Ich hätte mir gewünscht, dass Fairdog irgendwo sachlich berichtet.
Hierzu würde gehören, die rechtliche Situation in Dänemark zumindest ansatzweise darzulegen. So verstehe ich das Ganze nicht: Warum klagt man nicht bei jedem beschlagnahmten Hund? Warum klagt man nicht weiter, auch wenn ein Hund eingeschläfert wurde (um im Nachhinein festzustellen, dass die Einschläferung rechtswidrig war)? Warum ist Thor ein Präzedenzfall, so dass ein Urteil in der Sache etwas für andere Hunde ändern würde? Warum ist die Entscheidung eines "kleinen" Gerichts (erster Rechtszug) so wichtig, dass man die Entführung Thors als so schlimm empfindet - man hat vor Gericht ja noch gar nichts gewonnen, das man verteidigen müsste?
Woher weißt du es wie viele Klagen FD bereits eingereicht hat? Weißt du mehr wie der Rest? Wenn ja , dann lege es doch offen und kläre uns auf
Eventuell hast du die kleinen Fragezeichen hinter meinen Sätzen bemerkt
?
Wenn mehrere Verfahren anhängig wären, wäre es letztlich egal, ob Thors Verfahren eingestellt werden würde. Man könnte die gleichen Argumente in jedem anderen Verfahren bringen. Thors Fall war ja nur in der ersten Instanz und dort noch nicht einmal richtig verhandelt.
In Deutschland kann man Rechtsmittel gegen eine Euthanasieanordnung einlegen, diese hätten entweder von sich aus "aufschiebende Wirkung" (sprich, ein Vollzug wäre bis zur Entscheidung nicht erlaubt) oder man könnte dies im Wege des Eilrechtsschutzes durchbekommen.
Ich seh das halt als deutscher Jurist und finde es merkwürdig und deshalb hätte ich es schön gefunden, wenn fairdog, die sich ja auch an uns Deutsche richten, allgemein etwas zum Verfahren gesagt hätten.
Es kennt sich ja wahrscheinlich keiner genau mit der dänischen Rechtssprechung aus.
Ich könnte es mir nur so erklären, dass Thor der erste "Fall" ist, der von den dänischen Gerichten anerkannt wird und dessen Einschläferung vorerst gestoppt werden konnte.
Ja, und sowas hätte ich dann gerne von fairdog "irgendwie" dargelegt gehabt.
Warum muss ein Gericht einen Fall, in dem jemand enteignet wird, erst "anerkennen"?
Im Nachhinein könnte man weiter vor Gericht verhandeln, aber der Hund lebt nicht mehr.
War ja bei Bogart auch der Fall, die Besitzer wurden im Nachhinein freigesprochen.
Da ja bei Thor gerade argumentiert wird, dass es vor allem um "all die anderen Hunde" geht, könnte man auch an einem bereits toten Hund einen Präzedenzfall schaffen.
Es geht bei Fair Dog wohl auch um die momentane Aussetzung von weiteren Konfizierungen / Tötungen von Hunden, solange der "Fall" Thor noch nicht abschließend geklärt ist.
Ja, aber das wäre mit einem "neuen Thor" doch nicht anders. Ob Euthanasieanordnungen aufgehoben werden, wegen eines laufenden Verfahrens, entscheiden doch die Behörden.