M-a-t-t-h-i-a-s
10 Jahre Mitglied
Hallo,
in ein paar Wochen zieht bei uns ein Staff-Welpe ein. Gestern war ich beim OA und hab mir den "Antrag für die Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes" geholt. Beim durchlesen ist mir was aufgefallen.
Punkt 4. Abschnitt2.: Die Person, die den Hund führt, muß das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher zu führen. Außer der Antragstellerin oder dem Antragsteller sollen nachstehend namentlich benannte Personen den Hund außerhalb des eingefriedeten Besizutums sowie in Häusern mit mehreren Wohnungen außerhalb der Wohnung führen (freiwillige Angabe....
In Hessen dürfen meines wissens nach nur Leute einen Liste 1 Hund führen die die Sachkundeprüfung bestanden haben. Ich habe auch nichts anderes im Netzt gefunden. Habt ihr eine Erklärung warum in dem ganzen Schrieb definitiv NIX von der Sacvhkund steht?
Gruß
in ein paar Wochen zieht bei uns ein Staff-Welpe ein. Gestern war ich beim OA und hab mir den "Antrag für die Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes" geholt. Beim durchlesen ist mir was aufgefallen.
Punkt 4. Abschnitt2.: Die Person, die den Hund führt, muß das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher zu führen. Außer der Antragstellerin oder dem Antragsteller sollen nachstehend namentlich benannte Personen den Hund außerhalb des eingefriedeten Besizutums sowie in Häusern mit mehreren Wohnungen außerhalb der Wohnung führen (freiwillige Angabe....
In Hessen dürfen meines wissens nach nur Leute einen Liste 1 Hund führen die die Sachkundeprüfung bestanden haben. Ich habe auch nichts anderes im Netzt gefunden. Habt ihr eine Erklärung warum in dem ganzen Schrieb definitiv NIX von der Sacvhkund steht?
Gruß