Rasseliste Bayern und die Praxis ?

Aber man kann den Leuten doch immer nur vor den Kopf gucken ;)
 
  • 28. April 2024
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Hi Kaeptn_Stummel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Man kann diese Hunde auch einfach als erstes Mal an ein anderes TH außerhalb By übergeben.
Ansonsten gebe ich Dir zwar recht...aber wenn etwas passiert, und das kann nunmal jedem Hundehalter passieren, ist das Geschrei am Ende groß.

Man muß es ja nicht rosa reden- natürlich leben in BY Kat1 Hunde und Kat1-Mischlinge...als sonstewas phänotypisiert und angemeldet. Teilweise derart absurd phänotypisiert das man nur noch grinsen kann.
Ich freue mich für die Halter und ihre Hunde...aber es wäre nun für mich kein erstrebenswerter Weg.
Wie gesagt- am Ende ist das Geschrei dann groß. :unsicher:
 
Man muß es ja nicht rosa reden- natürlich leben in BY Kat1 Hunde und Kat1-Mischlinge...als sonstewas phänotypisiert und angemeldet. Teilweise derart absurd phänotypisiert das man nur noch grinsen kann.

:lol:

guck dir den labbi mix auf meinem Bild und in der sig an ;)
 
Evtl. bringt ja die Novellierung der Verordnung im Herbst eine Veränderung bei der Definition des berechtigten Interesses, ich glaube aber kaum dran. Da haben Freistaat und Sachverständiger B. lange genug dran gearbeitet, Bayern kampfhundfrei zu bekommen, das werden sie nicht aufweichen. Es ist auch nicht zu erwarten, dass der SBT von der Liste kommt.

Es soll eine kleine "Aufweichung" geben - der oder die ein oder andere warten schon darauf, den Schwachsinn dann wieder vor Gericht bringen zu können. :eg: Alleine das es keine Statistiken zu Beissvorfällen gibt reicht mal als Grund aus...

Übrigens ist es auf Umwegen möglich deinen Hund gemeldet zu bekommen. Geh zum Breitsamer , schmir ihn dein "Bestes" ums Maul und es klappt ziemlich sicher :eg:

Es gibt die Möglichkeit deinen Hund einen staatl. bestellten und vereidigten Sachverständigen vorzustellen, wenn dein Hund keine Papiere hat besteht theorethisch die Möglichkeit, das er doch nur ein Mix unbekannter Herkunft ist.
siehe z.B.
Kampfhunde-Mischling darf nicht von vornherein als Kampfhund eingestuft werden

Der VGH München sowie das VG Augsburg hatten sich mit der Rassezugehörigkeit eines Mischlingshundes als Kampfhund zu beschäftigen. Sehen Sie hierzu die Entscheidungen (VG Augsburg vom 17.07.2009, Az. 5 K 07.1661, und VGH München vom 17.07.2009, Az. 10 B 09.89).
Die Klägerin erwarb einen als American Staffordshire Terrier ausgesetzten Hund von einem Tierheim. Sie beantragte eine Halteerlaubnis nach Art. 37 LStVG. Über die Erlaubnis wurde nicht entschieden. Die Ordnungsbehörde untersagte der Klägerin die Haltung des Hundes mit der Anordnung, diesen an einen Berechtigten abzugeben. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld angedroht.
Ein Gutachten ergab zunächst die Feststellung eines „Kampfhunde-Mischlings“.
Die Hundehalterin erhob Klage. Ein Gutachten – in ihrem Auftrag – belegte eine Nichtbeweisbarkeit eines Mischlingshundes. Der Sachverständige des Verwaltungsgerichts kam zum Ergebnis einer Mischrasse des Kampfhundes.
Das Verwaltungsgericht hob den Bescheid der Ordnungsbehörde auf, dies jedoch nicht hinsichtlich der Untersagung der Hundehaltung. Der Verwaltungsgerichtshof München hob die gesamte Entscheidung der Ordnungsbehörde auf.
Gründe für die Entscheidung
  • Die Rassezugehörigkeit eines Hundes, dessen Eltern unbekannt sind, kann nicht allein nach der phänotypischen Ähnlichkeit mit einem Kampfhund bestimmt werden. Wesentlich sind zugleich auch das Wesen und der Bewegungsablauf eines Hundes, um zugeordnet werden zu können. Die genetische Abstammung muss zweifelsfrei festgestellt werden. Frühere Rassebezeichnungen sind unerheblich.
  • Ergeben sich aus einem Sachverständigengutachten erhebliche Abweichungen in Aussehen und Bewertung, so ist von einem Mischlingshund auszugehen.
  • Auch bei einer Kreuzung müssen objektive Anhaltspunkte für die Einstufung als Kampfhund vorliegen. Bloße Vermutungen und Hypothesen reichen hierzu nicht aus. Liegt demnach eine Kreuzung vor, so kann nicht ohne Weiteres von einer Gefährlichkeit des Tiers ausgegangen werden. Vielmehr müssen objektive Anhaltspunkte für eine Gefährlichkeit des Tiers vorliegen (alles eine Frage der Beweisfähigkeit).
  • Steht zudem nicht fest, ob der Hund überhaupt von einem Kampfhund abstammt, ist die Frage unerheblich, ob eine Kreuzung in zweiter Generation noch den Regeln der Kampfhundeverordnung unterfällt. Nur die erstmalige Kreuzung eines Kampfhundes kann noch als Kampfhundekreuzung anzusehen sein.
Du würdest aber mit Sicherheit, viel Geld, Zeit, Geduld und Nerven brauchen, entspannter ist mit Sicherheit nicht nach Bayern zu ziehen.

sorry ich hatte die falsche Datei angehangen, gehe mal die richtige suchen..
 
