[Sachsen-Anhalt] Koalition einigt sich auf Kampfhundegesetz ab März 2009

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Colonel Kurtz

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Koalition einigt sich auf Kampfhundegesetz ab März 2009
Versicherungszwang für alle neugeborenen Hunde


Nach jahrelangen Diskussionen bekommt Sachsen-Anhalt als letztes deutsches Bundesland ein Kampfhundegesetz. Der Innenausschuss des Landtages segnete einen entsprechenden Gesetzentwurf gestern in Magdeburg mit den Stimmen der CDU / SPD-Koalition ab, teilten die Fraktionen mit.


Quelle&Text:
 
  • 29. April 2024
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Hi Colonel Kurtz ... hast du hier schon mal geguckt?
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[ironiean] juhuuu wurde ja auch Zeit die Bürger von den beißwütigen Bestien mit den 12 Tonnen Beißkraft und der 2. Zahnreihe zu schützen... [ironieaus]
 
Aber was passiert nun wirklich?
Ist der MK-Zwang schon beschlossen?
Darf man weiterhin züchten?
LG
 
Aber was passiert nun wirklich?
Ist der MK-Zwang schon beschlossen?
Darf man weiterhin züchten?
LG


Warte mal noch ein wenig. Ich versuche momentan den Gesetzentwurf mal in die Hände zu bekommen. Anscheinend sollen da noch ganz schöne Patzer drin sein, auch bezüglich verfassungsrechtlichen Bedenken (Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung der Hundehalter).

näheres folgt demnächst...
 
(3) Bedienstete und sonstige Beauftragte der Behörde dürfen, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist:

1. Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden jederzeit
und

2. Betriebsräume während der Betriebszeiten betreten.

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung
(Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

 
Aktueller Gesetzentwurf 02.12.2008
voraussichtliche Verabschiedung am 11.12.2008 oder 12.12.2008

 
ui liest sich nicht wirklich gut oder?!

na ich hoffe, weil so wie ich es verstanden habe hat kein hund ne chance auf maulkorbbefreiung,dass sich da noch was ändert....

ich seh schon die ganzen lieben Hunde in den TH....:(
 
ui liest sich nicht wirklich gut oder?!

na ich hoffe, weil so wie ich es verstanden habe hat kein hund ne chance auf maulkorbbefreiung,dass sich da noch was ändert....

ich seh schon die ganzen lieben Hunde in den TH....:(


linke Seite alt rechte Seite neu bzw aktualisiert

Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer privater Grundstücke an der Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen. Auf Antrag kann die zuständige Behörde eine Genehmigung zur Entbindung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erteilen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeschlossen
erscheint.
 
Landtag will Kampfhundegesetz beschließen

Ein Kampfhundegesetz für Sachsen-Anhalt steht an diesem Donnerstag im Mittelpunkt der Landtagssitzung in Magdeburg. Nach jahrelangen Diskussionen wollen die Abgeordneten einen Gesetzentwurf beschließen, auf den sich die Koalitionspartner CDU und SPD kürzlich geeinigt hatten..

Quelle&Text:

PS: Was wohl die Dogos in dem Artikel sollen?:kp:
 
Ne Freundin hatte da wohl angerufen und sich erkundigt, es hieß dass alle Hunderassen, für die ein Importverbot besteht, einen Wesenstest absolvieren müssen. Wird der bestanden gibts Maulkorbbefreiung. Leinenzwang gilt ja eh für alle Hunde...
 
Kampfhunde-Gesetz in Sachsen-Anhalt verabschiedet

Als letztes Bundesland hat nun auch Sachsen-Anhalt ein Kampfhunde-Gesetz. Nach jahrelangem Ringen verabschiedete der Landtag heute das Gesetz mit der Mehrheit der Koalitions-Fraktionen, FDP und Linke stimmten dagegen. - Ab März nächsten Jahres erhalten nun alle neugeborenen Hunde elektronische Chips und werden registriert. Die Besitzer müssen eine Haftpflichtversicherung für das Tier abschließen. Für vier besonders gefährliche Hunde-Rassen sind Wesens-Tests sowie eine Leinen- und Maulkorb-Pflicht geplant.

Quelle&Text:
 
Was ändert sich für die Hundehalter?

Mit dem Kampfhundegesetz kommen auf Hundehalter in Sachsen-Anhalts zahlreiche Neuerungen zu.

Fragen und Antworten ->

Quelle&Text:
 
Hallo,

nachdem meine Anfrage im Brett Verordnungen & Rechtliches mit einem Link ins Brett Presse/Medien versehen wurde, möchte ich meine rechtliche Frage nun hier im Presse-Brett erneut stellen.

