Wie kann man feststellen ob Hündin kastriert ist ??

Das war aber nicht das Thema deines Posts, sondern die vermeintlich vertragliche Verpflichtung, oder?
Nein, das war nicht mein Thema, sondern nur eine Anmerkung am Rande. Ich weiß das dieses Thema die Gemüter immer wieder erhitzt, deswegen keine Diskussion von meiner Seite. Das muß jeder für sich entscheiden, denn der Hundebesitzer trägt hnterher auch die Konsequenzen die sich daraus ergeben..

Der Fragestellerin ging es doch wohl um die Kastration! Ob diese schon war oder noch erfolgen muß.:hallo:

Eigentlich im Nachhinein betrachtet schon etwas seltsam. Ich schreibe doch keine Klausel (Kastrationspflicht) in den Vertrag wenn die Hündin schon kastriert wurde ;;;; oder mache ich da einen gedanklichen Fehler ???????? :gruebel::gruebel: Das jetzt nur am Rande !

Ich wollte nur einen Tipp geben, wie man möglichst stressfrei bis zur ersten Läufigkeit kommt !!
Wenn die sich dann nicht einstellen sollte, ist der Drops sowieso gelutscht. Der Rüde hat durch den Kastrationschip auch keinen Schaden genommen und darf wieder Mann sein, und der Gefahr eines evtl.unerwünschten Nachwuchses ist man auch aus dem Weg gegangen.
 
  • 28. April 2024
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Hi Anaschia ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich denke in den 12 Jahren die der Hund jetzt fast bei der TE lebt, wird sie wohl herausgefunden haben, ob die Hündin kastriert war. ;)
Da muß ich Dir leider recht geben, grrrrrr:frust:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, ich habe leider nicht aufs Datum gesehen.:tuedelue:

Wenn es hier jetzt um grundsätzliche Diskussionen pro oder contra Kastration geht, bin ich auch raus aus dem Thema.
 
Da hatte ich ja richtig Glück, mit meiner irrigen Rechtsauffassung durch Studium und Beruf gerutscht zu sein.:D
Für den Rest gibt es ja Instanzen, ggf. bis zur "letzten Instanz", die entscheidet, welche Rechtsauffassung richtige ist.;)

Ich fürchte, ich kann dir hier nicht folgen - vermutlich bin ich juristisch zu ahnungslos, um zu verstehen, was du meinst... :hallo:

Allein der Umstand, dass es verschiedene Instanzen gibt, zeigt mE doch, dass durchaus nicht immer eindeutig klar ist, welche Rechtsauffassung richtig und welche falsch ist. :verwirrt:

Ganz abgesehen davon, dass es diverse Bereiche gibt, in denen verschiedene Rechtsauffassungen problemlos nebeneinander bestehen. Man denke z.B. nur daran, ob "Größe" als alleiniges Kriterium reicht, um einen Minibulli trotz gültiger Papiere zum Standard zu machen.

Oder hab ich das falsch in Erinnerung, dass es speziell zu diesem Thema aktuell mehrere gültige und zugleich trotzdem einander gnadenlos widersprechende Urteile gibt?

Falls das so ist, so ist jede der beiden Rechtauffassungen von einem dazu befugten Gericht als "richtig" anerkannt worden. Und die jeweils andere als falsch.

Wenn das nicht "unterschiedliche Rechtsauffassungen" sind, die dennoch beide zumindest vorübergehend im selben Land als "richtig gelten" (im Gegensatz zu einer einzigen richtigen, wie du gemeint hast), dann weiß ich ja auch nicht... :verwirrt:

In anderen Worten: Wo ist mein Denkfehler? - Oder wo reden wir aneinander vorbei?
 
Im übrigen bearbeite ich ja in letzter Zeit vermehrt juristische Kommentare, und die leben davon, dass sie die gültige Rechtslage auslegen... man bräuchte das aber nicht, wenn es nur eine richtige Rechtauffassung gäbe.

Und wenn ich die zahlreichen zu formatierenden Fußnoten und Anmerkungen richtig deute, gibt es sehr wohl unter Experten heftige Zankereien darüber, wie welcher Paragraph welches Gesetzes denn nun zu verstehen sei... und es werden jeweils zustimmende und der eigenen Auffassung (des jeweiligen Kapitelautors) widersprechende Urteile als Referenz bzw. zur Diskussion angeführt.

