+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++
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Hoffnung????????????????????
Der Kampf um den Kampfhund
Vor dem Oberverwaltungsgericht in Lueneburg trugen sie vor, die neue
Regelung verstosse gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
Kritische Fragen der Richter an Vertreter des
Landwirtschaftsministeriums deuteten darauf hin, dass Teile der
Verordnung moeglicherweise geaendert werden muessen. Das Urteil wird
am Mittwoch kommender Woche verkuendet.
Im Mittelpunkt der mehr als vierstuendigen Verhandlung stand die
Rasseliste, die Hunde in Gefahr-Kategorien einordnet. Rassen, die in
ihrer Gefaehrlichkeit vergleichbar seien, wuerden dort ganz
unterschiedlich behandelt, meinen die Klaeger - zwei Tierschutzvereine
aus Hannover und Lueneburg, vier Rottweiler-Zuechter und der Halter
eines American-Staffordshire-Terriers. "Auch Doggen und Schaeferhunde
koennen gross und gefaehrlich sein", sagte Alexander Blume, der Anwalt
des Lueneburger Vereins. Es sei nicht nachzuvollziehen, warum von
Pitbulls ein Wesenstest verlangt werde, Schaeferhunde aber von der
Verordnung gar nicht erfasst wuerden. Zumindest einer der fuenf
Richter des 11. Senats schien diese Ansicht zu teilen. Er wies auf
eine Statistik hin, der zufolge sich gerade Schaeferhunde besonders
beisswuetig gezeigt haben. Ein Vertreter des
Landwirtschaftsministeriums erlaeuterte, die Schaeferhunde
einzubeziehen waere angesichts ihrer grossen Zahl "nicht praktikabel"
gewesen.
Der Anwalt des hannoverschen Tierschutzvereins, Martin Notthoff,
meinte, die Gefahrtier-Verordnung sei "mit heisser Nadel gestrickt"
worden. Sie enthalte zahlreiche Regelungsluecken, beispielsweise bei
den Anforderungen an die Hundehalter. "Und weshalb muss ein
Bullterrier, der beim Wesenstest durchfaellt, getoetet werden - ein
Mastino darf beim gleichen Testergebnis aber mit einem Maulkorb
weiterleben?", fragte der Anwalt. Die niedrige Durchfallquote bei den
Tests spreche dafuer, dass von den vermeintlich besonders
gefaehrlichen Rassen keine so grosse Gefahr ausgehe. Ausserdem ruegen
die Klaeger, dass private Halter gegenueber gewerblichen Zuechtern
benachteiligt wuerden. "Der gewerbliche Bereich wurde bundesweit nur
in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ausgeklammert", stellte
denn auch der Vorsitzende Richter Dieter Heidelmann fest.
Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums sagte in Hannover, das
Land habe die Neufassung der Gefahrtier-Verordnung sorgfaeltig
vorbereitet. Waehrend andere Bundeslaender auf den toedlichen
Kampfhund-Vorfall in Hamburg mit Hast reagiert haetten und deren
Verordnungen von Gerichten aufgehoben wurden, haetten an der
niedersaechsischen Verordnung Fachleute aus ganz Deutschland schon
seit Anfang 2000 gearbeitet. "Seit Inkrafttreten hat es keine
Vorfaelle mehr mit den betreffenden Rassen gegeben." Ein Klaeger gegen
die Verordnung war im August mit seiner Forderung nach einer
einstweiligen Verfuegung beim Oberverwaltungsgericht gescheitert. Die
Richter wiesen damals aber darauf hin, dass im Hauptverfahren noch
zahlreiche rechtliche Fragen zu klaeren seien.
gs, Lueneburg, 21.05.2001 18:13 Uhr
Bis dann
Sylvia & Kira