Hallo Ihr Lieben,
bitte nicht gleich aufgrund der Überschrift denken, oh Gott, schon wieder jemand der keine Ahnung hat von den Hundeverordnung in Bayern
Ich kenne die Verordnung und weiß, dass „die Haltung eines Hundes der Kategorie I in Bayern von einer besonderen Erlaubnis abhängig ist, die nur unter äußerst engen Voraussetzungen erteilt wird. So muss der Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gegen seine Zuverlässigkeit dürfen keine Bedenken bestehen und es dürfen auch keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz drohen.“ Demnach ist es eigentlich unmöglich, eine entsprechende Genehmigung zu bekommen.
Mich würde dennoch interessieren, ob jemand von Euch einen Hund der Kategorie I in Bayern offiziell genehmigt bekommen hat oder eventuell einen Hundehalter kennt, für den diese Genehmigung erteilt wurde. Insbesondere finde ich es hierbei spannend, welche Geschichten (evtl. wegen Umzug, Rettungshund etc.) dahinterstecken und was die entsprechende Gemeinde als „berechtigtes Interesse“ gelten hat lassen.
Freue mich sehr auf Eure Antworten, sofern sich hierzu überhaupt jemand findet
bitte nicht gleich aufgrund der Überschrift denken, oh Gott, schon wieder jemand der keine Ahnung hat von den Hundeverordnung in Bayern
Ich kenne die Verordnung und weiß, dass „die Haltung eines Hundes der Kategorie I in Bayern von einer besonderen Erlaubnis abhängig ist, die nur unter äußerst engen Voraussetzungen erteilt wird. So muss der Halter ein berechtigtes Interesse nachweisen. Gegen seine Zuverlässigkeit dürfen keine Bedenken bestehen und es dürfen auch keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz drohen.“ Demnach ist es eigentlich unmöglich, eine entsprechende Genehmigung zu bekommen.
Mich würde dennoch interessieren, ob jemand von Euch einen Hund der Kategorie I in Bayern offiziell genehmigt bekommen hat oder eventuell einen Hundehalter kennt, für den diese Genehmigung erteilt wurde. Insbesondere finde ich es hierbei spannend, welche Geschichten (evtl. wegen Umzug, Rettungshund etc.) dahinterstecken und was die entsprechende Gemeinde als „berechtigtes Interesse“ gelten hat lassen.
Freue mich sehr auf Eure Antworten, sofern sich hierzu überhaupt jemand findet