Gäbe es nur "eine korrekte Rechtsauffassung", bräuchte man das alles doch wie gesagt gar nicht. Auch nicht die ganzen Kommentarwerke, denn wenn es nur eine richtige Auffassung gäbe, bräuchte man keinen Kommentar (oder nur einen halb so langen). Oder nicht?

Also, an alle Juristen - Klärt mich auf !- Wo denke ich um die falsche Ecke?
 
@lektoratte ich versuchs mal. Gesetze und Verordnungen sind so abstrakt wie möglich gehalten, weil sie eine Vielzahl von möglichen Konstellationen regeln müssen. Ob dann ein Einzelfall sich unter diese Norm bzw. einen Paragraphen dieser Norm subsumieren lässt, ist eine Frage der Auslegung. Für diese Auslegung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die ich hier nicht alle aufzeigen will (nur zwei Beispiele: die grammatische Auslegung oder die teleologische Auslegung -Frage nach Sinn und Zweck der Norm-). Diese Auslegungen werden durch Gerichte und die Gelehrte vorgenommen. Aus dem Zusammentragen von Urteilen und Veröffentlichungen (meist von ProfessorInnen) entstehen Kommentare, die es den JuristInnen ermöglichen, die Normen anzuwenden.

Wenn man sich nun über Lebenssachverhalte streitet, egal ob vertragliche (Zivilrecht) oder hoheitliche (Strafrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht etc.), dann zieht man diese Urteile und Meinungen heran, um das für den Einzelfall Passende herauszufiltern. Falls es dazu Rechtsprechung gibt, die diesen Fall so (oder annähernd so) entschieden hat und diese Entscheidung deckt sich mit der eigenen, kann man sagen, dass diese Rechtsauffassung richtig ist. Dies gilt natürlich nur solange, bis ein anderes, vielleicht höheres oder sogar höchstes Gericht, eine andere Auffassung vertritt.

Das ist zum Beispiel gerade beim Bundesgerichtshof ab und zu mal der Fall, dass die Damen und Herren der dortigen Senate, ihre jahrelange Auffassung aufgeben und etwas anderes entscheiden. Aber auch das Bundesverfassungsgericht gibt nach Jahren eine Rechtsauffassung auf. Mir fällt da zum Beispiel eine Entscheidung aus dem Jahre 1995 ein, mit der u.a. Sitzblockaden unter bestimmten Voraussetzungen keine Nötigung sind.
 
Allein der Umstand, dass es verschiedene Instanzen gibt, zeigt mE doch, dass durchaus nicht immer eindeutig klar ist, welche Rechtsauffassung richtig und welche falsch ist. :verwirrt:

@embrujo hat es viel besser erklärt, als ich es könnte.

Letztlich ist jeweils eine richtig und eine ist falsch.
Mehr habe ich nicht geschrieben und das auch nur um darauf aufmerksam zu machen, das der, der meint, seine Rechtsauffassung sei richtig und die konträre des anderen eben logischer Weise damit falsch, nicht arrogant ist, wie hier mal kühn unterstellt wurde.
Wir haben beide Recht geht nun mal nicht.;)
 
@matty @embrujo
Es gibt aber auch genügend Fälle, in denen man darauf bedacht ist, dass ein Fall besser vor Gericht X entschieden wird, weil Gericht X anders entscheidet, als Gericht Y (kleine Anwaltstricks :sarkasmus: )

Wer hat dann recht? Gericht X oder Gericht Y?
 
Ich glaube, dass Problem hat @embrujo gut erklärt.
Noch mal in Ruhe durchlesen.
(Wer in einem konkreten Einzelfall/Sachverhalt Recht hat, wurde auch nicht diskutiert und wie soll das auch gehen?).
 
Ich glaube, dass Problem hat @embrujo gut erklärt.
Noch mal in Ruhe durchlesen.
(Wer in einem konkreten Einzelfall/Sachverhalt Recht hat, wurde auch nicht diskutiert und wie soll das auch gehen?).
Ich habe den Beitrag von embrujo in Ruhe gelesen und verstanden.

