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la loca
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Prozeß um Volkans Tod wird neu verhandelt/ Ibrahim K. will nicht in Knast
Hamburg, 15.11.01
Der Kampfhunde-Prozess um den Tod des sechsjährigen Volkan in Hamburg wird neu verhandelt. Der Halter des Hundes, der den Schüler zerfleischt hatte, will nicht drei Jahre ins Gefängnis.
Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) soll es vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig am 11. Dezember eine Revisionsverhandlung geben. Der Schüler war im Juni 2000 auf einem Schulhof in Hamburg von zwei Kampfhunden angefallen und zu Tode gebissen worden. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine Diskussion um die Haltung so genannter Kampfhunde ausgelöst.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwalt des verurteilten Hundehalters hatten Rechtsmittel gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts vom Januar 2001 eingelegt. Das Gericht hatte den 25-jährigen Ibrahim K. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. In zahlreichen Bundesländern waren als Konsequenz der Hundeattacke Kampfhundeverordnungen erlassen oder bestehende Vorschriften verschärft worden.
saludos la loca
a dogs life...
is not only for christmas.
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
Hamburg, 15.11.01
Der Kampfhunde-Prozess um den Tod des sechsjährigen Volkan in Hamburg wird neu verhandelt. Der Halter des Hundes, der den Schüler zerfleischt hatte, will nicht drei Jahre ins Gefängnis.
Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) soll es vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig am 11. Dezember eine Revisionsverhandlung geben. Der Schüler war im Juni 2000 auf einem Schulhof in Hamburg von zwei Kampfhunden angefallen und zu Tode gebissen worden. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine Diskussion um die Haltung so genannter Kampfhunde ausgelöst.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwalt des verurteilten Hundehalters hatten Rechtsmittel gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts vom Januar 2001 eingelegt. Das Gericht hatte den 25-jährigen Ibrahim K. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. In zahlreichen Bundesländern waren als Konsequenz der Hundeattacke Kampfhundeverordnungen erlassen oder bestehende Vorschriften verschärft worden.
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