Sachkundeprüfung in Hessen

M-a-t-t-h-i-a-s

10 Jahre Mitglied
Hallo,

in ein paar Wochen zieht bei uns ein Staff-Welpe ein. Gestern war ich beim OA und hab mir den "Antrag für die Erlaubnis zum Halten und Führen eines gefährlichen Hundes" geholt. Beim durchlesen ist mir was aufgefallen.

Punkt 4. Abschnitt2.: Die Person, die den Hund führt, muß das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund sicher zu führen. Außer der Antragstellerin oder dem Antragsteller sollen nachstehend namentlich benannte Personen den Hund außerhalb des eingefriedeten Besizutums sowie in Häusern mit mehreren Wohnungen außerhalb der Wohnung führen (freiwillige Angabe:(....

In Hessen dürfen meines wissens nach nur Leute einen Liste 1 Hund führen die die Sachkundeprüfung bestanden haben. Ich habe auch nichts anderes im Netzt gefunden. Habt ihr eine Erklärung warum in dem ganzen Schrieb definitiv NIX von der Sacvhkund steht?

Gruß
 
  • 2. Mai 2024
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Hi M-a-t-t-h-i-a-s ... hast du hier schon mal geguckt?
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schreibe mal Beckersmom oder Hund und Halter an... von der Sachkunde, die in Hessen Vorschrift sein soll, höre ich heute das erste mal, schäm...

trifft das auch zu wenn ich als Gast aus Bayern, in Hessen dort mit einem dort lebenden Listie Gassi gehe???
 
§ 6
Sachkunde

(1) Sachkundig ist eine Person, die über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Zum Nachweis dieser Sachkunde ist der zuständigen Behörde die Bescheinigung einer vom Regierungspräsidium Darmstadt im Benehmen mit dem Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. und der Landestierärztekammer Hessen benannten sachverständigen Person oder Stelle vorzulegen. Die Sachkundeprüfung hat nach Standards zu erfolgen, die vom Regierungspräsidium Darmstadt im Benehmen mit dem Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. und der Hessischen Landestierärztekammer festgelegt worden sind.


(2) Die Bescheinigung gilt jeweils nur für den bestimmten gefährlichen Hund, für den die Sachkundeprüfung im Sinne von Abs. 1 erfolgt ist.


also gehe ich mal davon aus, daß auch für dich gilt wenn du mit einem Hessenkampfschmuser spazieren gehen möchtest.
 
Mail mal Beckersmom an, sie kann dir kompetent Auskunft geben.
 
am Kopf kratz, es wird hier in Deutschland wirklich immer wirrer...

In Bayern brauchst du als "Gast" egal ob mit eigenen oder hier lebenden Hund nichts... nur der Hund der hier lebt braucht Gutachten ect.

- mein Minibulli mit Papieren ist in Bayern ein zum Standart mutiert, weil er 5 mm ! zu groß ist in Hessen könnte er ohne Bedenken noch wachsen...

Gibt es den § 6 nur für Kat 1 oder auch für Kat 2 Hunde ?

je mehr ich nachdenke, um so mehr Fragen gibt es...

schreibst du oder ich Beckersmom an und stellst es dqann hier ein ?
 
Gibt es den § 6 nur für Kat 1 oder auch für Kat 2 Hunde ?

In Hessen gibts nur eine Kategorie. Dazu zählen
1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire-Bullterrier,
4. Bullterrier,
5. American Bulldog,
6. Dogo Argentino,
7. Fila Brasileiro,
8. Kangal (Karabash),
9. Kaukasischer Owtscharka,
10. Mastiff,
11. Mastino Napoletano.
und natürlich Mischlinge unter denen.

Klar, werde sie anschreiben und das dann hier reinschreiben oder sie antwortet hier direkt.
 
Das ist doch alles genau in der Hunde-Verordung beschrieben:

Erteilung und Widerruf der Erlaubnis
(1) Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes darf nur erteilt werden, wenn die
Halterin oder der Halter
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. zuverlässig ist,
3. sachkundig ist,
4. eine positive Wesensprüfung für den Hund nachweist,
5. nachweist, dass der Hund artgerecht gehalten wird und die erforderlichen Maßnahmen
getroffen worden sind, damit von ihm keine Gefahren für Leben, Gesundheit,
Eigentum oder Besitz ausgehen,
6. nachweist, dass der Hund mit einem Chip nach § 12 gekennzeichnet ist,
7. nachweist, dass für den Hund nach Maßgabe einer gesetzlichen Regelung eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist,


Führen eines Hundes
(1) Ein gefährlicher Hund darf außerhalb des eingefriedeten Besitztums nur geführt werden,
wenn der Halterin oder dem Halter eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 3 erteilt worden ist.
(2) Einen gefährlichen Hund darf nur führen, wer
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. den Nachweis der Sachkunde (§ 6) besitzt und
3. körperlich und geistig in der Lage ist, den Hund sicher im Sinne von § 1 Abs. 1 zu
führen.
(3) Gefährliche Hunde dürfen nur einzeln geführt werden.
(4) Ein gefährlicher Hund darf außerhalb des eingefriedeten Besitztums keiner Person
überlassen werden, die die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht erfüllt.



