Schon was Neues? Normenkontrollverfahren Niedersachsen

L

Lupo

... wurde gelöscht.
Hat schon jemand was gehört? Das Verfahren ist doch heute?!

Gruß Lupo
 
  • 19. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Lupo ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 20 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hab eben ne SMS bekommen von jemandem der dabei war. Urteilsverkündung soll erst am 30.05. um 10:00 Uhr sein!

Gruß Lupo
 
Hi Leutz,komme gerade aus Lüneburg,
Urteil und Urteilsbegründung auf nächste Woche vertagt.

Mittwoch 10.00 Uhr.
Zur Sachlage : Der 11.Senat des OVG Lüneburg hat jetzt schon beschlossen,die Revision zuzulassen.Begründung: Die unterschiedlichen LHVO`s!
Verhandelt wurden von den 14 Verfahren:4 und zwar 2 Privatklagen von Rotti-bzw Amstaff Besitzern und Klagen der Tierheime Lüneburg und Hannover.Die Richter haben an die Vertreter der Landesregierung einige Fragen gestellt,bei denen sie nicht gut aussahen.z.B. zur genetisch bedingten Agression. Antwort:Wäre von Experten so festgestellt.Nachfrage durch Anwälte:Wer ? Antwort schuldig geblieben.
Frage der Richter nach der unwiederbringlichen Gefährlichkeit bei Kat 1 Hunden:Warum dürfen Kat 2 Hunde nach bestandenenm WT ohne MK und Leine,Kat 1 aber nicht.
Antwort : Der WT kann nicht alle Risiken ausschliessen.Da das Gefährdungspotenzial bei Kat 1 grösser sei(Behauptung konnte aber nicht stichhaltig belegt werden),bleibt MK und Leine.Deshalb auch die unterschiedlichen "Erleichterungen"nach bestandenem WT.
Frage der Richter:warum sind der DSH,Boxer und Deutsche Doggen nicht auf der Liste?Antwort : Diese Rassen sind nicht so auffällig!Nachfrage:In den vorhandenen Statistiken tauchen diese Rassen aber vor den Listenhunden auf.Erklärungsnöte durch Amtsvet.
Das heisst jetzt aber nicht,dass die Regierung nur Minuspunkte gemacht hat!
Fragen z.B. zur Kostenfrage oder Kennzeichnungspflicht der Hunde sind für den Senat nicht so relevant für die LHVO.
Alles in allem war der Senat ehrlich gewillt den Kontrahenten gerecht zu werden.Der Senat hat auch die Frage gestellt,ob bei nicht bestandenem WT bei Kat 1 Hunden die Tötung sein muss,oder ob dann MK und Leine nicht ausreichten(Stichwort:Verhälnismässigkeit).
Auch die Rolle der Halter kam zur Sprache.
Fazit:die Richter sehen wohl Defizite in der Verordnung,wie schwerwiegend die gewertet werden,muss mann abwarten.Mein Eindruck ist aber,dass wir Boden gutgemacht haben und die Richter es sich nicht einfach gemacht haben

doberman_guarding_gate_md_wht.gif

Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
 
Danke Dobi, für deine Zusammenfassung aus LG. Na dann wollen wir mal hoffen bis zum 30.
 
Dobi - vielen Dank für die Information. Ich bin ja wirklich mal neugierig, was letztendlich dabei herauskommt.

Liebe Grüße

Sabine





...out of the dark - into the light, the brightness...
 
Danke Dobi,

für die Ausführungen. Hört sich eigentlich gar nicht soooo schlecht an.

Hoffen wir auf ein gutes und gerechtes Urteil am 30.5.

Liebe Grüße

bl_paw.gif
Beckersmom
bl_paw.gif

bullcom.jpg

www.hund-und-halter.de
 
Ich drücke alle Daumen die ich habe!
Ist ja wohl der Knaller, DSH nicht so oft auffällig geworden....

Gruß Sandra


pluto.gif
 
Hallo Dobi !
Vielen Dank für die Info. hoffen wir also weiter !

