ich muß zugeben, ich zweifle stark die Aussagen des Herrn an, denn wenn seine Frau wirklich geschäftsunfähig gewesen wäre, hätte das TH schon längst eingelenkt, erstrecht wenn ein Anwalt eingeschaltet wurde, die Aktion hätte absolut keinen rechtlichen Bestand und das Thema wäre schon durch. Es ist eigentlich immer dasselbe, wenn man nur eine Seite kennt.