Urteil zu Tierschutzvertrag

Es gibt sehr viele TSVs und Tierheime, wo das NICHT so ist. :rolleyes:
Es gibt sogar welche die ihre Tiere an alleinstehende Berufstätige vermitteln, denen man offen sagen kann, dass man nach mehrjähriger regelmäßiger Impfung nicht mehr impft (Hinweis auf entsprechende Studien) und damit einverstanden sind, dass das Tier bei einem evtl. Ableben des Halters an eine Person xy (benannt) geht.
Diese "Selbstauskunft" ist ausdrücklicher Vertragsbestandteil!

Leider fallen immer die Vereine/Orgas mit unmöglichen Knebelverträgen auf und nicht die vielen, die mit vernünftigem Menschenverstand agieren.
Ja, ich kenne auch einige wo ich nur den Kopf schütteln kann ...
 
  • 29. April 2024
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Hi Rudelchef ... hast du hier schon mal geguckt?
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Warum, bitte, unterschreibe ich einen Vertrag, mit dem ich inhaltlich nicht übereinstimme ??
Und wenn da 10x "unrechtmäßige" Klauseln drin sind, erkläre ich mich mit meiner Unterschrift damit einverstanden.
Es gibt genug Orga's, da kann ich mir die Vertragsklauseln doch vorher angucken, ob ich damit einverstanden bin.

Ist grade in der "Katzerei" Gang & Gebe.
Da gibt es "Zuchttiere", die bei einigen Rassen ein horrendes Geld kosten.
Und es gibt die "Liebhabertiere", mit irgendwelchen kleinen, für den "Normalo-KH" eh nicht erkennbaren "Makeln", die das Tier aber von einem Zuchteinsatz ausschliessen.
Diese Tiere werden von Züchter meist um einiges günstiger - und da kann es schon mal um 200/300 € und mehr gehen - abgegeben, aber eben mit Kastra-Auflage, um einen Einsatz in der "Zucht" zu vermeiden.
Da kommt jetzt auch dauernd die Frage "muß ich mich da dran halten..??" und ich meine eindeutig "JA", denn ich habe das so unterschrieben, habe damit auch noch ganz schön Kohle gespart. würde aber doch jetzt gerne mal Nachbars gleichrassigen, aber ebenfalls nicht zur Zucht zugelassenen Kater drüberrutschen lassen, weil man auch mit "Rassekitten ohne Papiere" ganz schön weitere Kohle machen kann.

Gleiches in der Hundehaltung....
Besonders bei Tieren aus dem TS.
Ich bin weiterhin "PRO" für die Kastration und "Ja", sie sollte auch vertraglich verpflichtend bleiben.
Es gibt einfach zu viele "Dumpfbacken" unter den HH's - Stammuser des Forums ausgeschlossen - denen leider so ein "Uuuups-Unfall" passiert.
Oder man lässt doch einmaaaal decken, weil "Freude und Nachbarn ja schon alle gesagt haben, das wenn unsere Hündin mal Junge hat...."
Und die dann alle irgendwie doch nicht mehr können, wenn's dann soweit ist.....
Und wo landen die Welpen, wenn sie Glück haben, dann.....:unsicher: ??
Genau dort, wo ihre Eltern herkamen.... im Tierheim :sauer:.

Den ganzen anderen Schmarrn mit den Vermittlungskriterien - da bin ich selber ein "gebranntes Kind" - und dem "Eigentumsvorbehalt" kann man gerne knicken.

Aber bitte nicht die Kastrationsvorgabe !!
 
Tja, aber wenn Du Dich in genau diesen einen Hund verliebt hast?
Was machst Du dann?

Und als ich vor ein paar Monaten diesen Vertrag unterschrieben habe, wußte ich noch nicht, daß diese Klausel rechtswidrig ist.
Aber da mein Hund nunmal immer wiederkehrende Infekte hatte, kam eine Kastration eben nicht in Frage.
Und mit der Zeit habe ich mich schlau gemacht und mich dann bewußt gegen die Frühkastration entschieden.

Und ob es wirklich im Kleinkindalter (6-8 Monaten) sein muß, wage ich zu bezweifeln.

Es gibt eben auch die verantwortungsbewußten Hundehalter, die ihren Staff nicht irgendwelche dahergelaufenen Hündinnen decken lassen.
Und dazu gehöre nun mal ICH.
Es sitzen genug dieser armen Geschöpfe im TH, darum würde ich never ever produzieren lassen.
Mein Kleiner ist einer von den "Wir machen mal einen Wurf"-Hunden, die dann noch unter gefälschten Angaben (als Cane corso) verhökert werden sollten.