Vera

rotti-salto.gif
rottruns.gif
 
Noch ein Nachtrag : Die Rasselisten sollen wohl überarbeitet werden : Der Dobermann soll evtl. raus ,der Alano und weitere Rassen rein.Der Amtsvet.waren die Weiteren aber nicht mehr gewärtig.DSH;Boxer,Doggen und Airedale aber definitiv nicht.
Der Richter hatte auch noch die Frage gestellt,ob ein durchgefallener Fila nicht schon auf Grund des Grössenunterschieds eher als gefährlich anzusehen sei als ein Amstaff.

doberman_guarding_gate_md_wht.gif

Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
 
Also dass klingt für Badenwürrtemberger Ohren gar nicht so positiv. Überhauptgarnicht!!!! Wenn die Listen nicht komplett verschwinden haben wir verloren. das ist der Punkt. Werde dann halt Oldtymeboxers züchten
biggrin.gif
:

Daumendrückend Oldtymedogs

...mögen sie dereinst rächend über diese welt kommen
 
aus dem ADRK-Forum :

Heute hat die mündliche Verhandlung vor dem OVG
Lüneburg stattgefunden, an der A.Kaufhold, A. Piepgras meine Frau und ich
mit unserem Anwalt teilgenommen haben. Unterstützt wurden wir durch H.-J. Eberbach,
P. Fleige und Dr. Herrmann, die als Zuschauer angereist waren. Das Gericht hat mit den
Beteiligten und ihren Anwälten die Sache ausführlich (4,5 Std. ) erörtert,
leider aber noch keine Entscheidung getroffen, sondern einen
Verkündungstermin auf den 30.05.2001 anberaumt.
Selbstverständlich werde ich sofort nach Verkündung
weiteres mitteilen.

Bis dahin Peter Grube



rotti-salto.gif
rottruns.gif
 
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++
-----------------------------------

Hoffnung????????????????????


Der Kampf um den Kampfhund
Vor dem Oberverwaltungsgericht in Lueneburg trugen sie vor, die neue
Regelung verstosse gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
Kritische Fragen der Richter an Vertreter des
Landwirtschaftsministeriums deuteten darauf hin, dass Teile der
Verordnung moeglicherweise geaendert werden muessen. Das Urteil wird
am Mittwoch kommender Woche verkuendet.
Im Mittelpunkt der mehr als vierstuendigen Verhandlung stand die
Rasseliste, die Hunde in Gefahr-Kategorien einordnet. Rassen, die in
ihrer Gefaehrlichkeit vergleichbar seien, wuerden dort ganz
unterschiedlich behandelt, meinen die Klaeger - zwei Tierschutzvereine
aus Hannover und Lueneburg, vier Rottweiler-Zuechter und der Halter
eines American-Staffordshire-Terriers. "Auch Doggen und Schaeferhunde
koennen gross und gefaehrlich sein", sagte Alexander Blume, der Anwalt
des Lueneburger Vereins. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum von
Pitbulls ein Wesenstest verlangt werde, Schaeferhunde aber von der
Verordnung gar nicht erfasst wuerden. Zumindest einer der fuenf
Richter des 11. Senats schien diese Ansicht zu teilen. Er wies auf
eine Statistik hin, der zufolge sich gerade Schaeferhunde besonders
beisswuetig gezeigt haben. Ein Vertreter des
Landwirtschaftsministeriums erlaeuterte, die Schaeferhunde
einzubeziehen waere angesichts ihrer grossen Zahl "nicht praktikabel"
gewesen.
Der Anwalt des hannoverschen Tierschutzvereins, Martin Notthoff,
meinte, die Gefahrtier-Verordnung sei "mit heisser Nadel gestrickt"
worden. Sie enthalte zahlreiche Regelungsluecken, beispielsweise bei
den Anforderungen an die Hundehalter. "Und weshalb muss ein
Bullterrier, der beim Wesenstest durchfaellt, getoetet werden - ein
Mastino darf beim gleichen Testergebnis aber mit einem Maulkorb
weiterleben?", fragte der Anwalt. Die niedrige Durchfallquote bei den
Tests spreche dafuer, dass von den vermeintlich besonders
gefaehrlichen Rassen keine so grosse Gefahr ausgehe. Ausserdem ruegen
die Klaeger, dass private Halter gegenueber gewerblichen Zuechtern
benachteiligt wuerden. "Der gewerbliche Bereich wurde bundesweit nur
in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ausgeklammert", stellte
denn auch der Vorsitzende Richter Dieter Heidelmann fest.
Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums sagte in Hannover, das
Land habe die Neufassung der Gefahrtier-Verordnung sorgfaeltig
vorbereitet. Waehrend andere Bundeslaender auf den toedlichen
Kampfhund-Vorfall in Hamburg mit Hast reagiert haetten und deren
Verordnungen von Gerichten aufgehoben wurden, haetten an der
niedersaechsischen Verordnung Fachleute aus ganz Deutschland schon
seit Anfang 2000 gearbeitet. "Seit Inkrafttreten hat es keine
Vorfaelle mehr mit den betreffenden Rassen gegeben." Ein Klaeger gegen
die Verordnung war im August mit seiner Forderung nach einer
einstweiligen Verfuegung beim Oberverwaltungsgericht gescheitert. Die
Richter wiesen damals aber darauf hin, dass im Hauptverfahren noch
zahlreiche rechtliche Fragen zu klaeren seien.

