Probleme mit dem Jagdaufseher

Karinrolf

10 Jahre Mitglied
Hallo,
wir wohnen in einem kleinen Teilort in Hohenlohe (Baden-Württemberg) und sind hier von Feldern, Wiesen und Wäldern umgeben. Jetzt wurden auf einmal rund um unseren Ort an den Feldwegen Schilder aufgestellt und heute auch noch durch die Stadtverwaltung im Amtsboten mitgeteilt, dass Hunde während der Brut- und Setzzeit von März bis August nur an der Leine laufen dürfen (ausgenommen Jagd- und Polizeihunde). Zuwiderhandlungen würden zur Anzeige gebracht. Auf unsere Beschwerde bei der Stadtverwaltung hin hieß es, dass die Schilder vom Jagdaufseher falsch angebracht wurden, sollten an Waldränder und Anfänge von Waldwegen. Jetzt sollen die Schilder auf einmal stehen bleiben. Die Sache ist die, dass der Jagdaufseher seinen Hund (der überhaupt nicht gehorcht) am Anfang des Weges aus dem Auto lässt, den Hund den kompletten Weg hinter dem Auto herrennen lässt und am Ende des Weges wieder einsteigen. Wir wissen, dass in BW keine Leinenpflicht außerhalb der Ortschaft herrscht und auch die Begleitperson, der der Hund folgen soll vorgeschrieben ist. Meine Frage ist jetzt die, ob die Stadtverwaltung die Befugnis hat dies einfach eigenmächtig anzuordnen. Die Schilder sind nur in unserem Teilort aufgestellt, weder im anderen Teilort noch im Hauptort. Das übergeordnete Ordnungsamt konnte mir bisher auch noch keine Antwort geben. Die Wege sind teilweise bis zu 500 m. vom Waldrand entfernt. Könnt ihr mir hier weiterhelfen wie ich dagegen vorgehen kann?
Vielen Dank
Karin
 
  • 26. April 2024
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hi
helfen kann ich dir da leider nicht , aber schon witzig ,das die so eine grosse fresse haben über unsere hunde ,ihre eigenen aber nicht die bohne hören .. hier hat der hund des försters mal denn hahn meiner freundin gerupft und bei einer jagd wo mein sohn dabei war , hat ein hund ein reh gerissen ... kann ja verstehen ,das in der brutzeit hunde nicht in den feldern oder wiesen rum rennen sollen , aber dann sollen die uns gefälligst auch einen platz geben wo unsere hunde mal laufen dürfen ...
 
Ja die Wiesen sind ja jetzt alle noch kurz und die Felder werden sogar von den Bauern jetzt bearbeitet, da ist also unter Garantie kein Jungwild drin. Neulich hat er einem Nachbarn sogar verbieten wollen, mit seinem Traktor mit Anhänger Erde in den eigenen Wald zu führen. Stell dir das bloß mal vor. Wir wollen jetzt unbedingt gegen diesen Mann vorgehen, der schikaniert alle Hundebesitzer bei uns im Ort und wird von der Stadtverwaltung noch dabei unterstützt, weil der Jagdpächter ein einflussreiches Gemeindemitglied ist. Ich weiß aber nicht, wohin ich mich genau wenden kann und wie die Rechtslage genau aussieht. Müssen ja jetzt auch gegen die Stadtverwaltung vorgehen.
LG Karin
 
Podi, das hilft nicht wahnsinnig weiter, weil es in Niedersachsen diesen Leinenzwang per Langesrecht geregelt gibt.

Hier geht´s aber um BaWü und darum, ob eine Gemeinde in Eigenregie Leinenzwang verhängen kann, und ich fürchte, sie kann.

Verwaltungsrecht fand ich schon immer gruslig *örgs*.... so ein Schild, das allen Hundehaltern vorschreibt, ihre Hunde anzuleinen ist ja zunächst mal ein Verwaltungsakt und eine Allgemeinverfügung, und sowas darf die entsprechende Behörde erlassen

§ 35
Begriff des Verwaltungsaktes

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

Quelle:

 
............. dass Hunde während der Brut- und Setzzeit von März bis August nur an der Leine laufen dürfen (ausgenommen Jagd- und Polizeihunde)..............................

Tschuldigung, hatte erst richtig gelesen, aber der Satz hat mich dann gedanklich nach NDS versetzt!:unsicher::hallo:

Aber dem Rest deiner Ausführungen kann ich nur zustimmen!
 
Ja das ist wahr. Aber das kann doch einfach nicht sein, dass willkürlich auf einmal gegen die allgemeine Gesetzeslage im Land ein ganzer Ort schikaniert wird. Es wird ja auch keine Ausweichmöglichkeit angeboten. Ich kann dann ja nur noch auf den Wiesen laufen, die den Bauern gehören, wenn die damit einverstanden sind. Dort kann mir die Stadt doch eigentlich nichts anhaben oder?
LG Karin
 
Die Stadt Ludwigshafen hat sich mal gerechtfertigt, dass sie viel zu wenige und nur briefmarkengroße Freilaufflächen zur Verfügung stellt, mit den Worten: "Es ist nicht UNSER Problem, für artgerechte Hundehaltung zu sorgen, sondern das der Hundehalter!". Also, nicht wörtlich, aber sinngemäß. :unsicher:

Da hilft nur: Klagen. Zum Rechtsanwalt gehen und seine Rechte einklagen. Das kostet aber Geld, und das wissen die Städte/Gemeinden....

