen gehalten werden und nicht bzw. nur ausnahmsweise ausgeführt werden, ist stets eine Überprüfung im Halteranwesen erforderlich.
Je nach Verhalten des Hundes ist im Gutachten hervorzuheben, ob und wenn ja welche Auflagen für die Haltung des Hundes vorgesehen werden sollten (Haltung in einem ausbruchsicheren Grundstück bzw. Zwinger; Anbindung an einer nach der Tierschutz-Hundeverordnung zulässigen Laufvorrichtung, wobei sichergestellt sein muss, dass sich dem Hund keine unbefugten Personen nähern können, etc.).
Ggf. muss auch eine Überprüfung in dem Umfeld durchgeführt
werden, in dem der Hund gelegentlich ausgeführt wird.
Bei Hunden, die regelmäßig ausgeführt und an andere Orte mitgenommen werden, ist die Beurteilung unter verschiedenen Reizlagen und Situationen des täglichen Lebens ausreichend (z. B. Verhalten im Verkehr; Begegnung mit Radfahrern, Joggern, Kindern, älteren Menschen, Gehbehinderten, anderen Hunden). In diesem Fall muss im Gutachten auf Grund der Beobachtungen des Gutachters und der Angaben des Hundebesitzers eine nachvollziehbare Bewertung des Territorialverhaltens des Hundes im heimischen
Bereich enthalten sein. Ggf. sind Vorschläge und Empfehlungen
über die weitere Haltung und Führung des Hundes abzugeben etwa Leinenzwang in bewohnten Bereichen, kein unbeaufsichtigter Aufenthalt im Halteranwesen etc.).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die gleichzeitige Überprüfung von mehr als zwei Hunden – etwa auf Hundesportplätzen - Anforderungen an eine sorgfältige Begutachtung nicht erfüllt. Dies gilt umso mehr, wenn Hunde womöglich auf das „Bestehen“ des Wesenstests hin trainiert werden. Bei Überprüfungen auf Hundesportplätzen werden zudem die bereits erwähnten alltäglichen Gefahrensituationen ausgeschlossen, so dass das Überprüfungsergebnis nicht den Gegebenheiten entspricht und möglicherweise über die tatsächliche Gefährlichkeit eines Hundes hinwegtäuscht."
Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Inneren an die Regierungen vom 23.1.2003 (Verteiler auch an die öffentlich bestellten und vereidigten SV)
Original geschrieben von Marcus3b
@Oudemia
Der Test wurde u.a. auch in der Stadt fortgeführt, wo ich meinen Stinker anbinden und außer Sichtweite gehen mußte....Das ist auch keine Horrorgeschichte, sonder ist so abgelaufen. Mein Test dauerte ca. 4 Stunden und war nicht von schlechten Eltern.
He Marcus, das halte ich auch nicht für eine Horrorgeschichte, sondern für eine machbare Prüfung...Horrorgeschichte hat sich nicht auf das Anbinden und alleine Lassen bezogen. Aussedem ist ein vierstündiger WT auch normal und natürlich ist er nicht absolut anspruchslos, ich halte es schon für schwierig, sich in vier Stunden ein abschließendes Bild von einem Hund zu machen. Horrorgeschichten sind für mich Angriffe auf den Hund, Angriffe auf den Halter usw
Und auch hier gilt das oben Gesagte: Vorher informieren, wenn ich weiss, dass das mit meinem Hund Probleme macht, rufe ich eben den Prüfer an und frage, ob er das verlangt. Viele machen es nicht und es ist auch nicht vorgeschrieben.
Original geschrieben von scully
sorry, aber einen teil des WT im eigenen terretoríum des hundes abzunehmen ist m.E. absoluter schwachsinn!
ist doch normal, wenn er da bellt, oder auch mal böse guckt, kommt ein fremder durch die tür
Wieso? Wenn ein Hund in seinem Territorum bellt, ist das artgerecht und wird von keinem vernünftigen Prüfer negativ gewertet (habe ich noch nie gehört). Allerdings hat mein Hund niemanden, den ich ins Haus lasse, auch nur schief anzuschauen oder zu verbellen, egal, ob Fremder oder nicht. Ich bin der Chef und bestimme, wer rein darf und in Ordnung ist. Da ich den SV ins Haus lasse, hat das der Hund auch zu akzeptieren..
Original geschrieben von scully
auch, einen hund im auto zu bedrohen ist absolut überflüssig für so eine prüfung!
kann nur noch mit dem kopp schütteln hier
Da würde mich mal interessieren, wie genau die Bedrohung ausgesehen hat. Beim ersten Lesen des Beitrags habe ich es nämlich genauso wie scully verstande, nämlich dass der SV den Hund im Auto bedroht hat. Oder soll allein die Anwesenheit des Prüfers im Auto ne Bedrohung darstellen? Marcus, vielleicht kannst Du uns da mal Näheres erzählen.