WT in jeder stadt anders?

scully

15 Jahre Mitglied
wie sieht es eigentlich mit der durchführung eines WT in Dtl. aus?
ist der sachkundenachweis-fragebogen immer der gleiche?( kann mand en sich irgendwo runterladen?)
sind die situatuionen, die geprüft werden auch immer die gleichen?
ich las kürzlich in unserem stadtpanorama, das in DU-innenstadt 6 mampfis vom tierheim ihren WT durchgeführt und alle bestanden haben:D
der WT dauerte einen ganzen tag. bis mittag auf dem platz(gestellte szenen mit fahrradfahrer, kinder,lärm, hunde...), und ab mittag in altagssituationen in der innenstadt( vor dem kaufhaus anbinden-weggehen etc.)

wird der WT in jeder gemeinde gleich durchgeführt?
 
  • 19. April 2024
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Hi scully ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das ist von Bundesland zu Bundesland immer verschieden.
In Rheinland-Pfalz gibt es z. Bsp. überhaupt keinen Wesenstest, sondern nur einen Sachkundenachweis und die Fragen kannst du hier nachlesen:
Die Online-Sachkundepfüfung für NRW kannst du hier üben:
Wegen dem Wesenstest für NRW kann dir sicherlich Wolfgang weiterhelfen und für Hessen kannst du Beckersmom fragen.
 
Den Ablauf des WT in NRW kannst du auch bei Stafford&Co. runterladen, die genaue Adresse weiß ich leider nicht, aber auch die meisten Hundeschulen geben Auskunft über den Ablauf des WT
 
für NRW kannst du hier im Forum auch WHeimann anmailen, er hat ne Hundeschule, die Wesenstests durchführt =
 
Bei uns in Bayern braucht man keinen Sachkundenachweis (allerdings fragt der Gutachter beim WT auch so einiges, wenn er vernünftig ist). Für den WT gibt es gewisse Richtlinien, allerdings sind die Gutachter in der Interpretation da auch recht frei. Das kommt auch viel auf den Hintergrund des Gutachters an (Tierarzt, Hundeführer, Hundetrainer). Alles in allem habe ich allein hier in der Umgebung schon ziemliche Unterschiede gesehen (bzw. gehört).

Falls möglich, erkundige Dich bei Leuten, die schon bei einem bestimmten Gutachter waren...eine Liste der Gutachter in Deiner Gegend sollte Dir auch Dein OA geben können. Lass Dich aber net einschüchtern, wenn sie Dich auf einem bestimmten Gutachter verweisen/zwingen wollen. Wir hatten hier auch so ne Geschichte...grundsächlich muss das Gutachten von einem anerkannten SV auch akzeptiert werden. Aber nach unserer Erfahrung sind die meisten OÄ doch ganz vernünftig, man hört eben viel über die negativen Fälle, aber wenig, wenn alles reibungslos klappt.

LG Oudemia
 
danke für eure hilfreichen antowrten, ihr lieben!:D

werd mich da überall mal durchklicken.
eine frage hab ich allerdings noch....wenn ich mit meinem hund eine BH-prüfung abgelegt habe, muss ich dann nochmals zum WT? oder gilt die BH?
 
nee, BH langt nicht. Allerdings fragt der Gutachter nach abgelegten Prüfungen oä und das gibt in jedem Fall Pluspunkte. Letztendlich ist aber nur der WT ausschlaggebend, in dem ja nach einem anderen Prinzip geprüft wird.

Ein "gehorsamer" Hund, der in der BH gut abschneidet, sollte zwar im Normalfall auch kein Problem mit nem WT haben, er kann aber trotzdem durchfallen, wenn er eben "nicht artgerechte Aggression" zeigt.
 
Original geschrieben von Oudemia

grundsächlich muss das Gutachten von einem anerkannten SV auch akzeptiert werden.
LG Oudemia

das kann ich nicht bestätigen! wo steht denn das??:verwirrt: bei uns wird im umkreis nur ein gutachten eines staatlich vereidigtem sachverständigen anerkannt. mit was anderem braucht man hier nicht kommen.
 
so, jetzt bin ich daheim, jetzt kommen auch qualifiziert belegte Antworten (kenne allerdings nur die Rechtslage in Bayern!:(

