@embrujo
Vielen lieben Dank! - Das war auf jeden Fall sehr hilfreich.
@matty
Ich verstehe jetzt, worauf du hinauswolltest.
Ich kann dir aber nicht zustimmen.
Selbstverständlich hat jeder Mensch, nicht nur Juristen, das Recht, zu sagen, meine Ansicht ist richtig. Und die andere ist falsch.
(In dem Moment erübrigt sich allerdings tatsächlich sehr häufig jede Diskussion. Weil es, wie du so schön sagst, für die meisten Menschen nur
ein "Richtig" gibt, und dazu kein zweites geben kann. Anders wäre es bei der Aussage: Unter folgenden Umständen ist meine Ansicht richtig: ... )
Aber spätestens, wenn es um Rechtsauffassungen geht, funktioniert m.E. diese Argumentation nicht mehr.
@embrujo hat geschrieben, wenn es Urteile gibt, die Auslegung A stützen, kann man sagen: "Meine Auffassung ist richtig." Leuchtet mir ein.
Aber in dem Moment, wo es auch gegenteilige Auslegungen gibt (und uU ist die Ausnahme 'Unfruchtbarmachung wegen vermuteter Gefährlichkeit der Hunde" eine solche), kann die Gegnseite genauso sagen: "meine Auffassung ist richtig."
Wie
@DobiFraulein ja auch schrieb.
Und dann haben effektiv unter gewissen Umständen
beide Parteien Recht, egal, wie man nun persönlich dazu steht.
Deswegen ist der, der meint: "Meine Rechtsauffassung ist richtig" darum nicht automatisch anmaßend. Die Aussage ist ja nicht falsch. Aber in dem Moment, wo er evtl. durchaus anerkannte anderslautende Auslegungen dabei "unterschlägt", bzw. als irrelevant unter den Tisch fallen lässt, argumentiert er eigentlich nicht mehr objektiv, bzw. seriös.
[Anmerkung: Das setzt natürlich voraus, dass es diese anderslautende Auslegung gibt.
]
Das Mindeste wäre dann, einzuräumen, dass auch schon anders geurteilt wurde. Also auch schon der Gegenseite Recht gegeben wurde.
(was ich jetzt aus
@Crabat s Anmerkung, TÄs operierten in einer Grauzone, sie könnten zB auch die "unkontrollierte Fortpflanzung" in ihrem Sinne interpretieren, herausgelesen habe. Wenn sie das können, muss es jemanden geben, der ihnen "Recht gibt" . Sonst wärn schon x TÄs verklagt worden.)
Natürlich steht jedem frei, durch die Instanzen zu versuchen, die eigene Meinung als einzig gültige Auslegung durchzusetzen. Aber bis dahin, so lange es mehrere gibt, können auch beide Seiten mit derselben Berechtigung behaupten, ihre Auffassung sei "richtig".
Ich finde auch nicht, dass das so ein Ding der Unmöglichkeit ist - im Alltag kommt das dauernd vor, und wenn mehr Leute es grundsätzlich für möglich hielten, dass es in bestimmten Fragen je nach Umständen mehr als
ein "Richtig" geben würde, wäre die Welt ein besserer Ort.
Aber vielleicht ist ein Forum nicht der richtige Ort für solche Diskussionen - nach meiner Beobachtung verlegen sich normalerweise beide Seiten stets auf die für sie besonders wichtigen Argumente, wo noch kein Konsens besteht, um die andere Seite zu überzeugen...
Und werfen sich dann
gegenseitig vor, die anderen, differenzierenden Argumente,wo man sich gar nicht so uneinig ist, unter den Tisch fallen zu lassen.
Hier 1A zu beobachten.
Letztenendes ist das alles eine Frage der Prioritäten.
Die einen räumen dem medizinischen Hintergrund erstmal prinzipiell die größte Priorität ein, andere fragen sich, ob (oder sind ganz klar der Meinung, dass), es Umstände gibt, die es rechtfertigen, hier Abstriche zu machen.
Ich seh das ganz pragmatisch: was "richtig" ist, hängt stark von den Umständen ab.
Anders gehen Mediziner ja auch nicht vor: die medizinisch sinnvollste, in gesundheitlicher Hinsicht für den Patienten beste Lösung ist nicht immer die von und mit ihm im Alltag am besten umsetzbare, und daher nicht immer die, die den größten Nutzen für den Patienten hat. Die Lösung mit den wenigste Nebnwirkungen ist nicht immer die, die am besten hilft... Von Kostenzwängen ganz zu schweigen.
Warum soll das ausgerechnet in dieser Frage anders sein?