Von daher kann ich die TSV sogar verstehen, wenn sie versuchen, weitere Welpen möglichst zu vermeiden.
Aber hin und wieder sollten sie auch den Hundehaltern etwas vertrauen, vor allem, wenn aus Vorgesprächen hervorgeht, daß man verantwortungsbewußt mit seinen Tieren umgeht.Es ist ja nicht mein erster Staff.

Und ich bin ebenfalls kein Kastrationsgegner.Und mein Hund wird auch kastriert.
Aber dann, wenn er kopfmäßig erwachsen ist.
Oder eben dann, wenn er nur noch triebgesteuert ist oder gesundheitliche Probleme hat etc.

LG,
Kirstin
 
Eben Kirsten...

Hier entscheide ich und sonst keiner ob meine Hunde kastriert werden oder nicht :)

Interessantes zu diesem Thema übrigens auch hier zu lesen

 
Warum, bitte, unterschreibe ich einen Vertrag, mit dem ich inhaltlich nicht übereinstimme ??
Ganz einfach: weil Du vielleicht eben gerade diesen Hund aus diesem Tierheim haben möchtest, die Dir einen solchen merkwürdigen Vertrag vor die Nase halten.
Du bekommst nach der Unterschrift (und nach der Bezahlung ;)) das Tier und kannst beruhigt davon gehen, mit der Gewissheit, dass sie Dir hinterher nichts anhaben können.
Grüße Klaus
 
Danke Havelchen!

Das ist doch mal ein ausführlicher Bericht.

Und wieder bin ich froh, mich gegen den TSV gestellt zu haben und für meinen Hund entschieden zu haben.
Zum Glück habe ich auch einen gescheiten TA, der nicht grundlos kastriert und mich aufgeklärt hat.

LG,
Kirstin
 
Ich drücke es jetzt einmal ganz einfach aus:

Der Eigentumsvorbehalt ist dazu da, um Tiere u.a. vor solcher Haltung zu schützen:

Wurzel-kein%20Thf-03-10.jpg


Und der Kastrationszusatz soll dies verhindern:



Und wer das immer noch nicht verstanden hat, ist im Tierschutz FALSCH !!!
 
Ich drücke es jetzt einmal ganz einfach aus:

Der Eigentumsvorbehalt ist dazu da, um Tiere u.a. vor solcher Haltung zu schützen:

Wurzel-kein%20Thf-03-10.jpg


Und der Kastrationszusatz soll dies verhindern:



Und wer das immer noch nicht verstanden hat, ist im Tierschutz FALSCH !!!


der wille ist verständlich jedoch mit den vertraglich "vereinbarten" regeln nicht durchsetzbar. leider.
ich habe mehr mit regeln zu tun, welche von züchtern in ihre verträge aufgenommen werden und muss auch immer wieder den kopf schütteln.

pete
 
"Warum, bitte, unterschreibe ich einen Vertrag, mit dem ich inhaltlich nicht übereinstimme ??" zitat Candavio

man könnte auch fragen: wieso geben TSV verträge raus, die vor gericht (in teilen) keinen bestand haben?

mal abgesehen davon, dass das TSG auch für TSV gilt.

LG
 
Tja, der TSV, der so sehr auf die Kastration gepocht hat, war nur noch nie bei mir.
Weder zur Vorkontrolle, noch zur Nachkontrolle.
Da scheinen sie mir ja dann doch zu vertrauen (was sie auch mehrmals erwähnt haben).
Aber für den Rest bin ich dann scheinbar doch zu blöd.

Also eigentlich könnte mein Hund inzwischen genauso schrecklich aussehen, die hätten davon keinen blassen Schimmer.
Ich könnte den mißhandeln, verkommen lassen etc., aber Hauptsache, er ist kastriert.

Da frage ich mich doch, wo die Prioritäten liegen?

LG,
Kirstin
 
"Warum, bitte, unterschreibe ich einen Vertrag, mit dem ich inhaltlich nicht übereinstimme ??" zitat Candavio

man könnte auch fragen: wieso geben TSV verträge raus, die vor gericht (in teilen) keinen bestand haben?

mal abgesehen davon, dass das TSG auch für TSV gilt.

LG

Sie haben halt ihr eigenen Gesetze. Bzw. denken sie das sie diese haben. :)
Und sind dann recht erbost wenn das eben nicht so klappt.

