ich lese es so, daß sie gegen den Willen ihrer Pflegestelle dort weggenommen wurde. Die Pflegestellenmutter hat lediglich nicht darauf bestanden, sie da zu behalten, als das Verhältnis zwischen ihr und der Orga in Scherben ging. Es lag keinesfalls der Grund vor, daß der Hund dort wegen der eigenen Hunde oder Kinder zur Belastung geworden war - trotz der äußerst beengten Wohnverhältnisse.
Kiwi müsste sich also im Zeitraum vom 28.8.2010, dem Tag der Wegnahme aus dem Pflegehaushalt, und dem spätestmöglichen Tag ihrer Euthanasierung (am 5.9.2010 oder früher, leider gibt es kein gesichertes Datum, lediglich die gesicherte Zeugenaussage, daß sie am 5.9.2010 tot war), zum unsozialisierbaren Beisser entwickelt haben.