Tatsache ist aber, dass es in der Realität so aussieht (erlebe ich regelmäßig). Ein Fall wird vor Gericht X verhandelt und zu Gunsten vom Kläger entschieden. Gleicher Fall, mit einem anderen Kunden, aber ansonsten den gleichen Voraussetzungen, wird zeitgleich vor Gericht Y verhandelt und wird zu Gunsten des Beklagten entschieden.
Keiner geht in eine höhere Instanz.

Übertragen auf diesen Thread: Vor Gericht X wird entschieden, einen Tierarzt, der ohne offensichtliche medizinische Ursachen eine Hündin kastriert hat (weil er der Meinung ist, dass ist erforderlich, um unkontrollierte Fortpflanzung zu vermeiden) zu verurteilen.
Zeitgleich wird vor Gericht Y entschieden, einen anderen Tierarzt, der das gleiche getan hat, nicht zu verurteilen, weil das Gericht die Auslegung der 'unkontrollierten Fortpflanzung' des Tierarztes teilt.

Da kann sich doch am Ende keiner hinstellen und sagen: meine Rechtsauffassung ist richtig :verwirrt:
 
Da kann sich doch am Ende keiner hinstellen und sagen: meine Rechtsauffassung ist richtig :verwirrt:

Was soll er den deiner Meinung nach sonst tun? Sagen, wir haben beide Recht?
Auf dem Gebiet muß man sich dann wirklich mal entscheiden und ggf. dafür auch kämpfen.
Wie ausgeht???
 
Was soll er den deiner Meinung nach sonst tun? Sagen, wir haben beide Recht?
Zumindest können sich beide Parteien hinstellen und sagen, sie haben recht und ein entsprechendes Urteil dazu bemühen ;)
Ja, und wer hat Deiner Meinung nach recht?
Doch immer das Gericht, dass meine eigene Rechtsauffassung teilt :D

passiert halt leider oft genug in unserem Rechtssystem :kp:
 
@embrujo

Vielen lieben Dank! - Das war auf jeden Fall sehr hilfreich.

@matty

Ich verstehe jetzt, worauf du hinauswolltest.

Ich kann dir aber nicht zustimmen.

Selbstverständlich hat jeder Mensch, nicht nur Juristen, das Recht, zu sagen, meine Ansicht ist richtig. Und die andere ist falsch.

(In dem Moment erübrigt sich allerdings tatsächlich sehr häufig jede Diskussion. Weil es, wie du so schön sagst, für die meisten Menschen nur ein "Richtig" gibt, und dazu kein zweites geben kann. Anders wäre es bei der Aussage: Unter folgenden Umständen ist meine Ansicht richtig: ... )

Aber spätestens, wenn es um Rechtsauffassungen geht, funktioniert m.E. diese Argumentation nicht mehr.

@embrujo hat geschrieben, wenn es Urteile gibt, die Auslegung A stützen, kann man sagen: "Meine Auffassung ist richtig." Leuchtet mir ein.

Aber in dem Moment, wo es auch gegenteilige Auslegungen gibt (und uU ist die Ausnahme 'Unfruchtbarmachung wegen vermuteter Gefährlichkeit der Hunde" eine solche), kann die Gegnseite genauso sagen: "meine Auffassung ist richtig."

Wie @DobiFraulein ja auch schrieb.

Und dann haben effektiv unter gewissen Umständen beide Parteien Recht, egal, wie man nun persönlich dazu steht.

Deswegen ist der, der meint: "Meine Rechtsauffassung ist richtig" darum nicht automatisch anmaßend. Die Aussage ist ja nicht falsch. Aber in dem Moment, wo er evtl. durchaus anerkannte anderslautende Auslegungen dabei "unterschlägt", bzw. als irrelevant unter den Tisch fallen lässt, argumentiert er eigentlich nicht mehr objektiv, bzw. seriös.

[Anmerkung: Das setzt natürlich voraus, dass es diese anderslautende Auslegung gibt. :hallo: ]

Das Mindeste wäre dann, einzuräumen, dass auch schon anders geurteilt wurde. Also auch schon der Gegenseite Recht gegeben wurde.