Heißt also, dass jeder der den Hund ausführen möchte die Sachkunde mit ihm ablegen muss.


Habt ihr eine Erklärung warum in dem ganzen Schrieb definitiv NIX von der Sacvhkund steht?

Spätestens, wenn Du dazu Angaben im Antrag gemacht hast wird nach der Sachkunde der Pesonen gefragt, die Du genannt hast. Allerdings können WT und Sachkunde erst abgelegt werden, wenn der Hund 15 Monate alt ist.
 
Frage ich mich weiter, reicht es wenn mir hier aus Bayern die Sachkunde bestädigt wurde?
 
Für Deinen eigenen Hund reicht das - nicht aber wenn Du in Hessen einen "fremden" Listenhund führen möchtest.
 
In Bayern braucht es keinen Sachkundenachweis für die Haltung eines Sokas...ich habe aber den §11 des TschG, reicht das? Ja oder?
 
:hallo:Ich komme auch aus Hessen und habe einen Dogo Argentino Rüden, bei uns lief es so ab:

Auf die Gemeinde gedackelt um die Vorläufigehaltungsgenehmigung zu bekommen.

Ich brauchte dazu:

Polizeiliches Führungszeugniss (konnte Ich direkt da beantragen kostete glaub ich ca. 17€)
Ich musste ein Bild vom Hund vorlegen für die "Verbrecherkatei".
Ihn für die Hundesteuer anmelden (kostet bei mir 600€ zu überweißen)
Dann musste Ich ein Formular ausfüllen (wo her der Hund kommt, wie er gehalten wird u.s.w.)
Vorweißen das der Hund gechippt und geimpft ist.
Nachweisen das der Hund versichert ist.

Dann durfte Ich noch ne menge Fragen beantworten, angeben wer den Hund ausser mir führt (braucht auch das Polizeiliche Führungszeugniss).

Dann sagte mir mein "netter" Ordnungsbeamte ich bekomme nur eine Genehmigung befristet auf 9 monate dann muss mein Hund den Vorläufigen Wesenstest machen.

Nach dem er uns schon über ne Stunde schickaniert hat kam der ober Hammer Ich habe Ihm das Bild gegeben was Ich unten angehängt habe.
Und da sagte er doch glatt Ich solle Bitte den Hund vorführen der ist ja mindestens schon 2 Jahre und hat bestimmt über 30kg.:unsicher:
Gut ich raus ins Auto und hab den kleinen Wurm von 9 Wochen rein geschleppt nur damit der nette Beamte sich überzeugen kann das der Zwerg kein 30kg Monster ist.

Ok alles gut Ich bekomme die Genehmigung aber bis das alles überprüft ist und Ich etwas mit der Post bekomme darf der Hund in Hessen nicht auf die Straße:verwirrt:,
Ich nur hmm wir wohnen noch zur miete wo soll er denn hin machen? Das wäre nicht sein Problem nur wenn Ich mit dem Hund gesehen werde, würde das Konsequenzen haben.

Na ja egal wir haben alles gemacht und gut überstanden.
Und Ich bin richtig stolz auf mich gewesen das Ich wärend der ganzen Zeit höflich geblieben bin.:engel:
Obwohl Ich ihm am liebsten die Augen ausgekratzt hätte für so viel frechheit:wut:

Zeitsprung: haben dann mit 9 Monaten den "kleinen" Wesenstest gemacht damit unser Bär die Leihnenbefreiung bekommt. Und müssen jetzt mit 15 Monaten den großen machen und den Sachkundenachweiß gleich mit.

Ich schicke dir mal ne PM, kannst Mich ja mal anrufen wenn Du möchtest.

Lg Wildrose
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Die Fehler dürft Ihr alle behalten sind ne ganze menge und es ist schon spät (oder früh:(lol:
 

Anhänge

In Bayern braucht es keinen Sachkundenachweis für die Haltung eines Sokas...ich habe aber den §11 des TschG, reicht das? Ja oder?

In Bayern ja, nicht aber in Hessen. Du darfst hier nur einen Listenhund führen MIT DEM
Du die Sachkunde abgelegt hast.
Das liegt daran, dass in Hessen die Sachkunde in 2 Bereiche eingeteilt ist: 1. Theorie (multiple Choise Fragebogen), 2. Praktischer Teil in dem mit dem Besitzer/Ausführer und dem Hund der Gehorsam überprüft wird.
 
In Bayern braucht es keinen Sachkundenachweis für die Haltung eines Sokas...ich habe aber den §11 des TschG, reicht das? Ja oder?


Die in einem anderen Land erworbene Sachkundebescheinigung kann von der zuständigen
Behörde anerkannt werden, wenn sie den in Hessen gestellten Anforderungen entspricht.


