2ndIINone
10 Jahre Mitglied
Lilly2010
Eure Satzung wurde beschlossen als es eine Rasseliste in Niedersachsen gab. Deshalb ist die "Kampfhunde-Formulierung" noch ein Überbleibsel aus dieser Zeit und eure Satzung veraltet.
Solche umfangreichen Listen haben in der Rechtsprechung keinen Bestand mehr. Zumindest ist das ein Grund weshalb einige mir bekannte Gemeinden ihre Satzung geändert haben.
Normalerweise gibt es in Niedersachsen nur noch "normale Hunde" oder "gefährliche Hunde".
Gefährliche Hunde sind einmal natürlich Hunde die auffällig geworden sind und zum anderen, die vier üblichen Rassen "APBT, Amstaff, Staff-Bull und Bullterrier, sowie -Mixe". Denn hierbei können die Gemeinden sich noch auf das Importverbot dieser Rassen stützen.
Theoretisch können also Besitzer der unrechtmäßig betroffenen Rassen, die zuviel gezahlte Hundesteuer von 2003 bis 2013 zumindest anfechten und zurückfordern.
Eure Satzung wurde beschlossen als es eine Rasseliste in Niedersachsen gab. Deshalb ist die "Kampfhunde-Formulierung" noch ein Überbleibsel aus dieser Zeit und eure Satzung veraltet.
Solche umfangreichen Listen haben in der Rechtsprechung keinen Bestand mehr. Zumindest ist das ein Grund weshalb einige mir bekannte Gemeinden ihre Satzung geändert haben.
Normalerweise gibt es in Niedersachsen nur noch "normale Hunde" oder "gefährliche Hunde".
Gefährliche Hunde sind einmal natürlich Hunde die auffällig geworden sind und zum anderen, die vier üblichen Rassen "APBT, Amstaff, Staff-Bull und Bullterrier, sowie -Mixe". Denn hierbei können die Gemeinden sich noch auf das Importverbot dieser Rassen stützen.
Theoretisch können also Besitzer der unrechtmäßig betroffenen Rassen, die zuviel gezahlte Hundesteuer von 2003 bis 2013 zumindest anfechten und zurückfordern.