Urteil zu Pitbull Bexter
Vom 16.08.2001
WIESBADEN (cc) Die Stadt Wiesbaden braucht fuer den im vergangenen Jahr
getoeteten Pitbull Bexter weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz zu zahlen.
Mit diesem Urteil entschied Richter Ekkehard Bombe, der auch Praesident des
Landgerichts ist, einen seit Monaten
schwelenden Streit zwischen der Stadt und der Besitzerin des Hundes. Sie hatte
Oberbuergermeister Hildebrand Diehl verklagt, weil Bexter noch an jenem Tag
eingeschlaefert wurde, an dem er durch die Wesenspruefung fiel. Bei der hatte
Bexter aggressiv auf
Artgenossen reagiert. Seine Besitzerin hatte 8000 Mark Schadensersatz gewollt
und dazu ein Schmerzensgeld, dessen Hoehe sie in das Ermessen des Gerichtes
stellte. Aus der Entschaedigung wird nun nichts. Richter Bombe folgte der
Argumentation der Stadt, wonach es die Klaegerin versaeumte, beim
Verwaltungsgericht einen Stopp-Antrag gegen den
Sofort-Vollzug einzureichen. Damit seien saemtliche Ansprueche gegen die
Landeshauptstadt ausgeschlossen.