Hallo, Drago: hier die Fakten
irgendwie wird hier nur spekuliert
Der Hund, den du dir anschaffst muss aus Deutschland kommen und BEVOR du ihn auf dich anmelden kannst, einen Wesenstest bestanden haben. Mit deiner Gemeinde du abklären, ob der WT in deiner Gemeinde / Landkreis zu absolvieren ist, oder ob der Test eines anderen Kreises ggf. Bundeslandes anerkannt wird. Damit der Hund den WT machen kann, muss er gechipt sein. Ob du oder der Züchter bzw. einen TS-Orga mit dem Hund diesen Test ablegen, ist in Ba-Wü unerheblich! Mit der Anmeldung musst du den Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbrninge, in der dein Hund bzw. seine Rasse explizit genannt wird. Erkundige dich bitte auch nach der für dich geltenden Hundesteuer.
Wenn der Hund 18 Monate alt ist, muss er den WT wiederholen (diesmal auf jeden Fall mit dir!) und wahrscheinlich in deiner Gemeinde. Dafür hat er nur eine Chance- wenn er durchfällt, wird er eingezogen (das ist oben schon beschrieben worden.....). Daher ist es wichtig, dass du ihm alles beibringst, was er können muss, damit er den 2. WT besteht.
Wenn du noch weitere Fragen hat.....
Ach ja, es gibt halt verschiedenen Typen Pitbull- meiner wäre mit 4 kurzen Gassigängen am Tag zufrieden, ihr ist kuscheln lieber als action, aber es gibt auch Pittis, die deutlich aktiver sind. je nachdem, wo du den Hund herholst, wirst du hierüber eine kompetente Auskunft erhalten (oder auch nicht). Bei einem Welpen ist noch ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor drin (der kann sich halt so oder so entwickeln).
Solltest du dir erst den Welpen holen und dann zu deinem OA gehen, kann es sein, dass sie dir aufgrund der Tatsache, dass du dir illegal einen K...Hund angeschafft hast, den Hund entziehen, weil du nicht vertrauenswürdig bist- das kann also keiner wollen.... Gruß, Maike