@scully:
Bei uns gibt es ein Schreiben des Innenministerims an die Regierungen (Schreiben vom 30.10.2002 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (IC2-2116.4-5) an die Regierungen mit Änderungen und Ergänzungen durch das Schreiben Schreibens vom 22.01.2003 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (IC2-2116.4-5) an die Regierungen) in dem ziemlich ausführlich auf die Modalitäten eines Gutachtens eingegangen wird, zur BH heisst es dort ausdrücklich:

4. Die unter Nr. 2b) ee) des IMS vom 30.10.2002 genannte Prüfung hat zum Ergebnis geführt, dass auch im Falle der Ablegung einer Begleithundeprüfung eine normale Begutachtung erfolgen muss, da es sich hier um eine bloße Sportprüfung handelt, die mit dem Wesenstest nicht gleichgesetzt werden kann. Es ist aber zu erwarten, dass eine abgelegte Begleithundeprüfung bei der Durchführung des Wesenstests eine Erleichterung sein wird.

@Nike
Stehen tut das ausdrücklich nirgends, in diesem Fall ist es aber so, dass auch nirgends steht, dass die Gemeinde ein Gutachten eines bestimmten Gutachters verlangen kann und andere von vornherein ablehnen darf (Ermessensfehler, Fehler bei der -untechnisch gesagt- Beweiswürdigung).

In dem oben genannten Schreiben des Innenministeriums heisst es dazu:

"Zusätzliche Voraussetzung ist jedoch, dass diese Personen (i.e. Tierärzte mit besonderer Qualifikation) im Einzelfall neben der Unbefangenheit auch die zur Wesensbeurteilung von gefährlichen Hunden erforderlichen Fachkenntnisse besitzen. Die Fachkenntnisse sind durch Nachweise oder sonstige Zertifizierungen über die Teilnahme an entsprechenden Aus-, Fort- oder Weiterbildungen (wie etwa durch die Bayerische Landestierärztekammer) zu belegen. Bei Tierärzten ist von den erforderlichen Sachkenntnissen auszugehen, wenn sie mindestens an einem von der Bayerischen Landestierärztekammer durchgeführten Seminar „Gefährliche Hunde – Erstellung eines Sachverständigengutachtens gemäß den Rechtsvorschriften in Bayern“ teilgenommen haben und einen entsprechenden Nachweis vorlegen können. Die Fachkenntnisse sind ebenfalls bei Fachtierärzten für Verhaltenskunde und bei Tierärzten zu unterstellen, die die Zusatzbezeichnung „Verhaltenstherapie“ erworben haben. Hingegen reicht die Teilnahme am Seminar „Hundeführerschein“ der Bayerischen Landestierärztekammer nicht aus.“

Inzident sagt die Gemeinde, wenn sie das Gutachten eines SV ablehnt, der die entsprechende Fachkenntnis nachweist, dass dieser Gutachter nicht die notwendige Unbefangenheit besitzt. Dafür trägt aber die Gemeinde die "Beweislast".

Im Regelfall genügt es dann, das dem Gutachter mitzuteilen...gerade die Landestierärztekammer versteht da wenig Spass...Man hat dann in dem Gutachter einen echten Verbündeten, der noch dazu persönlich angegriffen wurde. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bis jetzt jede Gemeinde eingeknickt ist und ganz schnell abgeholfen hat.

Etwas anderes ist es aber (und da haben viele Gemeinden schon Recht), wenn man irgendeinen sog. "Hundetrainer" mit fraglicher Kompetenz (da gibt es solche und solche, manche sind hervorragend, andere haben keine Ahnung, Hundetrainer ist keine geschützte Berufbezeichnung) als Gutachter nimmt und das Gutachten dann nicht anerkannt wird...da muss ich agen: selber schuld!
 
yo, nu bin ich schlauer..danke:D

also die fragen zur sachkundeprüfung sind ja einfach:p ...is ja schonmal was....

und weil ich ja immer alles ganz genau wissen muss..gleich noch ne frage hinterher:

mein 40/20 hundi*ähm...64/38hundi:D * brauch den WT zum glück ja nicht, aber wie sieht es hier in nrw aus, sollte er mal auffällig werden?
jemand zeigt mich an, Oamt sagt, oh! der is bissig, der muss zum test...
1. wie lange hat man zeit ihn darauf vorzubereiten?
2., was ist, wenn er auf dem platz alles mit einem gäähnen besteht, aber in reality beim ablegen vor einem geschäft z.b.sp., wo ich ausser sicht bin, andere hunde ankläfft?
zack-durchgefallen?

jaaa.ich weiß, ich nerve, aber egal:p
 
also, kann wiederum nur für Bayern sprechene, aber zumindest zu Frage 2.) kann ich glaube ich auch ne vernünftige Antwort geben:

Bei uns soll ausdrücklich nicht auf dem Platz getestet werden (ist noch Praxis und wird akzeptiert), der Test sollte in der vertrauten Umgebung des Hundes stattfinden.