gs, Lueneburg, 21.05.2001 18:13 Uhr


Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
Die Anwälte der Privatkläger Grube,Piepgras (ADRK)und Henkenjohann waren auch richtig gut und haben "Dampf" gemacht.

doberman_guarding_gate_md_wht.gif

Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
 
.....hier noch was vom Ministerium. (kam per Mail)

Erst die Hälfte war bei der Prüfung
Haltung und Zucht dieser Hunde seien seit Juli vergangenen
Jahres verboten, sagt Tierärztin Maria Dayen vom Tierschutzreferat des
Landwirtschaftsministeriums in Hannover.
Zu den als weniger gefährlich eingestuften Hunden der
Kategorie zwei zählen elf weitere Rassen, darunter Rottweiler und Dobermann.
Diese Hunde unterliegen einem generellen Leinen- und Maulkorbzwang. Ausnahmen
von der Verordnung sind nur möglich, wenn ein Tier den so genannten Wesenstest
besteht.
In Niedersachsen seien 2981 Hunde der Kategorie eins gemeldet,
berichtet Dayen. Bisher seien 1235 Hunde zu der Prüfung angetreten. 1186 Tiere
hätten bestanden, 49 seien durchgefallen. Für 18 von ihnen sei die Tötung
angeordnet worden. Die anderen könnten an einer Therapie oder Schulung
teilnehmen und würden anschließend noch einmal getestet.
Erst dann solle endgültig entschieden werden, was mit den
Hunden passiert. Für 900 weitere Hunde seien Termine vereinbart. Wieder andere
Tiere hätten noch nicht an der Prüfung teilnehmen können, da sie noch zu jung
seien. Für den Wesenstest müsse ein Tier mindestens 15 Monate alt sein.
Die meisten Prüfungen werden nach Angaben Dayens an der
Tierärztlichen Hochschule in Hannover durchgeführt. Außerdem gibt es rund 50
Tierärzte in Niedersachsen, die den Test abnehmen dürfen. Der Testablauf stellt
verschiedene Alltagssituationen nach, in denen der Hund in Stress geraten kann.
So wird der Kampfhund beispielsweise mit einem gleichgeschlechtlichen
Artgenossen konfrontiert. Außerdem muss das Tier zeigen, wie es auf
Kindergeschrei oder auf Bedrohung mit einem Stock reagiert. Billig ist die
Prozedur nicht. Mindestens 500 Mark muss ein Hundebesitzer dafür hinblättern,
einige Tierärzte verlangen sogar das Doppelte.
Doch nicht nur Hunde müssen zum Test. Auch die Halter müssen
nachweisen, dass sie mit dem Tier umgehen können. Zusätzlich verlangt die
Verordnung ein polizeiliches Führungszeugnis. 43 Hunde seien von den Behörden
beschlagnahmt worden, weil die Besitzer sich als nicht zuverlässig erwiesen
hätten, sagt Dayen.Diese Hunde seien entweder in einem Tierheim oder bei
zuverlässigen Haltern untergebracht worden. Doch ganz gleich, ob das Tier den
Wesenstest absolviert hat oder nicht: Von der erhöhten Steuer ist der Besitzer
nicht befreit.

im, Hannover, 21.05.2001 18:15 Uhr


Gruß Lupo
 
Zu den 54 Tierärzten:Crashkurs von 16 Std. zur Abnahme des WT inkl.Verhaltenslehre!Kam auch zur Sprache !Danach werden die TÄ auf die Hunde losgelassen.Deshalb kommt es da auch zu Auswüchsen und deshalb ist die Durchfallrate bein den Prüfern höher als in der TiHo oder bei Dr.F-P.
Lt.Landesregierung dauert diese Weiterbildung für Tä normalerweise 2 Jahre.Danach darf er sich die Qualifizierung auf seinem Praxisschild eingravieren lassen.

doberman_guarding_gate_md_wht.gif

Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
 
Hallo Lupo,

habe was ähnliches erhalten. Die Zahlen sind aber etwas anders, gel ?

