Sachkundeprüfung

Christian27

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zur Sachkundeprüfung. Eine Bekannte von mir muss sie bald ablegen hat aber etwas Angst davor das sie es nicht schafft, da ihr Hund noch ziemlich an der Leine zieht usw. und daher hat sie vor der praktischen Aufgabe Angst. Da ich mich damit nicht so auskenne wollte ich euch mal fragen was bei dem praktischen Teil alles gemacht werden muss und ob das schwierig ist. Meine Bekannte hat mir ebenfalls erzählt, dass ihr gesagt wurde, sollte sie zweimal durchfallen wird ihr der Hund entzogen. Stimmt das?? :eek:

Würde mich auf Antworten freuen :)
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Christian27 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 29 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Also du machst die BH und dein Freund die Sachkunde-Prüfung?

Auch hier kommt es auf Bundeland und prüfen an.
 
Niedersachsen: Der Sachkundenachweis ist nur für Ersthundehalter verpflichtend.
Wer innerhalb der letzten 10 Jahre für mindestens 2 Jahre einen Hund ohne Beanstandungen gehalten hat, ist automatisch als Sachkundig anerkannt.

Der theoretische Sachkundenachweis kann von den Hundehalterinnen und Hundehaltern als Online-Test wie auch als Papierfragebogen abgelegt werden. Es handelt sich um einen Multiple-Choice-Test bestehend aus 35 Fragen. Die Themenbereiche umfassen: Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit; Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht. Die Bereitstellung des Multiple-Choice-Tests erfolgt durch eine beauftragte zentrale Stelle.

Praktische Prüfung der Hundehaltersachkunde
Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Sie muss nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden. Der Schwerpunkt der niedersächsischen Prüfung liegt nicht auf der Überprüfung des Ausbildungsstandes des Hundes oder auf der Bewertung des Hund-Haltergespannes, sondern auf der Überprüfung der Sachkunde der Halterin/des Halters. Sofern die Hundehalterin/der Hundehalter einmal erfolgreich eine praktische Prüfung abgelegt hat, muss sie/er diese Prüfung nicht bei Anschaffung eines weiteren Hundes wiederholen. Im Falle des Haltens eines als gefährlich eingestuften Hundes muss mit diesem Hund die praktische Sachkundeprüfung erneut abgelegt werden. Die zu prüfenden Situationen und die Bewertung der Prüfung werden rechtzeitig zum Inkrafttreten der Verpflichtung im Juli 2013 bekannt gegeben.

Gruß
tessa
 
Vielen Dank für die ausführliche Antwort @tessa
Ich wusste garnicht, dass man die Prüfung nicht mit dem eigenen Hund durchführen muss. Also könnte meine Bekannte theoretisch auch einen anderen Hund in die Prüfung nehmen also z.B den ihrer Freundin? Und wie ist das mit dem durchfallen? Stimmt das wirklich, dass wenn man zweimal durchfällt einem der Hund weggenommen wird?

VG
Christian
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Sachkundeprüfung“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

yvox
Ich kann nix beitragen, aber wünsche euch wirklich alles Gute und daß ihr das gemeinsam durchsteht. Ich hatte ebenfalls vor den Tests regelmäßig ähnliche Ängste, die zwar nie wirklich rational waren, aber ich weiß einigermaßen, wie du dich fühlst. Ihr macht das schon irgendwie.
Antworten
32
Aufrufe
2K
guglhupf
guglhupf
G
ich bin bei andreas georgi aus roßdorf, kann ich guten gewissens empfehlen
Antworten
1
Aufrufe
2K
Eve_Pablo
Eve_Pablo
kassy1609
Hallo Leute, ich würde gern etwas über die sachkundeprüfung in Sachsen für Listenhunde erfahren. Wo muss man es beantragen, wie läuft das alles ab und was muss bei dem praktischen Teil gemacht werden? Ich danke schon mal für die Infos.
Antworten
0
Aufrufe
1K
kassy1609
kassy1609
Bulli
Ja das mit der maulkorbbefreiung funktioniert nicht aber ich denke das mit dem halti ist nicht so ein riesenproblem....den Maulkorb kennt er auch ich finde es nur nervig wenn er ihn immer aufhaben MUSS....:eg:
Antworten
2
Aufrufe
1K
Bulli
L
ich habe im Jahr 2000 die Sachkundeprüfung gemäß § 4 Abs.2Nr.2 bestanden.Die Bescheinigung hierzu wurde in Köln ausgestellt (mein damaliger Wohnort)Die Halteerlaubnis für den Anlage 1 Hund (klingt schrecklich :cry: )war bis 2006 befristet. Nun lebe ich wieder in Sachsen.Habe einen...
Antworten
0
Aufrufe
846
LuminousRat
L
Zurück
Oben Unten