- Die Rufe nach Ausweisung verstehe ich nicht. Wer in Deutschland Straftaten verübt, muß auch in Deutschland seine Strafe absitzen, das macht doch Sinn - oder?
- soviel ich weiß, wurde Ibrahim Külünk am Tattag in Untersuchungshaft genommen und sitzt seitdem im Knast. Dreieinhalb Jahre bedeuten praktisch (Zweidrittel-Regelung), daß er nach 28 Monaten entlassen wird. Juni 2000 + 28 Monate = Oktober 2002, also in weniger als einem Jahr, wäre er voraussichtlich draußen.
- Er hätte für die ihm zuerkannte "fahrlässige Tötung" zumindest die dafür vorgesehene Höchstrafe von 5 Jahren, das sind dann netto immerhin noch 40 Monate, erhalten müssen, finde ich.
- ich verstehe nicht, wie seine Tat als "fahrlässig" eingestuft werden konnte. Beispiel: Sollte ich einen Stein auf einen Polizisten werfen, würde mir das als Mordversuch ausgelegt werden. Mord = vorsätzliche Tat, d.h. ich
wollte den Tod des Opfers. Wenn man statt eines Steines einen Hund benutzt, um andere Menschen zu verletzen, ist es dann nicht mehr vorsätzlich, sondern "versehentlich" und "nicht vorhersehbar"?
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Gerade mal sieben Monate alt ist der Kampfhund, als
er hier im Wilhelmsburger Bahnhofsviertel einen
Schäferhund und dessen Besitzerin anfällt und sie
beide verletzt. Deshalb wird Ibrahim K. am 11. April
98 zum ersten Mal verurteilt, wegen
Körperverletzung. Die Strafe: 1.600 Mark. Über das
Schicksal des Hundes aber muss das zuständige
Ordnungsamt entscheiden.
0-Ton
MICHAEL LINDAU:
(Bezirksamt Harburg)
"Wir sind da so tätig geworden wie nach jedem
Beißvorfall, so wie das im Amtsdeutsch heißt, dass
wir zunächst einmal den Halter mit seinem Hund
beim Amtstierarzt haben vorführen lassen. Das hat er
auch gemacht."
KOMMENTAR:
Der Amtstierarzt:
0-Ton
DR. BERNHARD SCHMIDT:
(Amtstierarzt)
"Aus den Unterlagen ist zu entnehmen, dass ich ihn
damals als nicht bissig beurteilt habe, aber scharf
gegenüber anderen Rüden. Und daraufhin haben wir
vorgeschlagen, dass also der Hund einen
Leinenzwang erhält."
KOMMENTAR:
Der zuständige Beamte:
0-Ton
MICHAEL LINDAU:
"Damit ist der betroffene Halter verpflichtet, den Hund
an der Leine zu führen."
[/quote]
Der Hund hatte einen Menschen gebissen und hatte daher Leinenzwang. Wer sich nicht daran hält, der nimmt doch in Kauf, daß etwas passiert.
(Ach, wie wären heute in Hamburg die Halter von geprüften, freundlichen Hunden, froh, wenn ihre Hunde
nur einen Leinenzwang hätten!)
- Ich kann diese Seite sehr empfehlen:
Es zeigt die Vorgeschichte und die Mitverantwortlichkeit der Behörden auf.
Für mich am interessantesten:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
Immerhin ermittelt jetzt die
Staatsanwaltschaft gegen das zuständige Wirtschafts- und Ordnungsamt wegen fahrlässiger Tötung.
Redaktioneller Stand: 13.07.2000
[/quote]
... und?
heimlich, still und leise wurde das Verfahren gegen das Amt eingestellt - diesen Satz habe ich zwar nirgendwo gefunden, aber ich bin mir trotzdem sicher. Eher macht Kanzler Schröder Werbung für Pitbulls, als daß ein Beamter verurteilt würde.
ciao
Andreas