Original geschrieben von Wolfgang
"Wann ist der nächste Termin für Verhaltenstests? Kann man als Zuschauer dabei sein?"
habe ich leider auch keine Antwort erhalten.
Das wäre aber dann auch nur ein WT für Liste 2-Hunde, da die beiden Prüferinnen nur hierzu berechtigt sind. Die Liste 1-Hunde prüft ja der AmtsVet.
Hi Wolfgang,
ich glaube, die Fahrt kann man sich sparen.
Die Beschreibung der Anforderungen für das Hundeverhalten gemäß "NRW-Verhaltensüberprüfung" liegt uns ja vor. Es handelt sich um
- Elemente aus Team Test bzw. BH-Prüfung
-> kann man auf jedem Hundeplatz anschauen, braucht man nicht nach NRW zu fahren
- Elemente aus dem Wesenstest Nds., aber nur einige wenige.
Die Qualifikation der Prüfer wird hier nur per persönlicher email offenbart, nicht öffentlich. Ich sehe es überhaupt ncht ein, für eine Information, die in einem Internetforum öffentlich gegeben werden könnte, irgendwo hinfahren zu müssen.
Die Tatsache, dass Hunde der "Rassen a bis w" von Hobbyprüfern geprüft werden, Hunde der "Rassen x, y und z" jedoch von Amtstierärzten, spricht ja schon klar dafür, dass hier unsachgemäß an die Sache herangegangen wird. Wohlgemerkt, zum Zweck der Feststellung der selben Tatsachen.
Amtstierärzte sind in aller Regel
nicht qualifiziert für spezielle Fragen (Differentialdiagnose) des Aggressionsverhaltens von Hunden.
Was fehlt (außer Sicherstellung der Qualifikation der Prüfer) noch?
Wichtige Elemente, um das Aggressionsverhalten beurteilen zu können, wie ein Scheinangriff, werden in NRW nicht durchgeführt. (Hier wird nicht gefordert, dass der Hund einen Angriff aggressionslos erduldet, aber die Reaktion kann angemessen oder unangemessen sein.)
Bei Tests bei 415 Hunden in Hannover ergaben sich (auszugsweise) diese Ergebnisse (der Hund wird durch eine fremde Person mit der jeweils angegebenen Testaufgabe konfrontiert
- Anstarren: 157 Hunde reagierten mit aggressiven Signalen,
....davon 3/4/1 Hunde mit Skalierung 3/4/5
....also insgesamt 8 Hunde (1,9%) haben mehr als geknurrt
- Anschreien: 72 Hunde reagierten mit aggressiven Signalen,
....davon 4/6/19 Hunde mit Skalierung 3/4/5
....also insgesamt 29 Hunde (6,9%) haben mehr als geknurrt
- Bedrohung mit/ohne Stock: 106 Hunde reagierten mit aggressiven Signalen,
....davon 4/0/9 Hunde mit Skalierung 3/4/5
....also insgesamt 13 Hunde (3,1%) haben mehr als geknurrt
Skalierung 3 bedeutet: Schnappen aus Entfernung
Skalierung 4 bedeutet Schnappen mit unvollständiger Annäherung
Skalierung 5 bedeutet Beißen (Beißversuche)
In den Anforderungen der NRW-VÜ kommen diese Elemente nicht vor.
Die insgesamt 29 Fälle von Beißen / Beißversuchen aus den o.g. Beispielen wären nicht erkannt worden. Ich gehe davon aus, obwohl die Statistik dies nicht hergibt, dass sicherlich die selben Hunde in den verschiedenen Aufgaben mehrfach auffällig wurden. Insgesamt sind aber mindestens 19 von 415 Hunden (4,5 %) in Testsituationen aufgefallen, die in NRW gar nicht geprüft werden.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass ein Hund, der mit einer Beißattacke reagiert, wenn er angestarrt wird, als gefährlich zu bezeichnen ist. Auch beim Angeschrienwerden darf ein Hund nicht mit Beißen antworten. Diese Hunde wären in NRW aber mit einem Persilschein aus der VÜ hervorgegangen.
