Wahl in Nds. Was bedeutet es für die Hundeverordnung. SPD gewinnt in letzter Sek.

Lilly2010

Eure Satzung wurde beschlossen als es eine Rasseliste in Niedersachsen gab. Deshalb ist die "Kampfhunde-Formulierung" noch ein Überbleibsel aus dieser Zeit und eure Satzung veraltet.

Solche umfangreichen Listen haben in der Rechtsprechung keinen Bestand mehr. Zumindest ist das ein Grund weshalb einige mir bekannte Gemeinden ihre Satzung geändert haben.

Normalerweise gibt es in Niedersachsen nur noch "normale Hunde" oder "gefährliche Hunde".

Gefährliche Hunde sind einmal natürlich Hunde die auffällig geworden sind und zum anderen, die vier üblichen Rassen "APBT, Amstaff, Staff-Bull und Bullterrier, sowie -Mixe". Denn hierbei können die Gemeinden sich noch auf das Importverbot dieser Rassen stützen.

Theoretisch können also Besitzer der unrechtmäßig betroffenen Rassen, die zuviel gezahlte Hundesteuer von 2003 bis 2013 zumindest anfechten und zurückfordern.
 
  • 16. Mai 2024
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Hi 2ndIINone ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi, also, habe heute mal vorsichtig nachgefragt..... die wussten gar nicht, dass diese Satzung so noch im Inet drin steht und es gibt die besagte Steuer bei uns nicht mehr :)

Bei uns gilt der normale Satz von 84 Euro im Jahr auch für die SoKa´s...

Trotzdem danke für eure Antworten !!!!
 
In meiner Gemeinde gibt es diese Liste in fiktiver Form auch noch, findet allerdings keine Anwendung.
Allerdings ist kein Verlass darauf, dass dieses für alle Ewigkeit so bleibt, vollkommen unabhängig von der Hundevorordnung des Landes Nds ohne Rasseliste!Die Stadt Celle z.B. hatte nie eine „Kampfhundsteuer“, nicht mal während der heißen Phase ab dem Jahr 2000. Im Jahr 2011 wurde trotzdem eine Steuer von 600€ statt 67,20€ für vier Rassen eingeführt. Da war die Rasseliste in Nds schon lange Geschichte.
 
Hi, also, habe heute mal vorsichtig nachgefragt..... die wussten gar nicht, dass diese Satzung so noch im Inet drin steht und es gibt die besagte Steuer bei uns nicht mehr :)

Bei uns gilt der normale Satz von 84 Euro im Jahr auch für die SoKa´s...

Trotzdem danke für eure Antworten !!!!


Das sind doch gute Nachrichten.
Manchmal hilft halt doch das direkte Gespräch.
 
Lilly2010

Eure Satzung wurde beschlossen als es eine Rasseliste in Niedersachsen gab. Deshalb ist die "Kampfhunde-Formulierung" noch ein Überbleibsel aus dieser Zeit und eure Satzung veraltet.

Solche umfangreichen Listen haben in der Rechtsprechung keinen Bestand mehr. Zumindest ist das ein Grund weshalb einige mir bekannte Gemeinden ihre Satzung geändert haben.

Normalerweise gibt es in Niedersachsen nur noch "normale Hunde" oder "gefährliche Hunde".

Gefährliche Hunde sind einmal natürlich Hunde die auffällig geworden sind und zum anderen, die vier üblichen Rassen "APBT, Amstaff, Staff-Bull und Bullterrier, sowie -Mixe". Denn hierbei können die Gemeinden sich noch auf das Importverbot dieser Rassen stützen.

Theoretisch können also Besitzer der unrechtmäßig betroffenen Rassen, die zuviel gezahlte Hundesteuer von 2003 bis 2013 zumindest anfechten und zurückfordern.



Da wäre ich eindeutig an entsprechenden Urteilen interessiert.

Es sieht wohl eher so aus, dass zwar einige Gemeinden, wie auch bei mir, auf diese "Rasseliste" verzichten, andere aber, ohne rechtliche Probleme, diese erst einführen!
 
Im Jahr 2011 wurde trotzdem eine Steuer von 600€ statt 67,20€ für vier Rassen eingeführt. Da war die Rasseliste in Nds schon lange Geschichte.

Ja, für die üblichen 4 Verdächtigen ist dies auch rechtlich möglich...wie 2ndIInone schon schrieb, berufen die sich auf das Importverbot. Das kann jede NDS- Gemeine machen, auch ohne Rasseliste in NDS.
Nicht höher besteuern können sie aber andere Rassen als die üblichen vier pauschal. Sie könnten nur einen bereits aufällig gewordenen Hund, jeder Rasse, aufgrund seiner festgestellten Gefährlichkeit höher besteuern.
 
Im Jahr 2011 wurde trotzdem eine Steuer von 600€ statt 67,20€ für vier Rassen eingeführt. Da war die Rasseliste in Nds schon lange Geschichte.

Ja, für die üblichen 4 Verdächtigen ist dies auch rechtlich möglich...wie 2ndIInone schon schrieb, berufen die sich auf das Importverbot. Das kann jede NDS- Gemeine machen, auch ohne Rasseliste in NDS.
Nicht höher besteuern können sie aber andere Rassen als die üblichen vier pauschal. Sie könnten nur einen bereits aufällig gewordenen Hund, jeder Rasse, aufgrund seiner festgestellten Gefährlichkeit höher besteuern.
Ja, schon klar. Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass es keine Sicherheit gibt nur weil es zur Zeit die Steuern für vier Rassen in Gemeine XY nicht gibt, dass dieses auch so bleibt.


;)
 
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