Ein blosses Bellen, wenn der Hund allein ist, führt sicher nicht zum Durchfallen, ich kenne SV, die überhaupt nicht in Abwesenheit der Halters prüfen (ist auch vernünftig, ich lasse meinen Hund ja auch net allein, ausser zu Hause...). Man sollte sich von der immer wieder umhergeisternden Horrorgeschichten nicht beeindrucken lassen, wenn man genau nachfragt, ist meist wenig dran...

Insgesamt wird getestet, ob der Hund übersteigert aggressiv ist, artgerechte Aggression wird akzeptiert (kann u.U. zu Auflagen führen). Allerdings hat der Gutachter da eben einen Einschätzungsspielraum.
 
Original geschrieben von Oudemia
Bei uns soll ausdrücklich nicht auf dem Platz getestet werden (ist noch Praxis und wird akzeptiert), der Test sollte in der vertrauten Umgebung des Hundes stattfinden.


das ist m.E. bei uns in duisburg nicht so,erst letztens lass ich in einer zeitung(stadtpanorama-duisburg), wie 6 mampfis den WT absolviert und bestanden haben:D . dies aber erst auf dem platz und dann in der innenstadt..und die ist immer sooo voll:sauer:

ich sag es mal ganz ehrlich....perry würde auf dem platz jederzeit bestehen, aber alleine an nem kaufhaus angebunden und ich ausser sicht..nee! da bellt er jeden hund an*-mit riesen bürste*...in reality würde es mit ihm nur klappen, wenn ich ihm ein halti umbinden dürfte, oder seinen lieblingsball zur ablenkung..aber ob das erlaubt wäre?

:verwirrt:
 
Original geschrieben von scully

...in reality würde es mit ihm nur klappen, wenn ich ihm ein halti umbinden dürfte, oder seinen lieblingsball zur ablenkung..aber ob das erlaubt wäre?

:verwirrt:

also bei uns geht/ging das nicht. ich habe lina zwischen den verschiedenen tests mit leckerlie aufheitern wollen, weil sie anfangs wahnsinnig aufgeregt war. ich wurde gleich von der veterinärärztin angefahren: "lassen sie das, es wird nicht abgelenkt. der hund muss auch ohne leckerlie gehorchen!!" naja, ich sag nichts dazu und überlasse jedem seine meinung.
 
na suuper!:sauer: aber reden/ kommandos geben wird man mit seinem hund ja wohl noch dürfen..oder?
 
Wir haben vor ca. 4 Wochen einen WT auch in Bayern abgelegt. Offensichtlich gibt es hier einige Unterschiede der einzelnen Prüfer.
Ich durfte meinen Hund zwischen den einzelnen "Prüfungen" beruhigen (Streicheln etc.) Leckerlie waren nicht erlaubt, jedoch hatte ich schon welche in der Tasche und somit hat mein Stinker heimlich auch mal einen Snack erhalten..:)
Zu den bayerischen Richtlinien kann ich nur wiedergeben, was der Prüfer (öffentlich bestellt und vereidigt) meinte. Zum einen sollte der Test in den eigenen 4 Wänden beginnen (terretorialverhalten) da dies aber mit mehr Kosten verbunden wäre (Anfahrt des Prüfers). Ergo wurde es auf dem Grundstück des Prüfers gemacht (Hund im Auto --> Bedrohung durch den Prüfer).
@Oudemia
Der Test wurde u.a. auch in der Stadt fortgeführt, wo ich meinen Stinker anbinden und außer Sichtweite gehen mußte....Das ist auch keine Horrorgeschichte, sonder ist so abgelaufen. Mein Test dauerte ca. 4 Stunden und war nicht von schlechten Eltern.
 
sorry, aber einen teil des WT im eigenen terretoríum des hundes abzunehmen ist m.E. absoluter schwachsinn!
ist doch normal, wenn er da bellt, oder auch mal böse guckt, kommt ein fremder durch die tür:unsicher:

auch, einen hund im auto zu bedrohen ist absolut überflüssig für so eine prüfung!
kann nur noch mit dem kopp schütteln hier:sauer:
 
Original geschrieben von Marcus3b
Wir haben vor ca. 4 Wochen einen WT auch in Bayern abgelegt. Offensichtlich gibt es hier einige Unterschiede der einzelnen Prüfer.