(was ich jetzt aus @Crabat s Anmerkung, TÄs operierten in einer Grauzone, sie könnten zB auch die "unkontrollierte Fortpflanzung" in ihrem Sinne interpretieren, herausgelesen habe. Wenn sie das können, muss es jemanden geben, der ihnen "Recht gibt" . Sonst wärn schon x TÄs verklagt worden.)

Natürlich steht jedem frei, durch die Instanzen zu versuchen, die eigene Meinung als einzig gültige Auslegung durchzusetzen. Aber bis dahin, so lange es mehrere gibt, können auch beide Seiten mit derselben Berechtigung behaupten, ihre Auffassung sei "richtig".

Ich finde auch nicht, dass das so ein Ding der Unmöglichkeit ist - im Alltag kommt das dauernd vor, und wenn mehr Leute es grundsätzlich für möglich hielten, dass es in bestimmten Fragen je nach Umständen mehr als ein "Richtig" geben würde, wäre die Welt ein besserer Ort.

Aber vielleicht ist ein Forum nicht der richtige Ort für solche Diskussionen - nach meiner Beobachtung verlegen sich normalerweise beide Seiten stets auf die für sie besonders wichtigen Argumente, wo noch kein Konsens besteht, um die andere Seite zu überzeugen...

Und werfen sich dann gegenseitig vor, die anderen, differenzierenden Argumente,wo man sich gar nicht so uneinig ist, unter den Tisch fallen zu lassen.

Hier 1A zu beobachten. :kp:

Letztenendes ist das alles eine Frage der Prioritäten.

Die einen räumen dem medizinischen Hintergrund erstmal prinzipiell die größte Priorität ein, andere fragen sich, ob (oder sind ganz klar der Meinung, dass), es Umstände gibt, die es rechtfertigen, hier Abstriche zu machen.

Ich seh das ganz pragmatisch: was "richtig" ist, hängt stark von den Umständen ab.

Anders gehen Mediziner ja auch nicht vor: die medizinisch sinnvollste, in gesundheitlicher Hinsicht für den Patienten beste Lösung ist nicht immer die von und mit ihm im Alltag am besten umsetzbare, und daher nicht immer die, die den größten Nutzen für den Patienten hat. Die Lösung mit den wenigste Nebnwirkungen ist nicht immer die, die am besten hilft... Von Kostenzwängen ganz zu schweigen.

Warum soll das ausgerechnet in dieser Frage anders sein?
 
Natürlich steht jedem frei, durch die Instanzen zu ziehen, um durch die Instanzen zu versuchen, die eigene Meinung als einzig gültige Auslegung durchzusetzen. Aber bis dahin, so lange es mehrere gibt, können auch beide Seiten mit derselben Berechtigung behaupten, ihre Auffassung sei "richtig".

Selbstverständlich und genau darum ging es zumindest bei mir und das muß so sein und es ist von keiner Seite anmaßend. Es ist zielführend für häufig notwendige Entscheidung, welche Rechtsauffassung nun die richtige ist, (ggf. die aktuell richtige;)).
Allerdings wird es häufig nicht darum gehen, mit der eigenen Meinung durch die Instanzen zu ziehen, um diese als einzig gültige Auslegung durchzusetzen, sondern es geht sehr oft um Sachverhalte, die der dringenden Klärung bedürfen.

Insofern ist der Unterschied zu Medizinern schon recht groß. Da kann man den selben Sachverhalt auf sehr verschiedene Weise zum Wohle des Patienten, also richtig, lösen.
Der Rechtsanwalt, der wegen einer falschen Auskunft haftbar gemacht wird, kommt eher nicht aus der Nummer heraus, weil es gelingt zu begründen, es gibt zwei richtige Rechtsauffassungen zu diesem Problem und beide Parteien haben Recht.

Ich seh das ganz pragmatisch: was "richtig" ist, hängt stark von den Umständen ab.