In dem Gesetzestext finde ich keinen Paragrafen, der für Listenhunde eine Maulkorbpflicht vorsieht.
Für auffällige Hunde (individuell aufgefallene, tatsächlich gefährliche Hunde) steht in § 12 Absatz (2)
Gefährliche Hunde nach § 3 Absatz 3 sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an der Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen

Die Listenhunde (definiert unter Bezugnahme auf das Bundesgesetz) sind im sachsen-anhaltinischen Gesetz aber in §3 Absatz 2 definiert.

Und im ganzen Gesetz stehen nirgendwo Verhaltensvorschriften für Halter von Absatz 2-Hunden

Hab ich was übersehen?
Ist das im Gesetz vergessen worden?
Oder ist das Hundegesetz, was z.B. im Radio als "Kampfhundegesetz" zitiert wird, tatsächlich ohne Verhaltensvorschriften für Listenhunde?

Link zum Gesetz (PDF-Format), das heute verabschiedet wurde:


Der Link zum Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) führt zu einer Kommentarseite, die aussagt
Für welche Hunde gilt Maulkorb- und Leinenzwang sowie die Pflicht, einen Wesenstest zu absolvieren?

Dies gilt für alle Hunde der vier als gefährlich eingestuften Rassen sowie für Hunde anderer Rassen, die schon einmal aufgrund besonderer Aggressivität aufgefallen sind oder zugebissen haben. Bei Hunden, die bei dem Wesenstest ihre Ungefährlichkeit nachweisen, soll der Maulkorb- und Leinenzwang entfallen. Der Test muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Haltung erfolgen.
Für diese Gesetzesauslegung wird keine Quelle angegeben.
Das Gesetz enthält die behauptete Vorschrift

"...Maulkorb- und Leinenzwang .... gilt für alle Hunde der vier als gefährlich eingestuften Rassen..." nicht!
 
Koalition einigt sich auf Kampfhundegesetz ab März 2009




Die Volkszeitung berichtet nicht korrekt. Es ist kein Gestez verabschiedet worden, dass das Wort "Kampf" oder "Kampfhund" oder "Kampfhundegesetz" enthält. Das Hundegesetz nimmt allerdings Bezug auf Listenhunde gemäß der Rasseliste im Bundesgesetz (welches ja hoffentlich bald überprüft und dann geändert wird)
 
ui liest sich nicht wirklich gut oder?!
Mit Kennzeichnungs-, Versicherungs- und Registrierungspflicht bin ich einverstanden.

na ich hoffe, weil so wie ich es verstanden habe hat kein hund ne chance auf maulkorbbefreiung,dass sich da noch was ändert....

Hast du das Gesetz gelesen?
Warum vermutest du eine Maulkorbpflicht? Erfüllt dein Hund einen der Punkte aus §3 Absatz 3?
Falls nein, hat er meines Erachtens keine Maulkorb- oder Leinenpflicht.
 
Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer privater Grundstücke an der Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen. Auf Antrag kann die zuständige Behörde eine Genehmigung zur Entbindung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erteilen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeschlossen
erscheint.

hallo Colonell,

Dein Zitat entspricht nicht der Version, die ich für die aktuelle Version halte.
Meines Erachtens gilt
(2) Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an der Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen. Auf Antrag kann die zuständige Behörde eine Genehmigung zur Entbindung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erteilen, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeschlossen erscheint.

Dieser Absatz betrifft Hunde nach § 3 Abs. 3, das sind jene Hunde, die gebissen, gehetzt oder sonstwas gemacht haben. Also nicht jene, die aufgrund ihrer Rasse besonders behandelt werden. Die letztgenannten sind erlaubnispflichtig.
 
Bekam gerade Rückruf vom Ordnungsamt der Stadt Magdeburg (Landeshauptstadt Sachsen-Anhalt). Die wissen auch noch nicht, was gelten soll. Die Dame meldet sich bei mir, wenn sie weiß, ob Listenhunde eine Maulkorbpflicht haben oder nicht.
 
Bekam gerade Rückruf vom Ordnungsamt der Stadt Magdeburg (Landeshauptstadt Sachsen-Anhalt). Die wissen auch noch nicht, was gelten soll. Die Dame meldet sich bei mir, wenn sie weiß, ob Listenhunde eine Maulkorbpflicht haben oder nicht.

Mal abwarten bis die endgültig abgefasste Version auf dem Server steht. Es ist eh schon genug Chaos drin. Sobald ich hier etwas höre, sag ich Bescheid.
 
Der lange Weg zu einem Kampfhundegesetz in Sachsen-Anhalt

Bei einer Anhörung im Landtag zum Kampfhundegesetz hatten Tierhalter vor Monaten ihre Hunde mitgebracht. Innenminister Holger Hövelmann (SPD) ging auf dem Weg zum Mikrofon an ihnen vorbei.

Quelle&Text:
 
Landtag verabschiedet Kampfhundegesetz inkl. Radiomeldung

Der Landtag in Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag dem lange umstrittenen Kampfhundegesetz zugestimmt. Damit verfügen nun alle Bundesländer über ein solches Gesetz.

Quelle&Text:
 
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