Und nur weil ich keinen Sinn darin sehen einen gesunden Hund auf den OP-Tisch zu schmeissen, ihm Schmerzen zufügen zu lassen, weil mich die Blutung stört, ich mir erhoffe das sich das Wesen verändert, Macht mich noch lange nicht zu einem potentiellen Vermehrer.

Solange es aber nicht sein muss, sehe ich es nicht ein.
Ich könnte es mir auch nicht verzeihen wenn bei einer OP was schief laufen würde und mein Hund auf dem Tisch bliebe. Und das weil irgendwer fordert das ich das zu tun hab ? Nöö !!
 
Tja, der TSV, der so sehr auf die Kastration gepocht hat, war nur noch nie bei mir.
Weder zur Vorkontrolle, noch zur Nachkontrolle.
Da scheinen sie mir ja dann doch zu vertrauen
...
Ich könnte den mißhandeln, verkommen lassen etc., aber Hauptsache, er ist kastriert.
...
LG,
Kirstin

Hallo Kirstin, das ist ein Problem, was sehr viele Tierschutzvereine haben. Das liegt daran, dass nicht genug Ehrenamtliche vorhanden sind, die Kontrollen durchführen.
Man kann ja dafür auch nicht irgendjemanden mal einfach so eben vorbeischicken, man muss schon etwas zurückhaltender und freundlich - aber dennoch zielgerichtet - auftreten, wenn man in eine fremde Wohnung hereingelassen werden möchte.

Zutrittsrechte hat ebn nur die Behörde (Veterinäramt), nicht ein TSV.
Wenn sich mehr vernünftige Ehrenamtliche fänden, könnte mehr kontrolliert werden, viele Besitzer wünschen sich das sogar ausdrücklich.
Aber wegen "Personal"mangel muss man das leider beschränken auf Verdachtsfälle und Zufallsprinzip. Da kommt es schon mal vor, dass sehr vertrauenswürdige Menschen bewusst nicht kontrolliert werden. Das ist nichts anderes, als an der Grenze, wenn man schmuggelt...:unsicher:

Die Verträge müssen aber für die große Masse gemacht werden, und daher muss auch ein Zuchtverbot und zur Vermeidung von Unfällen bei freilaufenden Rüden und Hündinnen eine Kastrationspflicht aufgenommen werden.
Weil schließlich nicht von Privat mit zwei Backsteinen kastriert wird, was sehr weh tut, wenn man den Daumen dazwischenhat :D (Späßchen Ende), im Ernst: Kastrationen werden von Tierärzten durchgeführt, wenn es hier irgendwelche Risiken gibt, erfolgt keine Kastration, das ist doch gesichert!
Bei älteren Hunden wird, wenn die Pfleger daran denken, sogar extra reingeschrieben, dass nicht kastriert werden muss. Das ist in der Praxis doch gar kein Problem!
Es sei denn, man will eines konstruieren.

Man muss da nicht generell die Tierschutzübernahmeverträge in Frage stellen.

Zumal das Urteil, mit dem der Thread eingeleitet wurde, doch wohl überhaupt nicht rechtskräftig ist :( oder?

Consultani hat die passenden Fotos eingestellt, warum Tierschutzvereine keine Tiervermehrungen wollen.

Wer einmal ein Zuchtabfalltier gesehen hat, das nicht gleich zum elendiglichen verrecken weggeworfen wurde, sondern im Tierheim landete, kann das verstehen.

Ich gehe mehrmals die Woche an Verschlägen in einer Gartenanlage vorbei, an denen auch noch ein Schild prangt, Züchter des Deutschen Schäferhundeverbandes, furchtbar. Kein Hundekontakt, kein Menschenbezug, kein Auslauf... Aber nix zu machen.

Perfekte Verträge gibt es nicht, wer es darauf anlegt, Tierschutzarbeit zu torpedieren, wird immer etwas finden, wo er/sie ansetzen kann, Ärger zu machen.

Man könnte die Zeit so viel besser nutzen, auch als Jurist, wenn man endlich mal sachlich anfangen würde, die Kampfhundeverordnungen kaputtzukriegen.
Ich habe bewusst die falsche, boshafte Bezeichnung genommen.
Denn das steckt in den Köpfen der Verantwortlichen.
Wären es nur Hundeverordnungen, müssten nämlich auf der Liste statt Pibull Staff und Co. Schäferhunde stehen. Die haben statistisch die meisten und schlimmsten Beißvorfälle.

Aber die größere, einflussreichere Lobby.
 