Und dann, wenn etwas passiert, ist das Geschrei groß
"Hund biß trotz bestandenem Test zu - sind alle Hunde trotz Test gefährlich?"
Deswegen sollte man den Test a la NRW "NRW-VÜ" (nordrhein-westfälische Verhaltensüberprüfung) nennen und den Wesenstest gemäß ehemaliger niedersächsischer VO "WT Nds." nennen.
Mir ist ein Fall bekannt, dass ein Rottweiler mit Maulkorbbefreiung aufgrund BH-Prüfung gebissen hat. (Gemäß ehemaliger nds. VO war die bestandene BH als Ersatz für den WT möglich, um Rottweiler ohne Maulkorb führen zu dürfen.)
Die NRW-VÜ ist sehr ähnlich einer BH mit VÜ, wie sie in Hundevereinen gemacht wird. Dieses Beispiel zeigt, dass ein derartiger Test nicht sicherstellt, dass gesteigert aggressive Hunde erkannt werden. Der Rotti konnte bestimmt ganz toll Achten auf dem Hundeplatz laufen.
Derzeit besteht in Nds. für Rottweiler keinerlei Pflicht zu irgendwelchen Tests mehr. Als Test zur Befreiung vom Maulkorb ist für die diskriminierten Rassen ausschließlich der WT Nds. zugelassen.
Noch ein Hinweis:
Alle Fragestellungen in diesem Thread bezogen sich ausschließlich auf die Frage, ob der WT (gemeint war aber wohl die VÜ) aussagekräftig sei. Zu dieser Frage habe ich geantwortet. Nicht gefragt war, ob die Pflicht zur Teilnahme richtig ist.
Meine Meinung ist:
1) Am besten wäre es, wenn ALLE HUNDE zu einem WT müßten. Dies wäre die beste Möglichkeit, alle aggressiv gestörten Hunde zu erkennen. Diese Idee ist aber nicht durchführbar - zu wenig Testmöglichkeiten bezogen auf alle Hunde und zu großer Widerstand von Verbänden wie Schäferhund- (u.a.)Vereine.
2) da Idee 1 nicht geht, bleibt nur, eine Auswahl von Hunden zu testen. Die Differenzierung nach Rasse ist völlig ungeeignet. Denkbar wäre ein WT (nds.)
a) für alle Zuchttiere und
b) für alle Hunde, die auffällig geworden sind. Sobald in Niedersachsen im Hundegesetz der Verweis auf die Rassen im Paragraf 3 Absatz 2, entfernt ist (was ja die CDU vor ihrem Wahlsieg zugesagt hat), dann wäre im NHundG der Punkt 2b) erfüllt.
Diese wünschenswerte Regelung, die wir hoffentlich noch dieses Jahr erreichen werden, bedeutete:
- Hunde wie jene Schäferhunde, die ohne Grund und ohne vorangehende Drohung meine Sheila zusammengebissen haben, würden Kraft Gesetzes zu gefährlichen Hunden erklärt.
- Bis zur Entscheidung über die Haltungsgenehmigung gälte Leinen- und Maulkorbpflicht.
- der Halter müßte volljährig, sachkundig, zuverlässig und persönlich geeignet sein
- Die Haltung wird dem Halter nur genehmigt, wenn die Hunde einen WT bestehen, er sie chippen läßt und er sie versichert.
- Hunde wie Sheila, die nach mehreren Angriffen aggressive Signale (Angstaggression) gegen fremde Hunde senden, würden NICHT durch UNGEEIGNETE Testverfahren von Hobbyprüfern als gefährlich eingestuft.
...übrigens...
Sheila hat bei Bedrohung mit dem Stock und beim Angestarrt-Werden jeweils geknurrt - was das Bestehen des WT nicht gefährdet hat, da dies die einzigen aggressiven Zeichen gegen Menschen waren. Beim Angeschrien-Werden z.B. hat sie mit durchhängender Leine neben mir gesessen und Beschwichtigungssignale zur Prüferin gesendet (Blickabwenden, Maulschlecken, tiefes Wedeln).