Natürlich gibt es Unterschiede...es gibt Richtlinien für die Prüfung, aber in der Interpretaion ist der SV relativ frei (um mich mal zu wiederholen). Deswegen sollte man halt seine Hausaufgaben machen und sich über "seinen" Sachverständigen genau informieren. Wer das nicht macht, ist selber schuld, wenn er böse Überraschungen erlebt. Gerade seit die Rottis Liste 2 sind, gibt es genügend Leute, die schon nen WT gemacht haben und berichten können.

Original geschrieben von Marcus3b

Zu den bayerischen Richtlinien kann ich nur wiedergeben, was der Prüfer (öffentlich bestellt und vereidigt) meinte. Zum einen sollte der Test in den eigenen 4 Wänden beginnen (terretorialverhalten) da dies aber mit mehr Kosten verbunden wäre (Anfahrt des Prüfers). Ergo wurde es auf dem Grundstück des Prüfers gemacht (Hund im Auto --> Bedrohung durch den Prüfer).

ja das ist verbreitete Praxis, gerade wegen der Kosten. Allerdings würde ich mich darauf nicht einlassen, wenn ich Probleme mit der Gemeinde erwarte. Das oben zitierte Schreiben des Innenministeriums enthält zwar einen Passus, der dehnbar ist und Prüfungen beim SV zulässt:

"Für die Vorgabe, den Hund im Halteranwesen zu überprüfen, gilt folgendes:
Bei Hunden, die ausschließlich oder überwiegend im Halteranwesen gehalten werden und nicht bzw. nur ausnahmsweise ausgeführt werden, ist stets eine Überprüfung im Halteranwesen erforderlich.
Je nach Verhalten des Hundes ist im Gutachten hervorzuheben, ob und wenn ja welche Auflagen für die Haltung des Hundes vorgesehen werden sollten (Haltung in einem ausbruchsicheren Grundstück bzw. Zwinger; Anbindung an einer nach der Tierschutz-Hundeverordnung zulässigen Laufvorrichtung, wobei sichergestellt sein muss, dass sich dem Hund keine unbefugten Personen nähern können, etc.).
Ggf. muss auch eine Überprüfung in dem Umfeld durchgeführt
werden, in dem der Hund gelegentlich ausgeführt wird.

Bei Hunden, die regelmäßig ausgeführt und an andere Orte mitgenommen werden, ist die Beurteilung unter verschiedenen Reizlagen und Situationen des täglichen Lebens ausreichend (z. B. Verhalten im Verkehr; Begegnung mit Radfahrern, Joggern, Kindern, älteren Menschen, Gehbehinderten, anderen Hunden). In diesem Fall muss im Gutachten auf Grund der Beobachtungen des Gutachters und der Angaben des Hundebesitzers eine nachvollziehbare Bewertung des Territorialverhaltens des Hundes im heimischen
Bereich enthalten sein. Ggf. sind Vorschläge und Empfehlungen
über die weitere Haltung und Führung des Hundes abzugeben etwa Leinenzwang in bewohnten Bereichen, kein unbeaufsichtigter Aufenthalt im Halteranwesen etc.).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass die gleichzeitige Überprüfung von mehr als zwei Hunden – etwa auf Hundesportplätzen - Anforderungen an eine sorgfältige Begutachtung nicht erfüllt. Dies gilt umso mehr, wenn Hunde womöglich auf das „Bestehen“ des Wesenstests hin trainiert werden. Bei Überprüfungen auf Hundesportplätzen werden zudem die bereits erwähnten alltäglichen Gefahrensituationen ausgeschlossen, so dass das Überprüfungsergebnis nicht den Gegebenheiten entspricht und möglicherweise über die tatsächliche Gefährlichkeit eines Hundes hinwegtäuscht."

Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Inneren an die Regierungen vom 23.1.2003 (Verteiler auch an die öffentlich bestellten und vereidigten SV)

Original geschrieben von Marcus3b

@Oudemia
Der Test wurde u.a. auch in der Stadt fortgeführt, wo ich meinen Stinker anbinden und außer Sichtweite gehen mußte....Das ist auch keine Horrorgeschichte, sonder ist so abgelaufen. Mein Test dauerte ca. 4 Stunden und war nicht von schlechten Eltern.