Der Hund des TE hat VdH-Papiere.
Für ein Rassegutachten müsste er also wissentlich Falschangaben machen, also die Papiere verschweigen.
Geht natürlich auch....kann aber auch auffliegen.
 
Es soll eine kleine "Aufweichung" geben - der oder die ein oder andere warten schon darauf, den Schwachsinn dann wieder vor Gericht bringen zu können. :eg: Alleine das es keine Statistiken zu Beissvorfällen gibt reicht mal als Grund aus...

...eine kleine "Aufweichung" in welcher Hinsicht?
 
Der Hund des TE hat VdH-Papiere.
Für ein Rassegutachten müsste er also wissentlich Falschangaben machen, also die Papiere verschweigen.
Geht natürlich auch....kann aber auch auffliegen.

na ich schrob doch, wenn er keine Papiere hat...das er welche besitzt habe ich überlesen, sorry...und verflixt ich finde den Zeitungsartikel nicht, vom Breitsamer und den von ihn genehmigten Kat1:rolleyes:

aufgeweicht, aufgemacht zum positiven für die Hunde und ihre Halter
 
Ich auch....uns wurde nämlich jüngst was ganz anderes erzählt. :unsicher:
Von daher....hokuspokus mal wieder in Bayern...:rolleyes:
 
na ich schrob doch, wenn er keine Papiere hat...das er welche besitzt habe ich überlesen, sorry...und verflixt ich finde den Zeitungsartikel nicht, vom Breitsamer und den von ihn genehmigten Kat1:rolleyes:

Nicht von ihm genehmigt - von der Gemeinde. Breitsamer kann keine Genehmigungen erteilen, das können nur Gemeinden. Aber dass eine Gemeinde aufgrund einer Empfehlung von Breitsamer einen Kat-1 Hund Hund genehmigt - das ist schon vorgekommen. Die Hündin Cortessa war das zB, 2001 oder 2002 glaub ich.

Falls du einen anderen Fall meinen solltest, wären es dann schon zwei. Ich weiss, dass es durchaus so einige waren, aber selbst miterlebt hab ich nur den Fall Cortessa.
 
Danke, ich meinte natürlich genehmigt das OA und stellt das Negativzeugnis aus -Aber ohne Gutachten und Zutun von Breitsamer, kommen die nicht von selbst darauf dies zu tun oder denken nur daran...

Cortessa meinte ich nicht, sondern einen Rüden (mir fällt der Name nicht ein), war ca 97 und B. hatte sich hinterher sogar noch mächtig ins Zeug gelegt, das der vom Amt auferlegte Leinen und Maulkorbzwang gestrichen wurde.

Vor einigen Jahren weiß ich nur das er involviert war als der Hund des Ex Clubspielers Mario Breska beschlagnahmt werden sollte. Ich bin die letzte , die B. "toll" findet - aber da hat er sich sehr engagiert und ins Zeug gelegt, um den Hund zu helfen
 
Danke, ich meinte natürlich genehmigt das OA und stellt das Negativzeugnis aus -Aber ohne Gutachten und Zutun von Breitsamer, kommen die nicht von selbst darauf dies zu tun oder denken nur daran...

Och - ein paar Gemeinden hin und wieder gibt es schon. Auch ohne B's Zutun.

Cortessa meinte ich nicht, sondern einen Rüden (mir fällt der Name nicht ein), war ca 97 und B. hatte sich hinterher sogar noch mächtig ins Zeug gelegt, das der vom Amt auferlegte Leinen und Maulkorbzwang gestrichen wurde.
Es wird mit Sicherheit so einige Hunde geben.

Vor einigen Jahren weiß ich nur das er involviert war als der Hund des Ex Clubspielers Mario Breska beschlagnahmt werden sollte. Ich bin die letzte , die B. "toll" findet - aber da hat er sich sehr engagiert und ins Zeug gelegt, um den Hund zu helfen
Hm ... in Nürnberg scheint selbst ein B. nichts mehr zu nutzen: Mario Breska hat Deutschland doch ziemlich fluchtartig verlassen, eben wegen der drohenden Beschlagnahmung seines Hundes. Oder?
 
Ja, Breska ist nach Griechenland und z.Z. wieder in seiner Heimat, das war einfach sicherer, -war genau zu der Zeit als Baruch die Aufforderung bekam , die Hunde zu euthanisieren. Mario war so geschockt, das er seine Wohnung bei Nacht und Nebel verließ.
 
Ja, Breska ist nach Griechenland und z.Z. wieder in seiner Heimat, das war einfach sicherer, -war genau zu der Zeit als Baruch die Aufforderung bekam , die Hunde zu euthanisieren. Mario war so geschockt, das er seine Wohnung bei Nacht und Nebel verließ.

Hab ich gelesen - Klasse. *ts-ts* Da hat schon wieder jemand kurz vor knapp dafür gesorgt, dass der Baruch eine angesetzte Einschläferung net durchführen kann. Das Spielchen kennt er noch aus München, da hat das auch meistens nicht funktioniert... einmal übrigens mit Hilfe vom B.
 
Dafür hat er in sämtlichen Fußballerforen einen Ruf bekommen, den man als Profispieler nicht braucht...aber ich bin sicher sein Hund dankt es ihn.
 
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