Das ist eine ganz schwammige Geschichte, da Du zwar den $11 TschG hast, allerdings hier bei der Sachkunde ja auch der Gehorsam des Hundes Bestandteil derselbigen ist.

Mitarbeiter/innen von Tierheimen z.B. brauchen keine gesonderte Sachkunde, solange sie dort arbeiten und mit Listenhunden umgehen müssen. Hat jedoch ein/e Mitarbeiter/in eines Tierheimes privat einen Listenhund muss sie mit diesem ebenfalls die Sachkunde ablegen.​
 
@WildRose: Du hast einen gravierenden Fehler gemacht: Du brauchst die vorläufige Genehmigung bereits BEVOR Du Dir überhaupt einen Welpen/Hund anschaffst.

Von daher war der Ordnungsbeamte noch nett, er hätte Dir auch ein Bußgeld aufdrücken können, weil Du einen Listenhund OHNE gültige Genehmigung hälst ;)
 
@WildRose: Du hast einen gravierenden Fehler gemacht: Du brauchst die vorläufige Genehmigung bereits BEVOR Du Dir überhaupt einen Welpen/Hund anschaffst.

Von daher war der Ordnungsbeamte noch nett, er hätte Dir auch ein Bußgeld aufdrücken können, weil Du einen Listenhund OHNE gültige Genehmigung hälst ;)

Wurde mir beim OA mal anders gesagt. O-Ton vom Leiter des OA: Holen sie sich erst mal den Hund, dann kommen sie vorbei und sie bekommen die vorläufige Genehmigung.
 
Liegt wohl auch daran, das der eine nicht weiß, was der andere sagt...ähnlich ist es hier in Bayern doch auch...

P.S. wir wurden auch noch nie bei den Gassigängen mit den Sokas nach irgend welcher Sachkunde vom TH Personal gefragt...
 
@WildRose: Du hast einen gravierenden Fehler gemacht: Du brauchst die vorläufige Genehmigung bereits BEVOR Du Dir überhaupt einen Welpen/Hund anschaffst.

Von daher war der Ordnungsbeamte noch nett, er hätte Dir auch ein Bußgeld aufdrücken können, weil Du einen Listenhund OHNE gültige Genehmigung hälst ;)


Das weiß Ich jetzt auch. Das war da mals der Fall wo Du mir noch Tips gegeben hast wie Ich das Kind am besten aus dem Brunnen hole. Weil wir den kleinen schon geholt haben.

Ich muss dazu sagen das Ich ein paar Tage vorher schon mal da war und gefragt habe was ich alles brauche für die Genehmigung u.s.w.. Und mir da schon deutlich gesagt wurde das solche Hunde in unserem Ort nicht erwünscht sind.:uhh:
Er erzählte mir auch das der 9 Wochen allte Krümel einen Wesenstest bräuchte (nix mit 15 Monaten der hatte keine Ahnung) und wollte mir keine Genehmigung geben ohnen diesen Test.

Zum Glück habe Ich beim Ministerium für Bildung und Sport oder so angerufen und mir wurde nett auskunft gegeben von einem Herrn Luettmann den Ich auch von unserer Gemeinde aus noch angerufen habe der unserem netten Beamten gesagt hat was Stand der Dinge ist. Sonst hätte Ich mit Sicherheit keine Genehmigung bekommen.

Als Ich das erste mal da war wurde mir weder gesagt das Ich ein Bild brauche noch das Ich den Hund vorführen muss:(
Er hat Mich beim 2ten Besuch sage und schreibe 4 mal heim geschickt irgend welche sachen zu holen oder Zettel aus zu füllen.
Das geilste war der Spruch: "Füllen sie bitte diesen Zettel aus" Ich sagte haben sie mal einen Stift. "Nein das machen sie bitte zu Hause und morgen haben wir geschlossen".
Zum Glück wohne Ich nur 5 Minuten weg und konnte alles an einem Tag erledigen.

Und ein Bußgeld wäre für Mich auch ok gewesen weil Ich einen Fehler gemacht habe.
Oder eben keine Genehmigung zu bekommen. Hätte Ich auch verstanden.

Aber wie ein Mensch 2ter Klasse behandelt zu werden ist für Mich nicht in Ordnung.

Aber egal gehört hier ja eigentlich nicht hin.

lg Wildrose:hallo:
 
Wurde mir beim OA mal anders gesagt. O-Ton vom Leiter des OA: Holen sie sich erst mal den Hund, dann kommen sie vorbei und sie bekommen die vorläufige Genehmigung.

Sei froh, dass der Leiter Eures OA so nett ist :) In Ffm. kannst Du in Teufels Küche kommen, wenn Du zuerst den Hund erwirbst und dann eine Genehmigung beantragst :unsicher:
 
und ich überlege ob ich die im TH darauf aufmerksam mache, bevor es vielleicht Ärger gibt oder ob ich meine Klappe besser halte, damit die Hunde weiter regelmäßig raus kommen...
 
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