Unglaublich!
Neue Hundesteuersatzung am dem 01.07.2010:
a) nur ein Hund gehalten wird 160,00 €, (vorher 120,00 €)
b) zwei Hunde gehalten werden 220,00 € je Hund (vorher 138,00 €)
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 250,00 € je Hund (vorher 156,00 €)
d) Für die Haltung von gem. § 3 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein –
Westfalen (LHundG NRW vom 18.12.2002) als gefährlich geltenden Hund beträgt
die Steuer jährlich 850,00 € je gehaltenem Hund.
Das sind Erhöhungen zwischen 30 und 70 %!!! Kann man sich gegen so etwas wehren? Was könnte man unternehmen?
Neue Hundesteuersatzung am dem 01.07.2010:
a) nur ein Hund gehalten wird 160,00 €, (vorher 120,00 €)
b) zwei Hunde gehalten werden 220,00 € je Hund (vorher 138,00 €)
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 250,00 € je Hund (vorher 156,00 €)
d) Für die Haltung von gem. § 3 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein –
Westfalen (LHundG NRW vom 18.12.2002) als gefährlich geltenden Hund beträgt
die Steuer jährlich 850,00 € je gehaltenem Hund.
Das sind Erhöhungen zwischen 30 und 70 %!!! Kann man sich gegen so etwas wehren? Was könnte man unternehmen?