Niedersachsen: Hundebesitzer klagen gegen Maulkorbzwang

Vier Hundehalter wollen Maulkorbzwang und Wesenstest zu Fall bringen.
Seit Montag klagen sie vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) gegen die Gefahrtierverordnung.

Im Vorfeld dieses ersten Musterverfahrens hatte das OVG in Lueneburg im August zwar einen Eilantrag der Klaeger abgelehnt, damit aber kein Signal fuer den Ausgang des Hauptsacheverfahrens gesetzt. "Es gilt,
eine Fuelle von rechtlichen Fragen zu klaeren", sagte
Senatsvorsitzender Dieter Heidelmann.

Die Hundebesitzer wurden vor dem OVG von Vertretern der
Tierschutzvereine Hannover und Lueneburg unterstuetzt. Sie kritisierten die Einstufung nach Rassen, die den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletze. Allein die Rassenzugehoerigkeit sage nichts ueber die Gefaehrlichkeit des Tieres aus.

Doch noch in einem anderen Punkt der Landesverordnung lauert moeglicherweise die Tuecke: Sie bezieht sich nur auf das private Halten der Hunde. "Der gewerbliche Bereich wurde bundesweit nur in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ausgeklammert", sagte Richter
Heidelmann. Auch sei der Zuchtbegriff sehr weit gefasst. Maengel, die das Gericht nun zu pruefen habe.

In Niedersachsen haben seit Erlass der Verordnung im Juli 2000 von 2980 gemeldeten Hunden bereits 2235 den Wesenstest bestanden. 49 fielen durch, 19 mussten getoetet werden. Die Gefahrtierverordnung verbietet Haltung, Zucht und Vermehrung von Kampfhunden.

Betroffen:
Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbull Terrier sowie alle Kreuzungen mit diesen Rassen. Ausnahmegenehmigungen zur Haltung gibt es nur nach bestandenem Wesenstest und Sachkundenachweis des
Besitzers.

onl, LUeNEBURG




Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
hi

bin gerade mal über die Aussage gestolpert DSH auf der Liste ist wegen zu großer Anzahl nicht praktikabel.
Tolle Leistung, die die es treffen müßte sind viele da machen wir nichts suchen wir uns halt andere und terrorisieren die. Super!!!!! Ach und da die Kassen auch leer sind nehmen wir denen auch noch den X-fachen Steuersatz ab. Man sollte echt mit ein paar hundert Hunden zum Landtag fahren und die dort mal fragen was sie den damit machen wollen, wenn keiner mehr die Hundesteuer bezahlen kann und diese Hunde jetzt sofort abgeben will. Die Duselköpfe sollen doch ihre alten Gefahrenabwehrbestimmungen nehmen, da haben sie auch die Möglichkeiten gehabt Menschen zu schützen, aber diese Erklärungen die gestern in LG und heute über die Presse gegeben wurden sind ja nur noch peinlich.
 
Hi,

Ich frag mich was passiert wenn sie eine Rasse oder
mehrere rausnehmen..

Was ist mit der kohle die die Leute für dem WT usw...
ausgegeben haben.

Und wenn die Verordnung unrechts für deren Rasse( mir am liebsten aller) geworden würd ich gern Meine Kohle wieder haben...

Also ab zum Land und Kohle wiedergeben lassen oder was..?
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Schon was Neues? Normenkontrollverfahren Niedersachsen“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

bxjunkie
Wäre Ben nicht, würde ich ihn nehmen..so ein Schätzchen Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
3
Aufrufe
202
bxjunkie
bxjunkie
G
Was heisst "nicht klar kommt"? Will er aufs Baby los? Das müsstest du bei einer Vermittlung in aller Deutlichkeit mitteilen, nicht, dass er in einem Jahr wieder gleich weit ist. Such auf FB Rosi Murweiss (ich weiss grad nicht, ob sie noch hier aktiv ist), die kann dir vielleicht n guten Rat...
Antworten
1
Aufrufe
314
pat_blue
snowflake
Es ist eigentlich ganz einfach Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
281
Aufrufe
8K
embrujo
S
Dann verschiebe ich, danke Igor. Sollte die Info nicht korrekt sein, bitte per PN melden.
Antworten
7
Aufrufe
656
Marion
Marion
V
Ist die Inkontinenz tierärztlich abgecheckt? Bekommt Sie Medikament(e) dagegen und falls ja, haben sie angeschlagen/Besserung gebracht? Ein Photo wäre auch hilfreich.
Antworten
4
Aufrufe
650
Marion
Zurück
Oben Unten