Klar, auf den privaten Wiesenflächen der Bauern darfst Du laufen, wenn die einverstanden sind, aber mich würde es wundern, wenn sie einverstanden wären.
 
......................

Da hilft nur: Klagen. Zum Rechtsanwalt gehen und seine Rechte einklagen. Das kostet aber Geld, und das wissen die Städte/Gemeinden....

...................

Ist leider wahr.
Dass eine Klage Erfolg haben kann, siehst du hier!



Allerdings war hier die Leinenpflich auch zeitlich unbegrenzt!
Und den passenden Anwalt muß man finden!:rolleyes:
 
Ja mit dem Bauern haben wir Glück, das ist unser Nachbar und es sind Stilllegungsflächen, da geht das schon. Ich sehe aber einfach nicht ein, dass eine Stadtverwaltung hier solche Mätzchen treibt. Der Hammer ist ja noch der, dass die Stadtverwaltung unserem Nachbarn schriftlich geantwortet hat, dass die Schilder falsch aufgestellt worden wären und wieder entfernt werden würden und an die Waldränder kommen sollen. Jetzt machen sie eine solche Kehrtwende. Vielleicht kann ich aber mit diesem Schrieb irgendwas erreichen. Ich will nächste Woche mal mit den ganzen Unterlagen auf das übergeordnete Ordnungsamt gehen. Ich glaube leider kaum, dass wir da mit einer Klage durchkommen.
LG Karin
 
Auf unsere Beschwerde bei der Stadtverwaltung hin hieß es, dass die Schilder vom Jagdaufseher falsch angebracht wurden, sollten an Waldränder und Anfänge von Waldwegen. Jetzt sollen die Schilder auf einmal stehen bleiben.
Es scheint doch so zu sein, daß ein Dorfpotentat sein eigenes Süppchen kocht und die verantwortlichen Gremien kuschen und sein Vorgehen im Nachhinein sanktionieren. Ich denke rechtlich kannst Du da nichts reißen. Ich würde mich ja mit anderen betroffenen Hundehalter solidarisieren und mich dann als Interessenvereinigung mit Unterschriftenliste an seine politischen Gegner wenden. Dann vielleicht noch eine Allianz mit einem Presseorgan eingehen (habt ihr eine unabhängige Lokalzeitung die sich so etwas traut?).
Kurz gesagt nicht rechtlich gegen den Pächter vorgehen, sondern politisch.
 
Also ich Finde es absolut begrüssenswert und were froh wenn es bei uns genauso were.

Grüsse Alex
 
Hab ich alles schon angeleiert, aber leider noch keine Antwort bekommen. Hab das Regierungspräsidium Stuttgart angeschrieben, das übergeordnete Ordnungsamt angeschrieben und heute abend noch das Forstamt. Mit der Zeitung will ich das nochmal probieren, vielleicht krieg ich das doch noch hin. Es sieht ja wirklich jeder ein, dass man im Wald und am Waldrand auf die Tiere achtet. Aber ich weiß mit Sicherheit, dass auf Wiesen mit noch sehr kurzem Gras und auf den Äckern, die wie gesagt jetzt noch alle bearbeitet werden, also sehr viele Traktoren unterwegs sind, keine Jungtiere sind. Ist ja auch viel zu viel Betrieb. Das ist wirklich nur reine Schikane. Der Jagdpächter ist auch noch Besitzer des halben Ortes, also ist ja eigentlich schon alles klar.
LG Karin
 
Ich habe jetzt noch die Zeitung und das Forstamt Hohenlohekreis angeschrieben. Vielleicht erreiche ich ja etwas. Drückt mir die Daumen.
Nochmal vielen Dank für eure Antworten.
LG Karin
 
Auf jeden Fall. Ich glaube ich habe jetzt wirklich alles gemacht was geht. Man muss doch irgendwie gegen so eine "Vetterleswirtschaft" angehen können.
LG Karin
 
Ohne Anwalt ist´s immer schwierig... man bräuchte extra eine Rechtsschutzversicherung für sowas (die auch zahlt!). Wir drücken die Daumen!
 
Danke, da hast du Recht. Ich muss halt irgendwas in der Hand haben um dagegen vorgehen zu können und dafür brauche ich Antworten von dem Ämtern. Aber die lassen sich immer soviel Zeit. Ich will nächste Woche mal selber zum Forstamt und zum Ordnungsamt gehen, vielleicht erreiche ich ja was, wenn ich persönlich auftauche. Wenn nicht will ich das wenigstens an die Öffentlichkeit bringen.
LG Karin
 
Ich halte es mit deinem Leitspruch: Wer seine Freiheit aufgibt...
Wenn es um meine Familie und meine Tiere geht werde ich zum "Tier".
Irgendwo kann man sich doch nicht alles gefallen lassen oder?
LG Karin
 
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