Zumindest können sich beide Parteien hinstellen und sagen, sie haben recht und ein entsprechendes Urteil dazu bemühen ;)
Ja, und wer hat Deiner Meinung nach recht?
Doch immer das Gericht, dass meine eigene Rechtsauffassung teilt :D

passiert halt leider oft genug in unserem Rechtssystem :kp:

Und das ist ja keins in dem Sinne. Das wird immer so sein.
Es ist genau das, was von @embrujo beschrieben wurde. Wenn es Urteile gibt, gibt es Auslegungen.
Es wird sich in der Praxis nicht vermeiden lassen und hat sicher nichts mit unserem Rechtssystem zu tun.

Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, wie man das vermeiden will.

Manchmal ist auch eine Kleinigkeit, die man im ersten Durchlesen gar nicht erkennt genau das entscheidende Zünglein an der Waage, zumindest für den, der zu urteilen hat.

P.S. Die Zitate sind beim Versuch der Korrektur noch mehr durcheinander geraten.:rolleyes:
Das letzte ist von @DobiFraulein . Entschuldigung.
 
@matty

Nichts anderes habe ich aber ja geschrieben... so lange es "Rechtauffassungen" gibt - und "Auslegungen", kann es nicht "immer nur eine richtige Rechtauffassung" geben. Das ist überhaupt nicht möglich.

Dein Beitrag las sich für mich so, als känne es per Definition immer nur eine richtige Rechtsauffassung geben, und das sei ein zentraler Inhalt, der dir sogar im Studium so vermittelt wurde und in deinem Berufsleben von zentralter Bedeutung war.

Und dem kann ich nicht folgen.

Es kann im Alltag überhaupt nur eine Rechtauffassung geben, die in einem bestimmten Moment, unter bestimmten Umständen, von einem bestimmten Gericht als "richtig" erkannt wird.

Und solange niemand selbst vor Gericht steht, und selbst direkt ein Urteil erhält, kann eben jeder, der möchte, jede ihm genehme Auslegung, für die irgendwann ein Richter als richtig entschieden hat, "mit Recht" als "richtig" bezeichnen. (Es sei denn, ein Urteil wurde durch ein anderes aufgehoben oder quasi "abgelöst", weil sich, wie @embrujo geschrieben hat, die Rechtsauffassung geändert hat.)

Dass du schreibst, für dich kann es nur eine "richtige" Rechtsauffassung geben, und für die muss man sich einsetzen - das ist dein persönliches gutes Recht und deine persönliche Meinung und sicherlich begrüßenswert - aber so ist es im Alltag doch nicht?

Und das hat auch absolut nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben habe. Meiner Beobachtung nach gibt es in der Praxis durchaus mehrere nebeneinander. Und du hast jetzt eben selbst geschrieben, das sei ja gar nicht zu vemeiden.

Nein, ist es auch nicht. Unabhängig davon, ob es nur eine geben sollte...

Gestern schriebst du aber sinngemäß, es sei nicht so, wie ich behauptete hätte, es gäbe nur eine... - Warum?

Irgendwie, fürchte ich, verstehe ich dich immer noch nicht richtig. Tut mir leid. :(
 
Der Rechtsanwalt, der wegen einer falschen Auskunft haftbar gemacht wird, kommt eher nicht aus der Nummer heraus, weil es gelingt zu begründen, es gibt zwei richtige Rechtsauffassungen zu diesem Problem und beide Parteien haben Recht.

Nein, wenn die Auskunft falsch war, war sie falsch, und dann kann es keine Rechtauffassung geben, die seine Argumentation stützt.

Wenn er seine Argumentation auf bisher erfolgte Urteile und ähnliche Fälle stützt, und der Richter seiner Argumentation trotzdem "nicht folgt", wie es in der Pressemitteilung immer heißt, war die Argumentation trotzdem bis zu diesem Urteil nicht "falsch", sie war nur unter diesen Umständen nicht erfolgreich... und er hat eben im Endeffekt nicht "Recht bekommen".
 
Da kommen wir jetzt aber in einen sehr schwierigen Bereich der Anwaltshaftung..das führt hier zu weit. Ich könnte hier von einigen Haftungsprozessen berichten, nicht nur Anwälte sondern auch Steuerberater und Makler. Da würdet ihr mit den Ohren schlackern, wie weit manche Beratungspflichten gehen.
 
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