Pocket Bully aus/von Mallorca

@helki-reloaded
Ich kann deinen Ausführungen durchaus folgen und verstehe auch, dass ich so rüberkam, als würde ich es ablehnen wenn jemand sich einen kranken TS-Hund anschafft. Tatsächlich lehne ich das nur dann ab, wenn ich den Eindruck habe, dass man sich nicht ordentlich informiert hat und das daher vielleicht falsch einschätzt. Wie schlimm wäre das bitte, wenn der Hund dann hier ist und wieder weg müsste, weil die Behandlung nicht gestemmt werden kann?!
Hier habe ich zumindest Zweifel daran, dass alles gut überlegt ist, weil von Anfang an ausweichend oder gar nicht geantwortet wurde.
Wäre da geantwortet worden: "jo, wir sind bestens über die gesundheitlichen Problematiken der Rasse informiert und können das stemmen/werden eine Versicherung abschließen, Mittelmeerkrankheiten schrecken uns auch nicht und der Verein sagt sie machen das mit dem Gentest wenn das OA schriftlich bestätigt, dass der Hund bei einem negativen Ergebnis (also keine gelistete Rasse) einreisen darf", dann wäre doch alles fein.

Ja lustig, ich finde mich komplett neutral, aber ich bin ja auch eher nüchtern direkt, das versteht nicht jeder so.

Im übrigen würde ich auch derart nachfragen wenn ein langjähriger User sich jetzt eine Qualzuchtrasse vom Züchter holen würde. ;)

Danke für die Verlinkung, das werde ich mir mal zu Gemüte führen mit dem Urteil.
 
  • 27. April 2024
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Hi IgorAndersen ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo,
vielen Dank für euer Feedback.
Wir stehen mit der Organisation in Kontakt, mit dem Ordnungsamt und haben uns über die Rasse informiert.
Ihr kennt das, man sieht einen Hund und denkt „verdammt, das ist unser Hund“. Mir ist die Rasse dabei relativ egal, hab auch nicht danach gesucht.
Natürlich kann es zu gesundheitlichen Problemen kommen, vielleicht aber auch nicht. Das kann bei einem reinrassigen Hund genau so sein und passieren.
Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein dass eine Einfuhr möglich ist (gibt ja „nur“ den EU-Heimtierausweis) und der Gentest genau ist. Die Frage ist ja auch, wie darf denn ein Pocket Bully überhaupt maximal seinerzeit gemischt worden sein?
Danke
 
Ich mag mich da täuschen, aber das OA kann nur der Haltung in der Gemeinde zustimmen oder eben nicht. Nicht aber kann das OA das geltende Landesrecht hinsichtlich des Importverbotes aufheben.

Meine subjektive Einschätzung: du wirst diesen Hund nicht legal importieren können.

Dazu wirst du dich ggf anwaltlich beraten lassen müssen. Da nutzt das OA dir nichts.
 
Nicht aber kann das OA das geltende Landesrecht Bundesrecht hinsichtlich des Importverbotes aufheben.
Und ja, da kann der Ordnungsbeamte nichts entscheiden.
Deswegen würde ich da gar nicht anfangen, auf eigene Faust rumzudoktern.

Jemanden kontaktieren, der sich damit auskennt.
Und dann entweder genau so machen, wie dieser Fachmann es vorgibt oder - falls der sagt, es geht nicht - das dann auch akzeptieren.

edit: selbst, wenn sich das Ordnungsamt vor Ort mit einem Gentest zufrieden geben würde, sagt das noch gar nichts über die Einfuhr nach D aus.
 
Und ja, da kann der Ordnungsbeamte nichts entscheiden.
Deswegen würde ich da gar nicht anfangen, auf eigene Faust rumzudoktern.

Jemanden kontaktieren, der sich damit auskennt.
Und dann entweder genau so machen, wie dieser Fachmann es vorgibt oder - falls der sagt, es geht nicht - das dann auch akzeptieren.

edit: selbst, wenn sich das Ordnungsamt vor Ort mit einem Gentest zufrieden geben würde, sagt das noch gar nichts über die Einfuhr nach D aus.
Du hast Recht: natürlich Bundesrecht.
 
@die Heike sollte sich mal wirklich in unseren Tierheimen umsehen, da wird sie sicherlich was "zum verlieben" finden - mit hoffnungsvollem Blick dieser "süßen" Hunde, wann endlich das neue Frauchen sie da rausholt. Das ist Tierschutz. Nicht zoonosenbelastete (oder werden die vorher geprüft und ausgeschlossen?!) Mittelmeerhunde einzuschleppen. Ich möchte nicht meinen einheimischen Hund gegen die unzähligen Varianten impfen müssen deshalb, auch um mich selbst zu schützen. Klingt barsch und ist auch so gedacht.
 
Das ist Tierschutz.
Tierschutz endet nicht an Landesgrenzen. Hunde in ausländischen Tierheimen gucken genauso hoffnungsvoll.
Und dass die Zoonosengefahr auf Mallorca größer ist als in Deutschland, wage ich auch zu bezweifeln.

Was ich allerdings ebenfalls bezweifle ist, dass dieser Hund problemlos nach Deutschland eingeführt werden kann, ohne als Listenhundmix eingestuft zu werden.
 
Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Wie schätzt ihr die Möglichkeit ein dass eine Einfuhr möglich ist (gibt ja „nur“ den EU-Heimtierausweis) und der Gentest genau ist.

Eine Bekannte hat letztes Jahr einen Gentest bei ihrer Hündin machen lassen. Die sieht aus wie ein rauhaariger Podenco Maneto (stammt auch aus Spanien) und würde bei jeder Kontrolle durchgewunken. Ich glaube auch bis heute nicht, dass da je ein Listenhund mitgemischt hat, aber in deren Blut will man tatsächlich Listenhund-Genanteile nachgewiesen haben. Seitdem sehe ich diese Tests ziemlich kritisch.

Allerdings weiß ich auch nicht, ab wie viel Prozent der Anteil bei der Einfuhr kritisch wäre. Ich meine, gilt ein Hund mit 1% Listenhund-Genanteil im Blut offiziell als Listenhund, wenn der Rest beispielsweise Pekinese und Schäferhund ist (den Schäferhund nenne ich nur, weil der bislang in allen mir bekannten, getetesten Hunden nachgewiesen wurde)? Ich weiß es nicht. Weiß da jemand was?

Ich würde mich sehr freuen, wenn die Hündin ein zu Hause findet, fürchte aber, dass das mit der Einfuhr wegen der deutschen Bestimmungen bei euch als Zuhause eher nix werden wird. Aber am besten suchst du dir da wirklich fachkompetente Hilfe eins Anwalts, wenn du es wirklich probieren willst.
 
@die Heike
Sollte es eine Möglichkeit geben, den Hund zu Dir zu holen, gebe ich Dir einen Tipp, den die Käufer von Dilute-Hunden auch immer bekommen:
Suche Dir sofort eine gute Krankenversicherung für den Hund. Falls er irgendwann Probleme mit seinen Gelenken bekommt, bist Du besser abgesichert.
 
Allerdings weiß ich auch nicht, ab wie viel Prozent der Anteil bei der Einfuhr kritisch wäre. Ich meine, gilt ein Hund mit 1% Listenhund-Genanteil im Blut offiziell als Listenhund, wenn der Rest beispielsweise Pekinese und Schäferhund ist (den Schäferhund nenne ich nur, weil der bislang in allen mir bekannten, getetesten Hunden nachgewiesen wurde)? Ich weiß es nicht. Weiß da jemand was?
Unter 30%, wurde mir vom VetAmt gesagt. Dann würde ausgestuft. Allerdings innerdeutsch. Beim Import gilt mW der Phänotyp, Gentests werden nicht anerkannt.
 
Ich meine, das einzige Bundesland, in dem genau die Generation aufgelistet ist, ab der der Staff-Anteil egal ist, wäre Bayern, aber ich hab vergessen, welche das ist.

In vielen anderen Bundesländern zählt der Gentest gar nichts, da wird nur geschaut, wie der Hund aussieht - naja, und dieser hier sieht schon ziemlich „Listig“ aus, leider.
 
@die Heike
Sollte es eine Möglichkeit geben, den Hund zu Dir zu holen, gebe ich Dir einen Tipp, den die Käufer von Dilute-Hunden auch immer bekommen:
Suche Dir sofort eine gute Krankenversicherung für den Hund. Falls er irgendwann Probleme mit seinen Gelenken bekommt, bist Du besser abgesichert.
Carlos hat ja von seiner Mutter das Dilute vererbt und wir deswegen auch direkt eine Versicherung gesucht haben.
Einige Vers. hätten die Krankheitsfolgen von Dilute ausgeschlossen und nicht alle Vers. sind bereit Rassetyppische Krankheiten mit Reinzunehmen.
Wir sind bei der Barmenia gelandet und haben vor 2 Jahren das Premium Paket genommen Krankenversicherung und Op unbegrenzt und würden Dilute übernehmen und auch Rassetyppische Krankheiten.
Ich würde sowas auch jedem empfehlen.
 
@die Heike sollte sich mal wirklich in unseren Tierheimen umsehen, da wird sie sicherlich was "zum verlieben" finden - mit hoffnungsvollem Blick dieser "süßen" Hunde, wann endlich das neue Frauchen sie da rausholt. Das ist Tierschutz. Nicht zoonosenbelastete (oder werden die vorher geprüft und ausgeschlossen?!) Mittelmeerhunde einzuschleppen. Ich möchte nicht meinen einheimischen Hund gegen die unzähligen Varianten impfen müssen deshalb, auch um mich selbst zu schützen. Klingt barsch und ist auch so gedacht.
:girlhitboy:
 
Ich sag mal so... kein seriöser Tierschutzverein wird einen Hund mit dieser sehr eindeutigen Optik nach Deutschland vermitteln, denn Deutschland hat ein bundesweites Einfuhrverbot für solche eindeutigen Mischlinge.
Völlig egal, ob da ein Ordnungsamt irgendwo in D ein Problem mit diesem Hund hätte oder auch nicht.

Gruß
tessa
 
OA hat da nun wirklich gar nichts zu sagen. Das eingestellte Urteil bereitet mir jedoch schon Kopfzerbrechen, immerhin vom Oberverwaltungsgericht des Bundeslands.
 
P.S. Deklination und Konjugation bestraft meine Autokorrektur konsequent. ;)
 
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