Zitat: "Die Verträge müssen aber für die große Masse gemacht werden, und daher muss auch ein Zuchtverbot und zur Vermeidung von Unfällen bei freilaufenden Rüden und Hündinnen eine Kastrationspflicht aufgenommen werden."

das TSG gilt deutschlandweit, also "für die grosse masse".

ein TSV verpflichtet also einen interessenten/käufer mit seiner unterschrift zu einem, wenn man es zuspitzt, verstoss gegen das TSG
(ausnahmeregelung lass ich mal aussenvor)

und bitte - was sind freilaufende rüden und hündinnen...?
 
AndererAnsicht,

welches Urteil ist noch nicht rechtskräftig?
Im Eingangsbeitrag steht ein link. Die dort angeführten Urteile dürften Rechtskraft haben, da sie aus den Jahren 2007, 2008 und 2009 sind (zumindest konnte ich nicht erkennen, daß ein höheres Gericht zur Überprüfung der Entscheidung angerufen wurde).

watson
 
Tja, wenn alle Leute so schlau und bedacht und gewissenhaft und sonstnochwas wären, wie sie selber meinen, dann gäbe es wesentlich weniger "Hoppla-Würfe".
Manche sind wirklich zu dusselig (aber ansonsten prima Tierhalter), manche zu uninformiert und bei manchen frag ich mich, wo das Problem denn nun lag.

Ich bin absolut kein Fan von Kastrationen, erst recht nicht bei jungen Tieren. Aber es gibt nur eine Gewissheit, dass mit einem Tier kein Wurf ungeplant zustande kommt: Kastration vor Abgabe.
 
Aber es gibt nur eine Gewissheit, dass mit einem Tier kein Wurf ungeplant zustande kommt: Kastration vor Abgabe

Dazu gabs mal ein Statement eines Tierarztes ..

Was den Tierschutz betrifft, so ist das bereits ganz klar gesetzl. geregelt:
"Keinem Tier darf, ohne vernünftigen Grund, Schmerzen oder Leiden zugeführt werden!" - Es dürfen ebenso (ohne vernüftigen Grund) Organe entnommen oder verändert werden!!! - Und das ist mittlerweile auch im Grundgesetz!!!

Okay, die "wilde Kastriererei" von Katzen und Katern, hat, aufgrund des "Katzenelends", einen vernüftigen Grund - wie ich meine,... dieser heist: "unkontrollierte Hyperpopulation", mit z. T. schlimmen Folgen für die Nachkommen.
ABER! Leider übertreiben es viele Tierschützer, gerade in "Heimen" damit ein bisschen!!!
Wir leben hier nicht in Südeuropa und auch nicht in Osteuropa! - Wo herrenlose Straßenhunde sich streunernd und unkontrolliert vermehren (so wie bei uns die Katzen)! Komischerweise gibt es aber so gut wie nie einen unkastrierten Rüden aus irgend einem Tierheim!? Immer erstmal Eier ab?! (Hündinnen sind den Damen wohl zu teuer!).... Das ist in meinen Augen gesetzeswidrig, da hier ganz offensichtlich KEIN "vernünftiger Grund" vorliegt!!!
Solange sich der "Tierheimtierschutz" in einigen Bereichen offensichtlich auf die "Eier ab - Methode" konzentriert, und damit (in meinen Augen) sogar gegen das derzeitige Tierschutzgesetz verstößt (jedenfalls bei Hunden!).... gibt's von mir nicht einen Cent Spende!!! Im Gegenteil würde lieber dem Anwalt spenden, der gegen dieses "Treiben" klagt!
 
Hi!

Dazu gabs mal ein Statement eines Tierarztes ..

Welches meine zitierte Aussage nur bestätigt - es sei denn er inkludiert, dass alle Leute selbstverständlich keinen Unfallwurf zustandebringen. Wenn er das tut, hat er einen erstaunlichen Kundenkreis oder ist sehr weltfremd oder aber hält vom "Wegspritzen" mehr als vom Kastrieren.

Eine Zitatsammlung anders denkender Tierärzte dürfte ja sebst per google kein Problem darstellen - falls Du jetzt unbedingt was vom Tierarzt lesen willst.

Gruß,
knupsel
 
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn 1.der Eingriff im Einzelfalla)nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder


..........


5.zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
zitat aus dem Tierschutzgesetz
 
Eine Zitatsammlung anders denkender Tierärzte dürfte ja sebst per google kein Problem darstellen - falls Du jetzt unbedingt was vom Tierarzt lesen willst.

Nein, mir wäre ein Auszug aus einem Gesetzesentwurf lieber der eindeutig festlegt das kein Tier was bei mir lebt ( als 0815 Hundehalter) sich vermehren darf. ;)
 
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