He Marcus, das halte ich auch nicht für eine Horrorgeschichte, sondern für eine machbare Prüfung...Horrorgeschichte hat sich nicht auf das Anbinden und alleine Lassen bezogen. Aussedem ist ein vierstündiger WT auch normal und natürlich ist er nicht absolut anspruchslos, ich halte es schon für schwierig, sich in vier Stunden ein abschließendes Bild von einem Hund zu machen. Horrorgeschichten sind für mich Angriffe auf den Hund, Angriffe auf den Halter usw

Und auch hier gilt das oben Gesagte: Vorher informieren, wenn ich weiss, dass das mit meinem Hund Probleme macht, rufe ich eben den Prüfer an und frage, ob er das verlangt. Viele machen es nicht und es ist auch nicht vorgeschrieben.

Original geschrieben von scully
sorry, aber einen teil des WT im eigenen terretoríum des hundes abzunehmen ist m.E. absoluter schwachsinn!
ist doch normal, wenn er da bellt, oder auch mal böse guckt, kommt ein fremder durch die tür:unsicher:

Wieso? Wenn ein Hund in seinem Territorum bellt, ist das artgerecht und wird von keinem vernünftigen Prüfer negativ gewertet (habe ich noch nie gehört). Allerdings hat mein Hund niemanden, den ich ins Haus lasse, auch nur schief anzuschauen oder zu verbellen, egal, ob Fremder oder nicht. Ich bin der Chef und bestimme, wer rein darf und in Ordnung ist. Da ich den SV ins Haus lasse, hat das der Hund auch zu akzeptieren..

Original geschrieben von scully

auch, einen hund im auto zu bedrohen ist absolut überflüssig für so eine prüfung!
kann nur noch mit dem kopp schütteln hier:sauer:

Da würde mich mal interessieren, wie genau die Bedrohung ausgesehen hat. Beim ersten Lesen des Beitrags habe ich es nämlich genauso wie scully verstande, nämlich dass der SV den Hund im Auto bedroht hat. Oder soll allein die Anwesenheit des Prüfers im Auto ne Bedrohung darstellen? Marcus, vielleicht kannst Du uns da mal Näheres erzählen.
 
Original geschrieben von Oudemia



Wieso? Wenn ein Hund in seinem Territorum bellt, ist das artgerecht und wird von keinem vernünftigen Prüfer negativ gewertet (habe ich noch nie gehört).


da bin ich mir nicht so sicher, jedenfalls nicht hier in NRW.

ein teil des WT hier in DU( von dem ich den ablauf gelesen habe) ist es auch, das die unbefangenheitsprobe so aussieht:
HF hat sitzenden hund neben sich. mann kommt zügig auf HF zu, begrüßt ihn, läßt sein schlüsselbund fallen, beugt sich vor dem hund runter, um es aufzuheben, streichelt nach dem aufheben den hund an kopf und hals, um danach mit dem lesegerät den chip zu identifizieren.

die unbefangenheitsprobe muss sein, seh ich ein. aber sorry, beugt sich ein fremder mensch in einer, vom hund gesehenen bedrohungshaltung zu ihm runter, um ihn dann gleich am kopf zu streicheln, hat mein hund verdammt nochmal das recht zurückzuweichen oder aufzustehen.
wie das gewertet wird, weiß ich leider nicht, aber ich habe in erinnerung, das der hund sitzen bleiben soll.:verwirrt:
 
Meiner würde sich auf den Rücken werfen und sich streicheln lassen, aber -ich gebs zu- ich hab nen Schafweiler:) Oh verdammt, da bliebe er ja dann auch nicht Sitz :D

Ich glaube da hängt viel davon ab, wie das dann wirklich umgesetzt wird... Ruhige Bewegungen oder hastige Bewegungen, wie schnell streichelt der SV den Hund, wie nah am Hund fällt der Schlüsselbund usw.

Ich möchte mich hier nicht zum Verteidiger des Wesenstest aufschwingen, aber meine Erfahrung zeigt, dass das eben weit nicht so schlimm ist, wie es oft dargestellt wird. Klar, es gibt negative Ausnahmen und es ist auch wichtig, dass diese bekannt werden (schon um diesen SV dann eben nicht zu nehmen...) Man hat einfach viel gewonnen, wenn man sich seinen SV gut aussucht.
 
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